19.05.2021

Michael Altrichter: „Ich möchte in den nächsten drei Jahren 50 Millionen Euro in erneuerbare Energien investieren“

Der österreichische Business Angel und Investor Michael Altrichter möchte in den nächsten drei Jahren rund 50 Millionen Euro in erneuerbare Energien mit dem Schwerpunkt "Photovoltaik" investieren. Brutkasten Earth hat mit Altrichter über seine Pläne gesprochen.
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Michael Altrichter
Michael Altrichter legt seinen Fokus als Investor nun voll und ganz auf erneuerbare Energien | (c) Altrichter

Nur zwei Wochen nachdem Michael Altrichter das Zepter als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium an Lisa Fassl überreichte, lässt der österreichische Business Angel und Investor mit einer neuen Schlagzeile aufhorchen. Wie Altrichter gegenüber Brutkasten Earth erläutert, möchte er in den nächsten drei Jahren rund 50 Millionen Euro in erneuerbare Energien mit dem Schwerpunkt auf Photovoltaik investieren.

Michael Altrichter gründet neue Firma

Zur Vorgeschichte: Altrichter ist seit 2017 an der Cleen Energy AG aus Haag in Niederösterreich beteiligt, die Projekte im Bereich Photovoltaik, Speicherlösungen, Elektro-Mobilität und Wärmepumpen realisiert. Aktuell hält Altrichter als Investor an der AG rund 7,6 Prozent – weitere Investoren sind unter anderem Runtastic Co-Founder Alfred Luger und die Compass-Gruppe. Zudem hat Altrichter im Mai diesen Jahres gemeinsam mit seinem Freund und Geschäftspartner Michael Edtmayer mit der „Altrichter-Edtmayer Energie GmbH“ eine neue Firma gegründet, die mit der Cleen Energy AG als Umsetzungspartner, neue Photovoltaik-Projekte für gewerbliche Kunden finanzieren und umsetzen soll.

Im Sommer 2020 hat der Investor auch sein privates Wohnhaus mit einer Photovoltaik-Anlage, einem Stromspeicher und Elektroladesäulen umgerüstet | (c) Cleen Energy AG

Klassisches Contracting-Modell

„Mit der neuen Firma suchen wir in erster Linie neue Projekte und übernehmen die Finanzierung. Die weitere Umsetzung übernimmt dann die Cleen Energy AG“, so Altrichter. Konkret erfolgt dies über ein in der Branche bekanntes Contracting-Modell. Die Contracting Raten sollen laut Altrichter rund 30 Prozent unter den aktuellen Energiekosten liegen und die Gewerbekunden müssen dabei keine Investitionskosten tragen.

Erste gemeinsame Projekte sollen noch 2021 umgesetzt werden. In Frage kommen dafür laut Altrichter Projekte, die über eine freie Dachfläche von zirka 1000 Quadratmeter verfügen – angefangen von mittelständischen Unternehmen, über Landwirtschaftsbetriebe bis hin zu Reitställen oder Tennishallen. „Die Pipeline ist voll“, kommentiert Altrichter die Auftragslage. Konkrete Umsetzungsprojekte sollen allerdings erst in den nächsten Wochen kommuniziert werden.

Die Pläne der Bundesregierung

Den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen, begründet Altrichter mit den jüngsten Plänen der österreichischen Bundesregierung bis 2030 den Energiebedarf in Österreich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. „Mit den aktuellen Plänen der Regierung habe ich nun die Chance am Schopf gepackt. Die Energiewende kann allerdings nur funktionieren, wenn die Privatwirtschaft mitzieht“, so Altrichter. In diesem Zusammenhang verweist er auf das im März 2021 im Ministerrat bereits verabschiedete „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG), das den nachhaltigen Umstieg erleichtern und vor allem Rechtssicherheit liefern soll.


Tipp der Redaktion: Senat der Wirtschaft Podcast zum EAG

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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