09.11.2021

Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung: Das bringt die Steuerreform im Detail

Die Steuerreform bringt eine Art der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung, die für Startups kaum funktionieren wird.
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Der Entwurf zur ökosozialen Steuerreform der türkis-grünen Regierung liegt am Tisch und ist nun bis 6. Dezember in der Begutachtungsphase. Darin enthalten ist auch ein Modell, dass eine Mitarbeitergewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg ermöglichen soll. Unternehmen sollen Mitarbeitern steuerfrei bis zu 3.000 Euro im Jahr ausbezahlen können.

Dass das kommt, ist bereits länger klar, doch nun sind auch die Details bekannt: Der steuerfreie Bonus ist an den Gewinn des Vorjahres gekoppelt und kann nicht einzelnen Mitarbeiter:innen gewährt werden, sondern nur allen oder bestimmten Gruppen. Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist das zwar nicht, hat im Vergleich zu einem herkömmlichen Bonus allerdings den Vorteil der Steuerfreiheit.

Kein starker Hebel im „War for Talents“

Für Startups ist die neue Regelung allerdings kaum brauchbar, wie Christoph Puchner von Ecovis im Gespräch mit dem brutkasten erklärt. Einerseits machen Startups in jener Phase, in der eine Mitarbeiterbeteiligung ein starker Hebel im „War for Talents“ sein kann, sehr oft (noch) keinen Gewinn. Selbst wenn, ist die Deckelung mit 3.000 Euro relativ niedrig angesetzt und „sicher nicht kriegsentscheidend“, wie Puchner anmerkt.

Keine Beteiligung einzelner Mitarbeiter:innen

Eine weitere Hürde ist, dass die Gewinnbeteiligung einer bestimmten Gruppe von Mitarbeiter:innen gewährt werden muss. Rechtlich sei das nicht so leicht zu definieren, erklärt Puchner und verweist darauf, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 76) leitende Angestellte keine eigene Gruppe bilden, während die jüngere Rechtssprechung die Gruppeneigenschaft weniger eng auslegt und auf eine sachliche und betriebliche Begründung abstellt. Startups würden eine solche Gewinnbeteiligung regelmäßig nur sehr ausgewählten Mitarbeiter:innen gewähren wollen.

FlexKap: Eigene Rechtsform für Startups?

Die Regierung arbeitet derzeit auch an einer möglichen neuen Rechtsform, die eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Startups erleichtern soll. Zuletzt stand eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) im Raum, die eine relativ formlose und stimmrechtslose Beteiligung ermöglichen soll. Konkret geht es dabei um eine Unternehmenswertbeteiligung in Form von Substanzgenussrechten. Die hätte für Startups den Vorteil, dass Mitarbeiter:innen keine Stimmrechte und Formpflichten haben und nicht im Firmenbuch aufscheinen. Zudem wären Ausschüttungen aufgrund einer solchen Beteiligung nicht lohnsteuer- sondern kapitalsteuerpflichtig. Ob und in welcher Form eine neue Gesellschaftsform für Startups tatsächlich kommt, ist jedoch noch nicht entschieden.

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Am Wochenende wurde Europas Weltraumgeschichte um ein Stück reicher. Mit Isar Aerospace, das u. a. den Transport von kleinen und mittelgroßen Satelliten anbietet, beförderte erstmals ein europäisches Raumfahrtunternehmen erfolgreich Satelliten vom europäischen Festland aus in den Orbit. Es war der zweite Flug der Trägerrakete „Spectrum“, die am Samstag Kundennutzlasten, darunter fünf CubeSats und eine experimentelle Mission, ins All beförderte. Eine entscheidende Rolle in der gesamten Mission spielt der gebürtige Österreicher Daniel Metzler, CEO und Mitgründer von Isar Aerospace.

„Wir haben innerhalb weniger Jahre erreicht, wofür die europäische Raumfahrtindustrie Jahrzehnte gebraucht hatte. Europa hat nun souveränen Zugang zum Weltraum. Wir haben ein neues Kapitel für die europäische Raumfahrt aufgeschlagen“, sagte Metzler, der am Samstag weiter ergänzte: „Der Start ist nach wie vor der größte Engpass für die globale Raumfahrtindustrie, und ab heute gibt es eine echte Alternative für kommerzielle und institutionelle Kunden.“ Diese Kunden verfügen laut Isar Aerospace nun über eine unabhängige Startoption.

Die Auswirkungen für Europa

Für Europa bedeutet der erfolgreiche Start vor allem eines: mehr Unabhängigkeit. „Die Mission markiert einen wichtigen Schritt für Europas autonomen Zugang zum Weltraum“, heißt es von der Generaldirektion für Verteidigungsindustrie und Weltraum, einer Fachabteilung der Europäischen Kommission, die weiter ergänzt: “ Ein autonomer, resilienter und wettbewerbsfähiger Zugang zum Weltraum ist ein strategischer Faktor für Europas Wirtschaft und Sicherheit und bildet die Grundlage für Anwendungen wie Navigation, Telekommunikation und Erdbeobachtung, auf die Bürger und Unternehmen täglich angewiesen sind.“ Bei Isar Aerospace ist man der Meinung, dass der Start “ Europas strategische, wirtschaftliche und technologische Zukunft prägen wird“.

Der erste Flug: 30 Sekunden

Im März 2025 flog die „Spectrum“-Trägerrakete ihren ersten Testflug, nach 30 Sekunden war dieser aber auch schon wieder vorbei. „Unser erster Testflug hat alle unsere Erwartungen erfüllt und war ein voller Erfolg. Wir hatten einen reibungslosen Start, 30 Sekunden Flugzeit und konnten sogar unser Flugabbruchsystem validieren“, erklärte Metzler damals kurz nach dem Test. Finanzielle Unterstützung erhielt Isar Aerospace u. a. von der Europäischen Weltraumorganisation ESA durch das Boost!-Programm.

Die CubeSat Mission der TU Wien

Am Samstag schaffte es mit der Sepctrum-Rakete auch ein Mini-Satellit der TU Wien, ein sogenannter CubeSat, ins All. Das Space Team der Hochschule arbeitete seit 2020 an der CubeSat Mission. Ziel war es, einen Satelliten für Ausbildungszwecke zu entwickeln und nun im Orbit zu betreiben. Dadurch sollen Schüler:innen aus AHS und BHS die Möglichkeit haben, selbst entwickelte Software auf dem Satelliten auszuführen.

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