14.03.2024

„Mietheld wechselt die Seiten“: Prozessfinanzierer vertritt nun Vermieter und gibt AK die Schuld

Wer zu viel Miete zahlt, kann sich diese mit Hilfe von Mietheld zurückholen. Nach dem Launch eines neuen Angebots der Arbeiterkammer Wien, vertritt der Prozessfinanzierer nun aber auch Vermieter.
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Man sieht eine Hand auf der ein Wohnungsschlüssel liegt
(c) unsplash

Das Prinzip von Mietheld, einer Marke des Prozessfinanzierers Prozessfinanzallianz GmbH, ist schnell erklärt: In Österreich gelten in Altbauwohnungen gesetzliche Höchstmietsätze. Wer zu viel zahlt, kann sich an das Unternehmen wenden. Es finanziert den Gerichtsprozess gegen den/die Vermieter:in, setzt dabei eine Senkung auf das zulässige Maximum durch, holt zu viel bezahlte Mieten zurück und behält dafür eine Provision ein. Das Risiko übernimmt das Unternehmen: Wenn es schiefgeht, zahlen die Kund:innen nichts. Unter der Marke Padronus holt das Unternehmen übrigens auch Online-Casino-Schulden und zu hohe Stromkosten zurück.

Mietheld will jetzt „ernstzunehmende Gegenkraft“ zu Arbeiterkammer und Mietervereinigung werden

Doch wie in einer Aussendung verkündet wurde, wendet sich Mietheld nun einer neuen Zielgruppe zu, die nicht unbedingt zu erwarten war: Vermieter:innen. Man wolle nun auch ihnen vor Gericht oder vor der Schlichtungsstelle helfen. „Mietheld wechselt die Seiten“ steht im Titel besagter Aussendung. Insitutionen wie der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung werde nun eine „ernstzunehmende Gegenkraft gegenüberstehen“. „Wir freuen uns auf die Auseinandersetzungen vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht“, wird Gründer Richard Eibl zitiert.

„Immenses Partikularwissen“

Mietheld habe über 5.000 Verfahren vor der Wiener Schlichtungsstelle und vor Gericht erfolgreich finanziert, heißt es vom Unternehmen. „Dadurch konnten wir immenses Partikularwissen in Bezug auf das Mietrecht und auf diverse Prozesstaktiken anhäufen. Kaum jemand in Österreich kann eine derart tiefgründige Expertise auf diesem Gebiet vorweisen wie wir“, so Eibl.

Man verfüge etwa über unzählige Sachverständigengutachten zu Lagezuschlägen in unterschiedlichen Gegenden. „In all den Jahren konnten wir oft beobachten, wie Vermieter oder deren Vertreter eklatante Fehler im Verfahren machten. Diese Fehler können uns dank unserer exzeptionellen mietrechtlichen Fachkompetenz und Erfahrung nicht unterlaufen“, sagt der Gründer.

Neues Gratis-Angebot der Arbeiterkammer als Auslöser

Das Timing des „Seitenwechsels“ ist keineswegs zufällig. Anlass ist ein neues Angebot der Arbeiterkammer Wien. Mit dem „Altbau-Mietencheck“ betätigt sich diese nun selbst als Prozessfinanzierer – aber gratis für die Mitglieder. „Nach den Einschätzungen der Geschäftsführung von Mietheld wird die neue Konkurrenz der Firma stark zusetzen“, heißt es vom Unternehmen. Eibl vermutet hinter dem Angebot ein Wahlkampfzuckerl: „Dass die Arbeiterkammer sich genau jetzt, wenige Wochen vor der Arbeiterkammer-Wahl zur Einführung ihres Services entschließt, ist kein Zufall. […] Hier wird offenbar der Versuch unternommen, Stimmen zu fangen“, so der Gründer.

Mietheld-Gründer zu AK: „Mir erscheint das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar“

Ihn „würde es ihn nicht wundern, wenn der neue Gratis-Service der Arbeiterkammer nach einigen Monaten wieder eingestellt würde“, meint Eibl. Denn: „Das Ganze scheint mir nicht sorgfältig durchdacht worden zu sein, insbesondere, da nun auch Mieter mit geringen Erfolgsaussichten und geringen Mietzinsüberschreitungen zur Arbeiterkammer rennen werden“, so der Gründer. „Bedenkt man erstens den Umstand, dass vor der Schlichtungsstelle von mietrechtlich versierten Vertretern Schriftsätze ausgetauscht und Verhandlungen verrichtet werden müssen, zweitens die Tatsache, dass cirka 30 Prozent der Vermieter das Verfahren vor das Bezirksgericht abziehen und drittens, dass im Falle einer gerichtlichen Niederlage mehrere Tausend Euro zu tragen sind, erscheint mir das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar.“

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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