12.08.2015

Mit dem SunnyBAG in der Tasche werden Smartphone & Co von der Sonne geladen

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(c) SunnyBAG: Stefan Ponsold (in der Mitte) mit dem Sunnybag-Team

Menschen, die keinen fixen Büro-Alltag haben oder grundsätzlich viel unterwegs sind, kennen das Problem: Irgendwann ist der Akku von Smartphone, Tablet und anderen technischen Geräten leer – und wenn man das Ladegerät nicht vergessen hat, dann scheitert das Aufladen meist daran, dass sich keine Steckdose in der Nähe befindet. Das SunnyBAG PowerTAB will dieses Problem lösen und hat dafür eine Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter gestartet. Drei Tage läuft die Aktion noch, die Fundinggrenze ist bald um ein sechsfaches überschritten worden. Zum Aufladen wird kein Strom benötigt, sondern Sonnenenergie.

Mit dem großen Erfolg der Kampagne hat Gründer Stefan Ponsold aus Graz nicht gerechnet. Er beantwortet dem Brutkasten nachfolgend ein paar Fragen und klärt auf, wie das SunnyBAG vor allem auch Menschen in Afrika helfen kann.

Wie funktioniert das SunnyBAG? 

Unsere Produkte einfach an einen sonnigen Platz stellen (z.B. im Freien oder direkt beim Fenster) und schon wird Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt. Diese wird dann in einem Akku gespeichert. Über diesen Akku können schließlich via USB-Ausgang mobile Geräte wie Smartphones, Tablets, Wearables, etc. geladen werden.

Muss es sonnig sein, damit man laden kann, oder wird Energie für später gespeichert?

Je mehr Sonne, umso besser. In direkter Sonne ist das PowerTAB in circa fünf Stunden komplett aufgeladen. Bei bewölktem Himmel dauert es deutlich länger. Es muss aber nicht unbedingt sonnig sein.

Eure Gründungsstory – wie kam es zur Idee von SunnyBAG? Und wie ist das Team aufgebaut?

„Ein Alltagsproblem umweltfreundlich lösen!“ – diese Problemstellung im Zuge meines Studienprojektes im Jahr 2008 war die Initialzündung für die Idee zu SunnyBAG. Das Problem eines leeren Akkus bei Smartphones, Tablets oder Digitalkameras kennt jeder. Mit SunnyBAG haben wir hierfür eine sichere, saubere und leistbare Lösung gefunden. Das Team hat sich über die Jahre aufgebaut und ist sehr interdisziplinär.

Wie lange hat dann die Entwicklung gedauert? Gab es finanzielle Unterstützung? 

Die Entwicklung des PowerTABs zum Beispiel (das noch bis Sonntag mit einer Kampagne auf Kickstarter vertreten ist) hat zehn Monate gedauert. Und, ja, wir haben in den letzten fünf Jahren immer wieder kleinere Förderungen (AWS, SFG, FFG) erhalten.

Das PowerTAB

Der Weg in die Selbstständigkeit, ist nicht selbstverständlich – wolltest Du immer schon dein eigener Chef sein?

Jein. Nach meinem Studium Innovationsmanagement hatte ich dann aber den Mut dazu. 😉

Ihr arbeitet auch mit „Ärzte ohne Grenzen“ zusammen, wie kam es dazu? Und, wie könnte SunnyBAG Menschen in Afrika helfen?

Wir haben einfach direkt angefragt. Nach dem ersten Präsentationstermin gab es dann auch gleich einen größeren Auftrag. Seit Anfang des Jahres werden unsere Systeme in Afrika eingesetzt, um Micro-Businesses aufzubauen. Die geringen Investitionskosten in unser PowerTAB werden in den ersten 30 Tagen amortisiert, danach verdienen die Menschen bereits ihr eigenes Einkommen.

Planst Du eigentlich in Graz zu bleiben? Österreich der richtige Ort zum Gründen?

Ja, auf jeden Fall! Graz ist unsere Stadt! Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderung) unterstützt uns tatkräftig – einen besseren Partner kann man sich nicht wünschen. Österreich ist, auch wenn es in Europa zur Zeit eher schwieriger ist, sehr gründerfreundlich – vor allem die aktuellen Maßnahmen von Staatssekretär Mahrer und die Programme der AWS (Österreichische Wirtschaftsförderung) sehe ich als essenziell, damit die kleinen Start-Ups von heute die großen Unternehmen der Zukunft werden können.

Danke!

Bildquelle: SunnyBAG

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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