14.03.2024

„Mietheld wechselt die Seiten“: Prozessfinanzierer vertritt nun Vermieter und gibt AK die Schuld

Wer zu viel Miete zahlt, kann sich diese mit Hilfe von Mietheld zurückholen. Nach dem Launch eines neuen Angebots der Arbeiterkammer Wien, vertritt der Prozessfinanzierer nun aber auch Vermieter.
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Man sieht eine Hand auf der ein Wohnungsschlüssel liegt
(c) unsplash

Das Prinzip von Mietheld, einer Marke des Prozessfinanzierers Prozessfinanzallianz GmbH, ist schnell erklärt: In Österreich gelten in Altbauwohnungen gesetzliche Höchstmietsätze. Wer zu viel zahlt, kann sich an das Unternehmen wenden. Es finanziert den Gerichtsprozess gegen den/die Vermieter:in, setzt dabei eine Senkung auf das zulässige Maximum durch, holt zu viel bezahlte Mieten zurück und behält dafür eine Provision ein. Das Risiko übernimmt das Unternehmen: Wenn es schiefgeht, zahlen die Kund:innen nichts. Unter der Marke Padronus holt das Unternehmen übrigens auch Online-Casino-Schulden und zu hohe Stromkosten zurück.

Mietheld will jetzt „ernstzunehmende Gegenkraft“ zu Arbeiterkammer und Mietervereinigung werden

Doch wie in einer Aussendung verkündet wurde, wendet sich Mietheld nun einer neuen Zielgruppe zu, die nicht unbedingt zu erwarten war: Vermieter:innen. Man wolle nun auch ihnen vor Gericht oder vor der Schlichtungsstelle helfen. „Mietheld wechselt die Seiten“ steht im Titel besagter Aussendung. Insitutionen wie der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung werde nun eine „ernstzunehmende Gegenkraft gegenüberstehen“. „Wir freuen uns auf die Auseinandersetzungen vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht“, wird Gründer Richard Eibl zitiert.

„Immenses Partikularwissen“

Mietheld habe über 5.000 Verfahren vor der Wiener Schlichtungsstelle und vor Gericht erfolgreich finanziert, heißt es vom Unternehmen. „Dadurch konnten wir immenses Partikularwissen in Bezug auf das Mietrecht und auf diverse Prozesstaktiken anhäufen. Kaum jemand in Österreich kann eine derart tiefgründige Expertise auf diesem Gebiet vorweisen wie wir“, so Eibl.

Man verfüge etwa über unzählige Sachverständigengutachten zu Lagezuschlägen in unterschiedlichen Gegenden. „In all den Jahren konnten wir oft beobachten, wie Vermieter oder deren Vertreter eklatante Fehler im Verfahren machten. Diese Fehler können uns dank unserer exzeptionellen mietrechtlichen Fachkompetenz und Erfahrung nicht unterlaufen“, sagt der Gründer.

Neues Gratis-Angebot der Arbeiterkammer als Auslöser

Das Timing des „Seitenwechsels“ ist keineswegs zufällig. Anlass ist ein neues Angebot der Arbeiterkammer Wien. Mit dem „Altbau-Mietencheck“ betätigt sich diese nun selbst als Prozessfinanzierer – aber gratis für die Mitglieder. „Nach den Einschätzungen der Geschäftsführung von Mietheld wird die neue Konkurrenz der Firma stark zusetzen“, heißt es vom Unternehmen. Eibl vermutet hinter dem Angebot ein Wahlkampfzuckerl: „Dass die Arbeiterkammer sich genau jetzt, wenige Wochen vor der Arbeiterkammer-Wahl zur Einführung ihres Services entschließt, ist kein Zufall. […] Hier wird offenbar der Versuch unternommen, Stimmen zu fangen“, so der Gründer.

Mietheld-Gründer zu AK: „Mir erscheint das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar“

Ihn „würde es ihn nicht wundern, wenn der neue Gratis-Service der Arbeiterkammer nach einigen Monaten wieder eingestellt würde“, meint Eibl. Denn: „Das Ganze scheint mir nicht sorgfältig durchdacht worden zu sein, insbesondere, da nun auch Mieter mit geringen Erfolgsaussichten und geringen Mietzinsüberschreitungen zur Arbeiterkammer rennen werden“, so der Gründer. „Bedenkt man erstens den Umstand, dass vor der Schlichtungsstelle von mietrechtlich versierten Vertretern Schriftsätze ausgetauscht und Verhandlungen verrichtet werden müssen, zweitens die Tatsache, dass cirka 30 Prozent der Vermieter das Verfahren vor das Bezirksgericht abziehen und drittens, dass im Falle einer gerichtlichen Niederlage mehrere Tausend Euro zu tragen sind, erscheint mir das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar.“

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KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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