09.11.2021

Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung: Das bringt die Steuerreform im Detail

Die Steuerreform bringt eine Art der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung, die für Startups kaum funktionieren wird.
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Der Entwurf zur ökosozialen Steuerreform der türkis-grünen Regierung liegt am Tisch und ist nun bis 6. Dezember in der Begutachtungsphase. Darin enthalten ist auch ein Modell, dass eine Mitarbeitergewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg ermöglichen soll. Unternehmen sollen Mitarbeitern steuerfrei bis zu 3.000 Euro im Jahr ausbezahlen können.

Dass das kommt, ist bereits länger klar, doch nun sind auch die Details bekannt: Der steuerfreie Bonus ist an den Gewinn des Vorjahres gekoppelt und kann nicht einzelnen Mitarbeiter:innen gewährt werden, sondern nur allen oder bestimmten Gruppen. Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist das zwar nicht, hat im Vergleich zu einem herkömmlichen Bonus allerdings den Vorteil der Steuerfreiheit.

Kein starker Hebel im „War for Talents“

Für Startups ist die neue Regelung allerdings kaum brauchbar, wie Christoph Puchner von Ecovis im Gespräch mit dem brutkasten erklärt. Einerseits machen Startups in jener Phase, in der eine Mitarbeiterbeteiligung ein starker Hebel im „War for Talents“ sein kann, sehr oft (noch) keinen Gewinn. Selbst wenn, ist die Deckelung mit 3.000 Euro relativ niedrig angesetzt und „sicher nicht kriegsentscheidend“, wie Puchner anmerkt.

Keine Beteiligung einzelner Mitarbeiter:innen

Eine weitere Hürde ist, dass die Gewinnbeteiligung einer bestimmten Gruppe von Mitarbeiter:innen gewährt werden muss. Rechtlich sei das nicht so leicht zu definieren, erklärt Puchner und verweist darauf, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 76) leitende Angestellte keine eigene Gruppe bilden, während die jüngere Rechtssprechung die Gruppeneigenschaft weniger eng auslegt und auf eine sachliche und betriebliche Begründung abstellt. Startups würden eine solche Gewinnbeteiligung regelmäßig nur sehr ausgewählten Mitarbeiter:innen gewähren wollen.

FlexKap: Eigene Rechtsform für Startups?

Die Regierung arbeitet derzeit auch an einer möglichen neuen Rechtsform, die eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Startups erleichtern soll. Zuletzt stand eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) im Raum, die eine relativ formlose und stimmrechtslose Beteiligung ermöglichen soll. Konkret geht es dabei um eine Unternehmenswertbeteiligung in Form von Substanzgenussrechten. Die hätte für Startups den Vorteil, dass Mitarbeiter:innen keine Stimmrechte und Formpflichten haben und nicht im Firmenbuch aufscheinen. Zudem wären Ausschüttungen aufgrund einer solchen Beteiligung nicht lohnsteuer- sondern kapitalsteuerpflichtig. Ob und in welcher Form eine neue Gesellschaftsform für Startups tatsächlich kommt, ist jedoch noch nicht entschieden.

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Everleaf
© Everleaf - Christophe Vermeersch, Gründer Everleaf.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte Everleaf eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe holen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man ebenfalls ein Investment im gleichen Umfang.

Everleaf: Umsatz fast verzehnfacht

Frisches Gemüse in der eigenen Wohnung ernten, ohne Garten und ohne grünen Daumen: Mit diesem Versprechen ist Everleaf mit der ersten Version seines vertikalen Indoor-Gartens auf den Markt gegangen. Beim Mai-Investment 2025 lautete das Ziel, den Umsatz im laufenden Jahr zu verzehnfachen. Dieses Ziel hat das Startup nach eigenen Angaben beinahe erreicht.

Die neuen Investoren beteiligen sich als Business Angels und bringen, neben dem Kapital, Netzwerk und operative Erfahrung mit, heißt es. Einer von ihnen habe im Silicon Valley selbst ein Unternehmen aufgebaut und erfolgreich verkauft. Namen der neuen Gesellschafter werden jedoch nicht genannt.

„Geld allein löst in unserer Phase wenig. Was uns wirklich weiterbringt, sind Leute, die den Weg vom Startup zum großen Unternehmen schon einmal gegangen sind und wissen, wo es dabei knirscht“, kommentiert Gründer Christophe Vermeersch die Finanzierungsrunde.

Kapital fließt in Ware

Ein Großteil der neuen Mittel soll nicht ins Marketing, sondern in die Ware selbst fließen. Für Everleaf sei genau das die zentrale Herausforderung im Consumer-Hardware-Geschäft: Produktion und Einkauf müssen Monate vorfinanziert werden, lange bevor ein einziger Garten verkauft ist. Je stärker das Unternehmen wächst, desto größer werde der Kapitalbedarf, der in Lager und Vorproduktion gebunden ist.

Klassische Einkaufsfinanzierungen von Banken würden in dieser Größenordnung noch nicht greifen. Genau hier setzt die neue Runde an: Sie soll das Working Capital stärken und damit die Basis für das geplante Wachstum schaffen. Everleaf hält sich außerdem die Option offen, künftig ein weiteres Double Equity zu beantragen, um diesen Bereich dauerhaft abzusichern, wie man mitteilt.

„Bei Hardware entscheidet nicht nur, wie gut du verkaufst, sondern ob du die Ware überhaupt durchgehend vorfinanzieren kannst, ohne dabei ‚Out of Stock‘ zu sein. Diese Hürde wird mit jedem Wachstumsschritt größer“, erklärt Vermeersch.

Everleaf mit In-House-Konzept

Everleaf entwickelt seine Produkte seit einem Jahr vollständig in-house und bringt dabei zunehmend neues Zubehör für den Everleaf-Garden auf den Markt. Mithilfe von 3D-Druck werden Ideen zunächst getestet, bevor bei erfolgreicher Nachfrage in skalierbare Produktion investiert wird. Das Unternehmen setzt dabei weiterhin auf ein kleines Team und KI-gestützte Prozesse. Mit dem neuen Kapital will Everleaf ab dem kommenden Jahr auch erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgehen.

„Uns war immer wichtig, erst zu zeigen, dass unser Produkt und unser Ansatz in DACH funktioniert, bevor wir in neue Märkte gehen“, sagt Vermeersch. „Inzwischen haben wir ein System gefunden, das funktioniert. Genau das wollen wir jetzt auf weitere Länder übertragen.“ Die Entscheidung, um welche Länder es sich dabei handelt, ist noch nicht final getroffen worden, doch stehen die nordischen ganz oben auf der Liste, wie der Gründer brutkasten mitteilt: „Das werden wir aber testen müssen“, sagt er. „Und dann wählen, wo wir das größte Potenzial sehen.“

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