29.03.2024
EU-REGULIERUNG

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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Bei der Eröffnung der neuen Space Factory im ESA Phi-Lab Austria am Flughafen Wien-Schwechat: Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit (5. v.l.) Flughafen-Vorstand Günther Ofner (4. v.l.) und (3. v.r.) Michael Moll, Geschäftsführer des ESA Phi-Lab Austria. © RobertHarson

Zwischen glänzenden Antriebstechnologien und echten Satellitenprototypen wird am Mittwochmorgen das obligatorische rote Band zerschnitten: Am Flughafen Wien eröffnet die Space Factory des ESA Phi-Lab Austria. Es tut sich aktuell derart viel in der heimischen Space-Tech-Szene, dass man durchaus ein Auge zudrücken kann, wenn Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei der feierlichen Eröffnung kurzzeitig durcheinanderkommt und die aufstrebenden Startups GATE Space und R-Space verwechselt. Es hatten schließlich beide in letzter Zeit Grund zum Feiern, wie brutkasten berichtete.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit (l.) Flughafen-Vorstand Günther Ofner und (r.) Michael Moll, Geschäftsführer des ESA Phi-Lab Austria © RobertHarson

Neue Hardware für Prototyping

Das Momentum der Branche ist deutlich spürbar. Die neue Einrichtung im Office Park 2 des Flughafen Wiens bietet Technologieunternehmen und Forschungsteams ab sofort eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur für das Prototyping und Testen von Raumfahrttechnologien. Zur Hardware-Ausstattung der Anlage zählen unter anderem 3D-Drucksysteme, eine Klimakammer sowie Reinraumarbeitsplätze.

Das Ziel ist pragmatisch: Die Entwicklungszeiten sollen verkürzt und die finanziellen Eintrittsbarrieren für junge Space-Tech-Unternehmen gesenkt werden. Michael Moll, Head of ESA Phi-Lab Austria, fasst den Nutzen zusammen: „Durch den einfachen Zugang zu professionellen Entwicklungs- und Testmöglichkeiten können Innovationen schneller umgesetzt und neue Kooperationen gefördert werden“.

Besichtigung der neu eröffneten Space Factory © NLK Khittl

Confident Space, Fantana & tenics ziehen ein

Gleichzeitig mit der Eröffnung ziehen drei neue Startups in den Vienna Space Hub ein. Confident Space, ein Spinout der Seibersdorf Laboratories, baut Echtzeit-Strahlungsüberwachungssysteme für Kleinsatelliten, um rechtzeitig vor potenziellen Elektronikausfällen im All zu warnen.

Das Startup Fantana arbeitet im Zuge des Projekts „WideEye“ an einem kompakten Bildgebungsansatz für die Erdbeobachtung. Komplettiert wird das Trio durch das 2021 in Bremen gegründete Unternehmen tenics, das eine Flight- und Ground-Software zur Steuerung von Raumfahrtmissionen beisteuert. Die drei werden das aktuelle Space-Tech Ökosystem, unter anderem bestehend aus Gate Space und R-Space ergänzen.

Der Office Park 2 als künftiges Space-Zentrum

Der Flughafen Wien positioniert sich mit der Erweiterung zunehmend als Knotenpunkt für das heimische Space-Ökosystem. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG, skizziert im Rahmen der Pressekonferenz bereits einen konkreten Ausblick: Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll das gesamte Gebäude des Office Park 2 am Flughafen vollständig mit Unternehmen aus dem Space-Tech-Sektor gefüllt sein. Ein ambitioniertes Ziel, das auch von Landeshauptfrau Mikl-Leitner Zuspruch erhält.

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