06.06.2025
SORTIMENTERWEITERUNG

Mietwäsche-Unternehmen Linen2GO erweitert Sortiment und plant Expansion

Das 2022 gegründete Startup Linen2GO ist ein Franchise-System für Wäscheverleih aus dem Mutterkonzern Salesianer. Nach einigen Standorteröffnungen in ganz Österreich erweitern sie jetzt ihr Sortiment in Wien und Maishofen. Außerdem will das Unternehmen ins Ausland expandieren.
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Thomas Krautschneider und Victor Ioane sind die Gründer von Linen2GO. (c) Salesianer
Thomas Krautschneider und Victor Ioane sind die Gründer von Linen2GO. (c) Salesianer

Mit Linen2GO hat das österreichische Familienunternehmen Salesianer ein Tochterunternehmen gegründet, das eine Lösung für Hotels, Airbnbs oder auch Privatkund:innen anbietet (brutkasten berichtete). Mit Linen2GO kann man per App selbstständig Wäsche aus Wäschecontainern entnehmen. Diese Wäschecontainer sind bereits mehreren Teilen Österreichs vertreten.

Linen2GO hat vier Standorte in Salzburg, zudem jeweils einen in Tirol und Wien – und deckt hier den Bedarf an frischer Bettwäsche und Handtüchern ab. Der Mutterkonzern Salesianer ist ein generationenaltes Familienunternehmen, das sich auf Textilservice für Großbetriebe wie beispielsweise Krankenhäuser spezialisiert hat. Mit Linen2GO richten sie die Gründer Thomas Krautschneider und Victor Ionae an eine andere Zielgruppe: Hotels, Airbnbs und Privatkunden.

Erweiterung des Sortiments an zwei Standorte

Neben Bettwäsche und Handtüchern bietet Linen2GO seit kurzem jetzt auch an zwei der Standorten Tischwäsche an. In Maishofen, Salzburg, sowie in Wien werden jetzt Tischtücher, Mundservietten und Deckservietten angeboten. Das erweiterte Sortiment sei eine Reaktion auf eine Kundenbefragung, so Natascha Schuster von Linen2GO: „Das Thema Tischwäsche ist an diesen beiden Standorten aufgekommen. Wir sehen hier auch ein großes Potential mit einer komplett neuen Zielgruppe von Restaurants und Catering Services, die wir mit Bett- und Frotteewäsche nicht beglücken können“.

Sollte sich das erweiterte Angebot bewähren, werde man überlegen, das Tischservice auch an den anderen Standorten anzubieten, so Schuster. Das Konzept ist altbewährt und funktioniert gleich wie bei den bisherigen Textilien. „Unsere Kund:innen sind von dem Konzept begeistert und schätzen vor allem die frischen Ideen hinter Linen2GO“, so Schuster.

Expansion über Österreich hinaus geplant

Zusätzlich ist jetzt eine Expansion auch über Österreich hinaus geplant: Demnächst wird in Rumänien ein Linen2GO-Store eröffnet – zudem werden weitere Anfragen aus europäischen Staaten und sogar darüber hinaus geprüft, so heißt es auf brutkasten-Anfrage.

„Unser Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad von Linen2GO im B2B-Bereich, aber auch für private Haushalte zu erhöhen“, so Schuster. Derzeit liegt das Verhältnis von B2B zu B2C bei etwa 90 zu 10. Wobei auch bei den B2B-Kund:innen viele kleinere Unternehmen sind. Große Hotels würden nicht zur Zielgruppe gehören, so Schuster.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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