27.04.2020

Miete wegen Corona reduzieren: Diese Punkte müssen beachtet werden

Viele Startups und KMU möchten in Zeiten des Coronavirus weniger Miete zahlen, um ihre Liquidität zu schonen. Zwei Experten erklären, was es dabei zu beachten gibt.
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Miete reduzieren wegen Corona
(c) Adobe Stock / terovesalainen

In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen. Dies verunsichert viele Mieter sowie  vor allem Startups und KMU stark.

Wen trifft das Corona-Risiko, Vermieter oder Mieter?

Ausschlaggebend für die Mietzinsminderung in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie sind die Bestimmungen der §§ 1104, 1105 ABGB. Nach der Bestimmung des § 1104 ABGB muss kein Mietzins entrichtet werden, wenn das Mietobjekt wegen „außerordentlicher Zufälle“ – hierfür zählt das Gesetz beispielhaft das Feuer, den Krieg oder die Seuche auf – nicht gebraucht werden kann.

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Dem Begriff der außerordentlichen Zufälle kann man generell mit einem elementaren Ereignis beschreiben, welches einen größeren Personenkreis betrifft und das von Menschen nicht beherrschbar ist, weshalb auch für dessen Folgen im Allgemeinen von niemanden Ersatz erwartet werden kann. Die uns derzeit beschäftigende Covid-19- Pandemie stellt zweifelsohne einen solchen außerordentlichen Zufall dar, ist damit Tatbestandsmerkmal und berechtigt grundsätzlich zur Minderung der Miete.

Braucht es eine behördliche Anordnung zur Reduktion der Miete?

Nein, es bedarf unseres Erachtens keiner behördlichen Anordnung. Weder dem Gesetz noch den Erläuterungen zur 3. Teilnovelle des ABGB kann entnommen werden, dass ein Minderungsanspruch nur dann gebührt, wenn neben der Seuche auch noch eine behördliche Anordnung vorliegt.

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Die bestandrechtlichen Normen stellen rein auf den Gebrauch der Bestandsache (den bedungenen Gebrauch derselben) ab, sodass unseres Erachtens eine Seuche daher sowohl mit oder ohne behördliche Anordnung zu einer gänzlichen oder teilweisen Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Bestandobjektes führt.

Wie sieht es bei einer teilweisen Nutzungsmöglichkeit und Homeoffice aus?

Sofern das Bestandobjekt noch teilweise genutzt werden kann, wie im Fall einer zeitlich eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit (sei es stunden- oder tageweise), kommt § 1105 ABGB zum Tragen. Damit hat der Bestandnehmer nur in eingeschränkter Weise ein Mietzinsminderungsrecht. Auch das Argument, dass man durch Homeoffice grundsätzlich seine Tätigkeit weiterhin ausüben kann, geht unseres Erachtens ins Leere, da ein Bestandsvertrag über ein Geschäftslokal gerade den Zweck hat, die Ausübung seiner Profession im Bestandsobjekt zu erfüllen.

Wie errechnet sich die Minderung der Miete?

Die Ermittlung der Minderung hat grundsätzlich nach der relativen Berechnungsmethode zu erfolgen. Das heißt, die Minderung des Mietzinses ist nach jenem Verhältnis vorzunehmen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum Wert der mangelhaften Sache gestanden haben würde. Sofern dies – was nicht selten der Fall sein könnte – mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre, obliegt die Ermittlung der Minderung des Mietzinses gemäß § 273 ZPO im Ermessen des Richters.

Fällt ein Coworking-Space auch unter das Bestandrecht?

Nach herrschender Ansicht fällt die Kurzzeitvermietung von Arbeitsplätzen (coworking Spaces, shared offices) unter die Bestimmungen des Bestandvertrages (§§ 1090 ff ABGB). Es besteht daher auch dort ein Mietzinsminderungsrecht aufgrund der Covid-19-Pandemie.


Über die Autoren

RA Dr. Christian Prader ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. Er gilt als einer der führenden Immobilienexperten in Österreich und berät Mandanten in den Bereichen Immobilien-, Bauträger- sowie im Versicherungsrecht. Christian Prader tritt seit Jahren als Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien-, und Zivilrecht auf. https://www.wohnrecht.at/#team

RAA Dr. Lukas Gottardis ist Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck, ist zudem wissenschaftlicher Leiter des Universitätskurses „IT-Recht und Digitalisierung“ an der Universität Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Zivil-, Wohn- und Immobilienrecht. https://www.wohnrecht.at/#team

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v.l.n.r: Daniela Gassner (RLB), Steve Jeitler (Business Angel), Verena Kraßnig (RLB), Georg Lackner (SUPASO), Olivia Pinter (RLB), Fabian Gems (SUPASO), Jörg Schönbacher (FMMS) | (c) Supaso

Im Juli 2025 hatte Supaso am Rande des Business Angel Summit in Kitzbühel angekündigt, eine Finanzierungsrunde vorzubereiten (brutkasten berichtete). Diese Runde ist nun abgeschlossen: Angeführt wird sie von der Gerald Jeitler GmbH, beteiligt sind außerdem die Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark und die FMMS Beteiligungs GmbH.

Die Supaso FlexCo aus Hartberg produziert Isolierverpackungen aus recyceltem Altpapier, die Styropor (EPS) in der temperaturgeführten Logistik ersetzen sollen. Mit dem Kapital will das Unternehmen seine Produktionskapazitäten ausbauen und international wachsen. Zur Höhe des Investments macht Supaso allerdings keine Angaben.

Transportkosten begrenzen den Lieferradius

„Das größte Problem bei Verpackung ist natürlich die Distanz“, sagt Mitgründer Fabian Gems im Gespräch mit brutkasten. Gut liefern lasse sich in einem Radius von 300 bis 400 Kilometern. „Alles, was darüber hinausgeht, geht meistens auf die eigene Marge, weil die Transportkosten einfach steigen.“

Gems nennt dazu Zahlen: Der Warenwert einer LKW-Ladung liege zwischen 6.000 und 8.000 Euro, die Transportkosten nach Madrid bei 3.500 Euro. Eine Zustellung in die Schweiz inklusive Verzollung kostete im Vorjahr 1.900 Euro, mittlerweile 2.700 Euro. Weitergeben lasse sich das nur bedingt, ohne näher gelegenen Wettbewerbern eine Chance zu geben.

Fünf Partner, erste Pilotanlage ab Q1

Supaso setzt deshalb auf ein Machine-as-a-Service-Modell, das unter dem Namen Modular Up Cycling Hub (MUCH) vorbereitet wird: Statt fertige Dämm-Inlays quer durch Europa zu transportieren, sollen Partnerbetriebe mit eigenem Papier- und Kartonabfall vor Ort produzieren. Das Kapital fließt laut Gems in die Serienreife der Produktionslinien und in erste Testpiloten im In- und Ausland.

Fünf Partner hat Supaso nach eigenen Angaben identifiziert, darunter ein Styroporhersteller, der selbst unter Druck steht. Der Start ist für das erste Quartal des kommenden Jahres geplant, zunächst mit einer Anlage. Zwei weitere sollen nach Möglichkeit folgen. Die Validierungsphase soll bis etwa 2028 laufen, danach ist die nächste Finanzierungsrunde vorgesehen. Als besonders dynamische Märkte nennt Gems Kroatien und Slowenien.

Wie abgerechnet wird, ist offen. Getestet werden Varianten von der Leasinganlage mit Lizenzgebühr bis zu Pay-per-Use. Eine eigene Großfabrik schließt Gems aus: „Davon bin ich absolut nicht überzeugt. Wir wollen uns direkt in die Wertschöpfungskette bei Verpackungs- und Kartonageherstellern und Papierfabriken einbauen.“

Bewusst österreichische Investoren

Seit dem Business Angel Summit in Kitzbühel im Vorjahr habe man mit vielen Kandidaten gesprochen und dabei eine Erkenntnis gewonnen, so Gems: „So ein ganz klarer VC-Fall sind wir nicht.“ Man sei erstens Hardware und zweitens relativ erklärungsbedürftig. Die Präferenz sei deshalb auf österreichisches Kapital mit langem Atem gefallen, einen Exit in zwei Jahren strebe man nicht an: „Wir wollen das jetzt wirklich groß machen.“

Die FMMS Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frohnleiten wurde Ende 2024 im Firmenbuch eingetragen und gehört zur FMMS Holding GmbH, der Beteiligungsholding von Franz Mayr-Melnhof-Saurau. Zum Portfolio zählen die Mayr-Melnhof Holz Holding, der größte Privatforstbetrieb Österreichs und ewe Küchen, insgesamt rund 2.000 Mitarbeitende in vier Ländern. Als Schwerpunkte nennt die Holding unter anderem Ressourcenwirtschaft und Greentech.

Die RLB Steiermark bringt neben Kapital vor allem Know-how bei der Ausgestaltung der Abrechnungsmodelle ein, sagt Gems – ein Punkt, der bei einem noch offenen Machine-as-a-Service-Geschäftsmodell zwischen Leasing und Pay-per-Use nicht unerheblich ist. Die Landesbank, die als größte Regionalbank im Süden Österreichs auftritt, hat ihr Beteiligungsgeschäft zuletzt gezielt ausgebaut: Für Startups, Scaleups und KMU steht ein Beteiligungsvolumen von 100 Millionen Euro bereit, wovon bereits 40 Millionen Euro investiert sind. Nachhaltige und regionale Zukunftsbranchen zählen dabei explizit zu den Investitionsschwerpunkten der Bank

Supaso wurde 2021 gegründet. Im August 2023 zählte das Unternehmen 190 Kund:innen in neun Ländern (brutkasten berichtete), im Juli 2025 über 300 in zehn Ländern, aktuell sind es nach eigenen Angaben „Hunderte“ in zwölf europäischen Ländern. Die Nachfrage nach kreislauffähigen Verpackungen wird unter anderem durch die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) getrieben.

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Miete wegen Corona reduzieren: Diese Punkte müssen beachtet werden

  • In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen.
  • Dies verunsichert viele Mieter sowie vor allem Startups und KMU stark.
  • Zwei Experten erklären daher, was man beachten sollte.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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