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Dass sie kommen wird, steht schon länger fest. Nun hat sie aber auch den letzten Schritt genommen: Das EU-Rahmenwerk zur Kryptoregulierung mit den Namen Markets in Crypto Assets (MiCA) ist am Donnerstag im Europäischen Parlament beschlossen worden. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten im Europäischen Rat bereits im vergangenen Oktober zugestimmt. Eine grundlegende inhaltliche Einigung zwischen Parlament, Kommission und Rat hatte es bereits im Juli 2022 gegeben.
Im Europäischen Parlament stimmten nun 517 Abgeordnete für den Entwurf. 38 Abgeordnete stimmten dagegen und 18 weitere enthielten sich. Das neue Regelwerk wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Formal tritt das neue Regelwerk mit der Publikation im EU-Amtsblatt in Kraft. Dies wird für Juni erwartet. Zur Anwendung kommen die MiCA-Regeln schrittweise dann weitere zwölf bis 18 Monate später.
Der neue Rechtsrahmen bringt, wie berichtet, Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen. Beispielsweise darf ein Kryptounternehmen, das in einem EU-Staat zugelassen wird, seine Dienstleistungen künftig auch in allen anderen EU-Staaten anbieten. Die Verfahren vor den nationalen Behörden wiederum sollen beschleunigt werden. Dazu kommen neue Vorgaben für Stablecoins, die diese sicherer machen sollen. Daneben werden Krypto-Projekte zur Veröffentlichungen von Whitepapers verpflichtet, die über Ausgestaltung und Geschäftsmodell informieren.
EU-Kommission sieht MiCA als Vorbild für andere Länder
In der EU-Kommission hat man hohe Erwartungen für das Regelwerk: “Ich hoffe, dass unsere Regeln ein Modell für andere Länder werden können”, hatte die für Finanzdienstleistungen zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuiness am Vortag im Parlament gesagt. Am Mittwoch hatte das Parlament das Regelwerk debattiert.
In den USA gibt es keinen umfassenden Rechtsrahmen für Krypto-Assets. Auch aus diesem Grund ist der rechtliche Status vieler Krypto-Projekte in den USA unklar. Die US-Börsenaufsicht hatte in den vergangenen Monaten Schritte gegen zahlreiche Krypto-Projekte eingeleitet, die ihrer Einschätzung nach gegen das US-Wertpapierrecht verstoßen. In einem aufsehenerregenden Vergleich mit der Kryptobörse Kraken beispielsweise verpflichtete sich diese zu einer Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. US-Dollar sowie zum Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt.