05.10.2022

Padronus: Wiener Firma will Milliarden-Sammelklagen gegen Energiekonzerne umsetzen

Ein Wiener Prozessfinanzierungsunternehmen will unter der Marke Padronus für Kund:innen Milliardenbeträge von Energieversorgern zurückholen.
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padronus meta klagt Justizia Prozess Gericht Recht Urteil
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Sie setzen vor Gericht für ihre Kund:innen Ansprüche wegen zu hoher Miete oder wegen unrechtmäßigen Verlusten in Online-Casinos durch – Prozessfinanzierer gibt es in Österreich inzwischen einige. Einer davon ist die Wiener Prozessfinanzallianz GmbH, die unter anderem unter der Marke Mietheld gegen Vermieter:innen und unter der Marke Padronus gegen Online-Casino-Betreiber prozessiert. Auch aktuelle Situationen greift das Unternehmen auf. So finanzierte man etwa während der Corona-Krise laut eigenen Angaben „für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge“.

Strompreiserhöhungen laut Padronus „teilweise grob rechtswidrig“

Unter der Marke Padronus will das Unternehmen nun auch Sammelklagen wegen der zuletz enormen Steigerung der Energiepreise in Milliardenhöhe umsetzen. „Die aktuelle Lage wird teilweise grob rechtswidrig dazu ausgenutzt, die eigenen Gewinnmargen auf Kosten der Verbraucherschaft zu steigern“, meint Geschäftsführer Richard Eibl in einer Aussendung. Er und der für das Unternehmen tätige Rechtsanwalt Ulrich Salburg vertreten dabei die Ansicht, dass die Preissteigerungen bei heimischen Energieanbietern auf Basis des Merit-Order-gebundenen österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) nicht rechtens seien, wenn diese ihren Strom primär aus erneuerbaren Quellen produzieren und daher kaum gesteigerte Kosten haben.

Nach ersten Klagen in dieser Sache, habe ein Stromanbieter den klagenden Kund:innen die Verträge gekündigt, heißt es vom Unternehmen. Er sei aber „der festen Überzeugung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig und somit ungültig ist“, meint Rechtsanwalt Salburg in der Aussendung.

Energie-Grundversorgung von allen beantragbar

Padronus zeichnet einen Weg, wie Österreicher:innen aktuell in Sachen Energiepreise deutlich günstiger davon kommen sollen. Demnach könne jeder die Grundversorgung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beantragen. „Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern)“, heißt es vom Unternehmen. Sonstige Anspruchsvorausetzungen gebe es nicht.

Der entsprechende Tarif dürfe nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kund:innen aktuell versorgt werde. „Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen“, erklärt Gründer Eibl. Tatsächlich seien die Grundversorgungstarife derzeit teilweise viel zu hoch angesetzt.

Mögliche Rückforderung als „Super-GAU für viele Energieanbieter“

Derzeit überprüfe man auch die Möglichkeit, den Grundversorgungstarif für mögliche Rückforderungen heranzuziehen heißt es von Padronus weiter. „Wenn Verbraucher mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter“, sagt Eibl.

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„Unbeherrschbare Umstände“ nur in wenigen Fällen Insolvenzursache

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„Ich hab’s verbockt“ – dieser Satz geht wohl jedem schwer über die Lippen. Auch im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen hört man ihn selten – die bekanntermaßen schwach ausgeprägte Fehlerkultur in Österreich trägt gewiss ihren Teil dazu bei. Managementfehler werden immer wieder anderen unterstellt, selber will man sie aber nicht begangen haben. Stattdessen finden sich im Normalfall eine Reihe äußerer Umstände, die für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich gemacht werden können.

„Unbeherrschbare Umstände“ und „externe Faktoren“ nur für kleinen Teil der Insolvenzen verantwortlich

Doch folgt man einer aktuellen statistischen Aufschlüsselung des Kreditschutzverbands KSV1870 für das Jahr 2024, sind diese äußeren Faktoren doch nur in vergleichsweise wenigen Fällen Hauptgrund für die Insolvenz. So waren „unbeherrschbare Umstände“ wie etwa Naturkatastrophen oder auch Unglücksfälle im persönlichen Umfeld 2024 nur in 11,2 Prozent der Fälle ausschlaggebend für Firmenpleiten in Österreich (genaue Aufschlüsselung in der Tabelle unten). Der Wert ist deutlich geringer als in den Vorjahren mit Corona-Pandemie und multiplen Krisen – im Jahr 2022 war er gar bei 28 Prozent gelegen.

Auch „externe Vorkommnisse“ wie die Insolvenz von Kunden oder Zulieferern oder Zinsänderungen und die Einführung von Verboten waren 2024 nur für fünf Prozent der Insolvenzen zu verantworten – ein Plus um 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an“

Der Rest der Fälle – also nicht weniger als 83,8 Prozent – sind laut KSV1870 auf die eine oder andere Weise auf Kompetenzprobleme im Management und auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. Dabei räumt der Verband ein, dass die „schwächelnde Geschäftslage und eine maximal durchschnittliche Auftragslage in Kombination mit dem anhaltend hohen Kostenniveau“ durchaus für die wirtschaftlichen Turbulenzen vieler Unternehmen verantwortlich sind.

Aber: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es auf die fachliche Kompetenz im Management an. Insbesondere die Fähigkeit, auf komplexe Problemstellungen zu reagieren, ist gefragt. Das Anforderungsprofil an das Top-Management ist in Zeiten multipler Krisen ohne Zweifel hoch und dem konnten viele nicht entsprechen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

„Es fehlt das Handwerkszeug“

Entsprechend sieht der Experte auch einen Faktor, der vor allem bei Startup-Insolvenzen (siehe brutkasten-Berichterstattung) immer wieder als ausschlaggebender Grund genannt wird, als Management-Problem: mangelnde Finanzierung. „Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung“ waren laut Statistik für 13,4 Prozent der Pleiten 2024 verantwortlich. Sie machen gemeinsam mit weiteren Faktoren den größten Block „operative Ursachen“ mit 42,3 Prozent aus.

„Bei vier von zehn Firmenpleiten werden mangelhaft gelöste Aufgaben im ‚daily business‘ zur Hauptursache für den finanziellen Kollaps. Es fehlt das Handwerkszeug“, meint Götze. „Absatz, Kosten, Finanzierungsschwächen und mangelnde systematische Planung/Controlling sind jene Knackpunkte, die dazu führen, dass der Fortbetrieb aufgrund mangelnder Liquidität nicht mehr sichergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass häufig auch das notwendige Kapital fehlt, um Projekte zu finanzieren, die für eine erfolgreiche Zukunft essenziell wären.“

„Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“ bei 4,9 Prozent

Im Block der „strategischen Ursachen“ (11,5 Prozent) sticht der Unterpunkt „mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung“ mit 8,5 Prozent aller Pleiten hervor. „Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit“, darunter die Vernachlässigung der Geschäftsführung, aber auch strafbare Handlungen, ist für immerhin zehn Prozent aller Insolvenz-Fälle ausschlaggebend.

Nicht weniger als 20 Prozent der Pleiten sind schließlich auf Fehler bereits bei der Gründung zurückzuführen. „Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit“ ist hier mit 10,5 Prozent der größte Unterpunkt, der wohl auch im Fall von Startup-Insolvenzen immer wieder schlagend wird. In nicht weniger als 4,9 Prozent aller Insolvenzfälle attestiert der KSV1870 gar das „Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen“.

Insolvenzursachen bei Unternehmen 2024 im Detail:

20232024
Operative Ursachen37,1 %42,3 %
Fehler in der Auswahl oder Führung der Mitarbeiter0,8 %0,6 %
Absatzschwächen (Werbung – Vertrieb – Kalkulation)9,7 %11,7 %
Schlechte Kostenstruktur durch Mangel in der Organisation8,9 %6,4 %
Schwächen bei Finanzierung/Liquidität/Forderungsbetreibung8,8 %13,4 %
Schwächen bei Planung/mangelndes Controlling8,9 %10,2 %
Gründungsfehler20,5 %20,0 %
Zu wenig Eigenkapital bei der Gründung4,5 %4,6 %
Fehlendes Know-how zu Branche oder Betriebswirtschaft; Unerfahrenheit11,2 %10,5 %
Fehlen jedweder Eignung, ein Unternehmen zu gründen4,8 %4,9 %
Strategische Ursachen9,6 %11,5 %
Mangelhafte Antwort auf Marktveränderungen – Inaktivität der Unternehmensleitung7,0 %8,5 %
Überzogene Expansion / Investitionen1,8 %2,0 %
Streit unter Gesellschaftern / Betriebsleitern0,8 %1,0 %
Unbeherrschbare Umstände19,0 %11,2 %
Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien13,4 %6,4 %
Krankheit; Probleme oder Unglücksfälle im persönlichen Umfeld5,6 %4,8 %
Persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit11,1 %10,0 %
Vernachlässigung der Geschäftsführung6,1 %5,2 %
Zu hohe Entnahmen/Einlagenrückgewähr1,2 %1,3 %
Spekulation ohne betriebliche Veranlassung0,1 %0,3 %
Strafbare Handlungen3,7 %3,2 %
Externe Vorkommnisse2,7 %5,0 %
Plötzliche Änderungen des Finanzierungsrahmens (z.B. Zinsniveau)0,6 %3,1 %
Plötzliche rechtliche Änderungen (Verbote/Embargo)0,4 %0,1 %
Insolvenz von Abnehmern oder Lieferanten1,7 %1,8 %
© KSV1870
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