20.02.2023

Mira Murati – Das ist die Frau hinter ChatGPT

Mira Murati ist als CTO von Open AI maßgeblich an der Entwicklung von Chat-GPT beteiligt. Dennoch spricht sie sich für Beschränkungen von KI aus.
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Mira Murati ist die Frau hinter Chat-GPT
Mira Murati ist die Frau hinter Chat-GPT AdobeStock/ Twitter

Chat-GPT ist seit Wochen in aller Munde. Das Gesicht hinter dem Chatbot – Mira Murati – kennen aber nur die Allerwenigsten. Die Chief Technology Officer (CTO) von Open AI war maßgeblich an der Entwicklung des Entwicklung von ChatGPT beteiligt. Nicht nur Künstliche Intelligenz (KI), sondern auch die Karriere Muratis erlebte in den vergangen Jahren einen rasanten Aufstieg.

Stationen bei Goldman Sachs, Tesla & Co.

Geboren 1988 in San Francisco erwarb Murati einen Bachelor of Engineering (BE) Mechanical am Dartmouth College. Laut ihrem LinkedIn-Profil war sie danach zunächst weniger als ein Jahr bei Goldman Sachs als „Summer Analyst“ in Tokio beschäftigt, ehe sie 2012 als Advanced Concepts Engineer bei Zodiac Aereospace anheuerte.

Nach weiteren Stationen bei Tesla und Leap Motion wechselte Murati im Juni 2018 zu Open AI, wo sie mehrere Stellen innehatte. Zuletzt stieg die US-Amerikanerin im Mai 2022 zur CTO auf.

Knapp ein halbes Jahr nach Stellenantritt von Murati stellte Open AI ChatGPT vor. Im Interview mit dem Time-Magazine gesteht Murati, dass sie und ihr Team ein beklemmendes Gefühl bei der Veröffentlichung hatten.

ChatGTP soll von Philosophen bewertet werden

Mittlerweile freut sich Murati jedoch auf die Möglichkeiten, die der Chatbot bietet: „Ich bin neugierig, welche neuen Einsatzmöglichkeiten für Personen entstehen werden“. Ganz außer Acht lassen, will sie die Gefahr, die durch die KI entsteht, jedoch nicht.

Dass ChatGPT manchmal Fakten erfindet, ist die größte Herausforderung für die Entwickler:innen. Man müsse daher, wie bei einer menschlichen Konversation, der Technik stets Feedback geben, Antworten hinterfragen und wenn möglich ausbessern – so Murati.

In der Diskussion um ChatGPT will Murati jedenfalls „so viele Stimmen wie möglich zu Wort kommen lassen“. So ist sich die CTO von Open AI sicher, dass durch den Chatbot einige Jobs entstehen, aber auch verschwinden würden. Es braucht daher Soziolog:innen, Philosoph:innen genauso wie Techniker, die sich an der Frage nach dem Umgang mit KI beteiligen.

Murati sieht demnach auch Beschränkungen von ChatGPT für notwendig. Die zentrale Frage ist für sie, wie man KI am besten mit menschlichen Werten in Verbindung bringen kann. Dass die Politik nun voreilig in das Thema eingreift und dadurch die Innovation verlangsamt, glaubt Murati nicht. „Es ist nicht zu früh – es ist wichtig, dass sich jeder mit der Technologie beschäftigt, angesichts der Auswirkungen, die sie haben werden“.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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