14.03.2024

„Mietheld wechselt die Seiten“: Prozessfinanzierer vertritt nun Vermieter und gibt AK die Schuld

Wer zu viel Miete zahlt, kann sich diese mit Hilfe von Mietheld zurückholen. Nach dem Launch eines neuen Angebots der Arbeiterkammer Wien, vertritt der Prozessfinanzierer nun aber auch Vermieter.
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Man sieht eine Hand auf der ein Wohnungsschlüssel liegt
(c) unsplash

Das Prinzip von Mietheld, einer Marke des Prozessfinanzierers Prozessfinanzallianz GmbH, ist schnell erklärt: In Österreich gelten in Altbauwohnungen gesetzliche Höchstmietsätze. Wer zu viel zahlt, kann sich an das Unternehmen wenden. Es finanziert den Gerichtsprozess gegen den/die Vermieter:in, setzt dabei eine Senkung auf das zulässige Maximum durch, holt zu viel bezahlte Mieten zurück und behält dafür eine Provision ein. Das Risiko übernimmt das Unternehmen: Wenn es schiefgeht, zahlen die Kund:innen nichts. Unter der Marke Padronus holt das Unternehmen übrigens auch Online-Casino-Schulden und zu hohe Stromkosten zurück.

Mietheld will jetzt „ernstzunehmende Gegenkraft“ zu Arbeiterkammer und Mietervereinigung werden

Doch wie in einer Aussendung verkündet wurde, wendet sich Mietheld nun einer neuen Zielgruppe zu, die nicht unbedingt zu erwarten war: Vermieter:innen. Man wolle nun auch ihnen vor Gericht oder vor der Schlichtungsstelle helfen. „Mietheld wechselt die Seiten“ steht im Titel besagter Aussendung. Insitutionen wie der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung werde nun eine „ernstzunehmende Gegenkraft gegenüberstehen“. „Wir freuen uns auf die Auseinandersetzungen vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht“, wird Gründer Richard Eibl zitiert.

„Immenses Partikularwissen“

Mietheld habe über 5.000 Verfahren vor der Wiener Schlichtungsstelle und vor Gericht erfolgreich finanziert, heißt es vom Unternehmen. „Dadurch konnten wir immenses Partikularwissen in Bezug auf das Mietrecht und auf diverse Prozesstaktiken anhäufen. Kaum jemand in Österreich kann eine derart tiefgründige Expertise auf diesem Gebiet vorweisen wie wir“, so Eibl.

Man verfüge etwa über unzählige Sachverständigengutachten zu Lagezuschlägen in unterschiedlichen Gegenden. „In all den Jahren konnten wir oft beobachten, wie Vermieter oder deren Vertreter eklatante Fehler im Verfahren machten. Diese Fehler können uns dank unserer exzeptionellen mietrechtlichen Fachkompetenz und Erfahrung nicht unterlaufen“, sagt der Gründer.

Neues Gratis-Angebot der Arbeiterkammer als Auslöser

Das Timing des „Seitenwechsels“ ist keineswegs zufällig. Anlass ist ein neues Angebot der Arbeiterkammer Wien. Mit dem „Altbau-Mietencheck“ betätigt sich diese nun selbst als Prozessfinanzierer – aber gratis für die Mitglieder. „Nach den Einschätzungen der Geschäftsführung von Mietheld wird die neue Konkurrenz der Firma stark zusetzen“, heißt es vom Unternehmen. Eibl vermutet hinter dem Angebot ein Wahlkampfzuckerl: „Dass die Arbeiterkammer sich genau jetzt, wenige Wochen vor der Arbeiterkammer-Wahl zur Einführung ihres Services entschließt, ist kein Zufall. […] Hier wird offenbar der Versuch unternommen, Stimmen zu fangen“, so der Gründer.

Mietheld-Gründer zu AK: „Mir erscheint das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar“

Ihn „würde es ihn nicht wundern, wenn der neue Gratis-Service der Arbeiterkammer nach einigen Monaten wieder eingestellt würde“, meint Eibl. Denn: „Das Ganze scheint mir nicht sorgfältig durchdacht worden zu sein, insbesondere, da nun auch Mieter mit geringen Erfolgsaussichten und geringen Mietzinsüberschreitungen zur Arbeiterkammer rennen werden“, so der Gründer. „Bedenkt man erstens den Umstand, dass vor der Schlichtungsstelle von mietrechtlich versierten Vertretern Schriftsätze ausgetauscht und Verhandlungen verrichtet werden müssen, zweitens die Tatsache, dass cirka 30 Prozent der Vermieter das Verfahren vor das Bezirksgericht abziehen und drittens, dass im Falle einer gerichtlichen Niederlage mehrere Tausend Euro zu tragen sind, erscheint mir das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar.“

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Das Doppel-Budget für 2027 und 2028 wurde gestern vom Ministerrat vorgelegt und mit ihm gab es auch Neuigkeiten zum geplanten Dachfonds. Dieser scheint als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ in den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028 auf, bei einem nicht unwesentlichen Detail schaffen die Gesetzestexte und ihre Beilagen aber keine Klarheit, wie brutkasten berichtete.

Begleitend zum Budget-Entwurf erneuerte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nämlich die Ansage, dass „bis zu 100 Millionen Euro“ Ankerinvestment durch den Bund für den Fonds vorgesehen sind. Als Budget-Posten scheinen diese aber nicht auf. Auch der Zusatz „bis zu“ schafft einen gewissen Spielraum.

„Aus Rückflüssen aus aws-Mitteln finanziert“

Wo also kommen die geplanten 100 Millionen Euro her und wovon hängt es ab, ob der gesamte Betrag zustande kommt? Brutkasten fragte im Rahmen einer Presseveranstaltung bei Staatssekretärin Zehetner und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nach.

Die Antwort: „Das Ankerinvestment wird aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre finanziert“, so Zehetner. Die Mittel für die aws werden im aktuellen Doppel-Budget auch erhöht, ergänzt Hattmannsdorfer.

Höhe des Ankerinvestments von aufgestelltem Kapital abhängig

100 Millionen Euro Ankerinvestment werden es nur dann, wenn das noch zu ermittelnde Fondsmanagement, mit dessen Ausschreibung die aws aktuell betraut ist, ausreichend Mittel für den Dachfonds aufstellt, erklärt Zehetner weiter: „Wir haben immer gesagt, dass wir nicht mehr als 20 Prozent hineinstecken.“ Sprich: Je mehr Kapital von Limited Partners in den Fonds fließt, umso mehr legt der Bund nach. Werden die gesamten anvisierten 400 externen Millionen aufgestellt, wächst auch das Ankerinvestment auf die vollen 100 Millionen Euro – so der Plan.

In Sachen Zeithorizont ist bislang klar: Bis Ende 2027 soll das erste Closing des „Start-up & Scale-up Dachfonds“ abgeschlossen sein, sodass dieser zu investieren beginnen kann. Mit der Aufteilung der Bundesmittel auf geplante vier Jahre scheint auch die anvisierte Deadline für das finale Closing zu stehen.

„Auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“

Ein weiteres spannendes Detail im Gesetzestext, über das brutkasten gestern berichtete: Als quantitatives Ziel wurde auch die Steigerung der Unicorn-Zahl in Österreich gesetzlich festgeschrieben. 2027 und 2028 soll jeweils eines hinzukommen. Doch wie kann der Dachfonds bereits kommendes Jahr für ein weiteres Einhorn sorgen, wenn er erst an dessen Ende zu investieren beginnt? „Wir sind auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“, so die Staatssekretärin. Der Dachfonds soll diese Entwicklung später beschleunigen.

Öbag-Strategie: OMV und Co sollen Startup-Ökosysteme aufbauen

Doch dieser sei nicht die einzige Maßnahme, hakt Hattmannsdorfer ein. Er verweist auf die Industriestrategie. „Hier sind auch eigene Förderungen zur Entstehung von Startups und Scaleups im Umfeld von Leitbetrieben vorgesehen“, so der Minister. Auch in der Öbag-Strategie (brutkasten berichtete) habe man entsprechende Zielsetzungen verankert: „Die Öbag-Betriebe haben den Auftrag, Ökosysteme für Startups und Scaleups zu schaffen“, so Hattmannsdorfer. So wie es Verbund mit Verbund X bereits umgesetzt habe, sollen zukünftig etwa auch die OMV und andere entsprechende Programme umsetzen.

Und Zehetner führt noch weitere Punkte an. Auch in der öffentlichen Beschaffung setze man Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren sollen. „Und das schon im Regierungsprogramm verankerte Commitment zur Gleichstellung immaterieller Vermögensgüter in der Bilanz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt“, so die Staatssekretärin. Das wiederum soll auch beim Erlangen höherer Unternehmensbewertungen helfen.

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