01.07.2022

MiCA and TFR are finally out – Was verändert sich nun für Krypto-Unternehmen?

Am Abend des 30. Juni 2022 verkündet die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament eine Einigung zu "Markets in Crypto Assets" (MiCA). Das sind die Ergebnisse.
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Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio
Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio

Nachdem vorgestern bereits die Transfer of Funds Regulation (TFR) vereinbart werden konnte, einigte man sich gestern Nacht schließlich auch auf den finalen Text der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA), wobei sich einige doch eher überraschende Regelungen abzeichnen. Nichtsdestotrotz schaffen diese Einigungen unionsweit harmonisierte Regelungen, die die EU in vielen Belangen im Krypto-Bereich eine Pionierstellung einnehmen lässt.
Im folgenden Beitrag findet ihr die bisher bekannten Key Topics der MiCA und der TFR für Crypto Asset Provider (CASP)

Entstehungsgeschichte der MiCA

Entscheidender Anlass für die MiCA, deren erster Entwurf am 24.9.2020 durch die Europäische Kommission veröffentlicht wurde, war das Projekt Libra/Diem von Facebook/Meta. Dies erklärt auch den ursprünglichen Fokus der MiCA auf sog. “Stablecoins” (d.h. Krypto-Assets, die den Wert einer Fiat Währung, in aller Regel den USD, wertstabil darstellen sollen). Im Zuge der weiteren Verhandlungen wurde versucht, auch andere Krypto-Assets in den Anwendungsbereich der MiCA mitaufzunehmen; dies mit Erfolg.

Was bedeutet die MiCA nun für Krypto-Unternehmen?

Passporting für CASPs

Einheitliche Zulassung | Passporting. Geht man von der nunmehr erzielten Einigung aus, so benötigen Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (kurz CASPs) nur mehr die Zulassung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat, um in der gesamten Union tätig werden zu können (sog. Passporting). Dies löst somit die bisher gängige Praxis ab, dass CASP sich in jedem EU-Mitgliedstaat gesondert nach den dort jeweils geltenden Bestimmungen registrieren lassen mussten. Die Möglichkeit des Passportings, sollte CASPs die Expansion innerhalb der EU sohin deutlich erleichtern.

Schnellere Verfahren vor nationalen Behörden. Nationale Behörden sind nunmehr verpflichtet, die oben genannten Genehmigungen/Zulassungen innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Auch im Kryptobereich sollte es im Gegensatz zu den bisher teilweise sehr langen Wartezeiten für CASPs nun daher möglich sein – bei richtiger Aufbereitung des Antrages und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen – schnell eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu erlangen.

NFTs doch von MiCA umfasst?

Lange war es – u.a. auch aufgrund des anfänglichen Fokus von MiCA auf Stablecoins – relativ unstrittig, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) und NFT-Serien, wie etwa Cryptopunks oder Bored Apes, nicht von der MiCA umfasst sein sollten. Allerdings wurde mit der vorliegenden Einigung nun doch ein anderer Weg gewählt: NFTs (im Sinne ihres bisherigen Verständnis) könnten zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich der MiCA fallen.

Manche NFTs wohl nicht von MiCA umfasst. Zunächst ist laut aktueller Pressemitteilung des Europäischen Rates davon auszugehen, dass jene NFTs, die einzigartige (physische oder “reale”) Objekte wie Kunst, Musik und Videos darstellen, ziemlich sicher vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen sein werden. Der Europäische Rat spricht von “real objects like art, music and videos”, welche allesamt nicht unter die MiCA fallen.

Fractionalized NFTs und NFT-Kollektionen womöglich doch von MiCA umfasst. Im Zuge der abschließenden Verhandlungen zu MiCA wurde auch die Meinung vertreten, dass jene NFTs, die teilbar (sog. Fractionalized NFTs) oder Teil einer Sammlung/Serie sind (Cyberpunks, Bored Apes etc.), nicht als NFTs im vorgenannten Sinne zu verstehen sind. Argument hierfür ist, dass Fractionalized NFTs bzw. Gegenstände solcher Sammlungen/Serien zumindest ein gewisses Maß an Fungibilität besitzen würden. Sollte sich diese Meinung im finalen Text der MiCA durchsetzen, wäre der Anwendungsbereich der MiCA deutlich weiter und wären NFT-Kollektionen wie Cryptopunks wohl auch mitumfasst.

Unserer Meinung nach entspricht dieses Verständnis von NFTs jedoch nicht der bisher gelebten (rechtlichen und auch faktischen) Praxis. Bevor wir hierzu jedoch weiter Stellung nehmen können, gilt es noch den finalen Text der MiCA abzuwarten (gesonderter Beitrag folgt).

Strengere Regelungen für Stablecoin-Anbieter

1:1 Backing. Die bisherigen Verhandlungsergebnisse legen offen, dass Emittenten von Stablecoins hinkünftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 der ausgegebenen Stablecoins und teilweise in Form von Einlagen bilden müssen. Dies soll die hinreichende Stabilität und Wertsicherheit des jeweiligen Stablecoins gewährleisten.

Umtauschanspruch. Ferner wird Stablecoin-Besitzern gegenüber Emittenten nun einen jederzeit ausübbarer, kostenloser Anspruch auf Umtausch eingeräumt. Dieser Forderung haben Emittenten ehestmöglich nachzukommen.

Ausgabe. Schließlich fallen alle Stablecoins unter die Aufsichtskompetenz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Miteingeschlossen ist die Verpflichtung von Stablecoin-Emittenten, sich vor Ausgabe eines Stablecoins in der EU zumindest in Form einer Teilniederlassung anzusiedeln. Nicht-EU-Playern wird in diesem Bereich sohin zusätzlicher Aufwand entstehen.

Blacklist bei Non-Compliance

Zwar wird das Thema der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (kurz AML/CFT) in der MiCA nicht gesondert geregelt – hierzu wurde auf EU-Ebene ein eigenes Geldwäschepaket geschnürrt (gesonderter Beitrag folgt) – doch sieht MiCA dennoch vor, dass die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mit der Führung eines öffentlichen Registers beauftragt wird, welches die mit den europäischen AML/CFT-Vorgaben nicht konformen Krypto-Asset-Dienstleister ausweisen soll.

Dieses Register ähnelt dem hierzulande bereits bekannten System der FMA (Investorenwarnung) und erachten wir daher als äußerst sinnvoll.

Kein Verbot des Proof-of-Work, aber zumindest “Klima-Awareness” von CASP

Die jetzige Einigung sieht vor, dass CASPs Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fußabdruck offenlegen müssen. Die ESMA ist nunmehr daran, Entwürfe technischer Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methoden und die Darstellung dieser Informationen ausarbeiten. Inwiefern diese Regelungen daher in der Praxis zu behandeln sein werden, verbleibt bis dato noch offen.

Erweiterte AML Vorschriften: “Travel Rule” gilt nun auch für CASP

Die MiCA selbst enthält keine Regelungen zu AML/CFT. Es wurde aber ein eigenes Geldwäschepaket dazu geschnürt.

Travel Rule. Bedeutender Teil des Geldwäschepakets ist die Transfer of Funds Regulation (TFR). Sie hat zum Zweck, die von der FATF vorgegebene “Travel Rule” auch für den EU-Kryptomarkt zu implementieren. Dies bedeutet, dass CASPs dazu verpflichtet werden, bestimmte Informationen (Namen, Anschrift etc.) über den Auftraggeber sowie den Begünstigten einer Krypto-Transaktion zu sammeln und zu speichern.

Verpflichtete. Verpflichtete unter dem Anwendungsbereich der TFR sind alle CASPs im Sinne der MiCA; um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: auch Krypto-ATMs sind hiervon mitumfasst. Folglich fallen nur Krypto-Transaktionen, an denen zumindest ein CASP beteiligt ist, unter das Regime der TFR. Ausgenommen sind dagegen sog. “Peer-to-Peer-Transfers”, dh Transaktionen an denen ausschließlich eigenständig verwaltete Wallets, sog. “Unhosted Wallets”, partizipieren. Demnach ergeben sich zwei Fallkonstellationen, die für die TFR relevant sind: zum einen Transaktionen, die zwischen CASPs durchgeführt werden, zum anderen Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets. Der zweite Fall ist weiters in Transaktionen zwischen CASPs und Unhosted Wallets des eigenen Kunden einerseits sowie Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets einer dritten Partei andererseits zu unterteilen.

Keine Schwellenwerte für CASP-CASP Transaktionen. Abweichend von den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) enthält die TFR grundsätzlich keine Schwellenwerte (“Thresholds”). Es sind daher bei sämtlichen Transaktionen zwischen CASPs die durch KYC-Prozesse gesammelten, personenbezogenen Daten – unabhängig vom FIAT-Gegenwert einer Transaktion – zu übermitteln.

Sonderfall der Unhosted Wallet. Bei Transaktionen zwischen einem CASP und einer Unhosted Wallet eines Kunden dieses CASP hat der CASP erst ab einem Schwellenwert von EUR 1.000,- verpflichtend festzustellen, ob die Wallet tatsächlich seinem Kunden gehört. Sollten dagegen Transaktionen vom CASP zu Unhosted Wallets Dritter durchgeführt werden, so muss der CASP “bloß” angemessene risikobasierte Maßnahmen ergreifen (etwas, das in Österreich/Deutschland ohnehin auch schon jetzt so durch die FMA/BaFin verlangt wird). Das im Vorfeld befürchtete “Verbot von Unhosted Wallets” hat sich sohin nicht durchgesetzt und sind die jetzigen Regelungen als durchaus stimmig zu werten.

Conclusio

Auch wenn der finale Text der MiCA bzw. der TFR bis dato noch nicht veröffentlicht wurde, zeigt sich schon jetzt, dass die MiCA grundlegende Neuerungen für den europäischen Kryptomarkt mit sich bringen wird.

Dies ist unserer Meinung nach nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig, da für eine breite Akzeptanz von Krypto sowohl institutionelle als auch private Anleger gleichermaßen Rechtssicherheit benötigen. Die Vorgabe eindeutiger Regelungen, insb für CASPs, stärkt sohin nicht nur den Wirtschaftsstandort EU sondern auch jene der Mitgliedstaaten und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung “Massentauglichkeit von Kryptos”.


Disclaimer: Die finalen Texte der MiCA und TFR liegen zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht vor und können von dem im Text dargestellten abweichen. Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinungen und Erfahrungen der Autoren wieder.

Über die Autoren

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Dr. Martin Hanzl ist Head of New Technologies und Rechtsanwalt bei EY Law, Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien (zB Registrierung als CASP, Smart Contracts, Einordnung von Krypto-Assets) sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen rundum Finanzierungsrunden & Co. Zudem ist Martin in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig. Martin ist Vortragender zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung und publiziert hierzu regelmäßig.

Max Bernt © Max Bernt

Dr. Max Bernt ist Chief Legal Officer der Blockpit AG und war in dieser Funktion, sowie als Leiter der Working Group der International Association for Trusted Blockchain Applications (INATBA), auch aktiv in den politischen und rechtlichen Entstehungsprozess, sowohl der MiCA als auch der TFR, involviert. Max ist Vortragender zu rechtlichen Querschnittsmaterien im Kryptobereich, insbesondere im Zusammenhang mit straf- und steuerrechtlichen Fragen, und publiziert hierzu auch regelmäßig.

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Impression vom VERBUND Venture Day 2026 | (c) VERBUND / elephant and porcelaine
Impression vom VERBUND Venture Day 2026 | (c) VERBUND / elephant and porcelaine

„Von der Innovation zur Skalierung und von der Skalierung zu einem stärkeren Europa“ mit diesem einen Satz könne man das große Ziel für den europäischen Energiesektor zusammenfassen, sagt VERBUND-X-Geschäftsführer Franz Zöchbauer in seinen einführenden Worten zum VERBUND Venture Day 2026, der erstmals beim neuen Energy-Launchpad-Partner WU Wien stattfand. „Wir haben die Lösungen, aber es dauert zu lange, bis sie am Markt sind. Wir müssen skalieren, aber kein Player kann das alleine. Es braucht ein Ökosystem und hier zählen die Menschen“, so Zöchbauer.

Franz Zöchbauer | (c) VERBUND / elephant and porcelaine
Franz Zöchbauer | (c) VERBUND / elephant and porcelaine

Die Zusammenarbeit im Ökosystem als Motto beim VERBUND Venture Day ist nicht neu, der Diskurs, in den das Motto dieses Jahr eingebettet ist, durchaus: Auch hier dominiert das große Thema europäische Souveränität. Der Titel des diesjährigen Events lautet „Scaling Beyond Borders“.

10,25 Billionen Euro für die Energiewende

Zöchbauer drückt die Ambition hinter der eingeforderten Skalierung in Zahlen aus: Es brauche Schätzungen zufolge 10,25 Billionen Euro, um das Energiesystem Europas bis 2040 zu transformieren. „Das ist 70 mal das Volumen des Marshallplans oder das Volumen von 25 Jahren globale VC-Investments“, so der VERBUND-X-Geschäftsführer. Es handle sich also um eine epochale Investment-Chance. Doch er erinnert: „Zahlen ändern die Welt nicht. Menschen tun es.“

Achim Kaspar | (c) VERBUND / elephant and porcelaine
Achim Kaspar | (c) VERBUND / elephant and porcelaine

Dabei sei die Energiewende keineswegs nur ein Wunsch, sondern eine Notwendigkeit, betont VERBUND-COO Achim Kaspar in einer Panel-Diskussion unter dem Titel „Owning the Future“: „Wir sind an einem Wendepunkt. Man liest jeden Tag von Problemen beim Transport fossiler Energieträger. Wir müssen auf erneuerbare umsteigen.“ Für VERBUND sei dabei schon lange klar: „Wir wollen nicht das nächste Kodak werden.“

„Es laufen mehrere Energiewenden parallel“

Diese europäische Sicht auf die Energiewende setzt Angela Wilkinson, CEO des World Energy Council, im Panel und bei ihrer Keynote in die globale Perspektive: „Es laufen mehrere Energiewenden parallel. In Europa geht es um den hundertprozentigen Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Im nahen Osten etwa geht es um Technologien, um den CO2-Ausstoß auch mit fossilen Energieträgern auf Null zu bringen.“

Angela Wilkinson | (c) VERBUND / elephant and porcelaine
Angela Wilkinson | (c) VERBUND / elephant and porcelaine

Bei der Souveränität gehe es letztlich um die Möglichkeit, sich seine Abhängigkeiten auszusuchen, „nicht um teuren Isolationismus“, meint Wilkinson. Was ihr insgesamt fehle, sei eine kollektive Vision für eine bessere Zukunft. „Wir haben klare Ziele bei der CO2-Reduktion, aber keine gemeinsame positive Perspektive. Wir haben die Energiewende zwar an die Wall Street gebracht, aber nicht auf die Hauptstraße, wo die Menschen sind.“

Konsequenter Fokus auf die Kund:innen

Darum, wie die Transformation direkt zu den Menschen gebracht werden kann, ging es in einem Talk von VERBUND-CEO Michael Strugl und Greg Jackson, Gründer von Octopus Energy. Strugl sieht das britischen Unternehmen dabei als Vorbild: „Octopus ist ein echter Champion, wenn es um Kundenservice geht.“ Als er Jackson zum ersten Mal nach dessen Geschäftsmodell gefragt habe, sei die Antwort denkbar simpel gewesen: „Ich will den Kunden weniger verrechnen.“ Dieser konsequente Fokus auf die Kund:innen sei der Schlüssel, sagt Strugl.

Michael Strugl | (c) VERBUND / elephant and porcelaine
Michael Strugl | (c) VERBUND / elephant and porcelaine

Viele Energieunternehmen würden Kund:innen bisher nur als reine Abnehmer verstehen, meint Jackson. Octopus setze stattdessen auf radikale Vereinfachung und digitale Flexibilität: „Statt schwer lesbarer, regulierter PDFs nutzen wir einfache E-Mails, auf die man direkt antworten kann.“ Diese Kundennähe gepaart mit intelligenter Steuerung – etwa beim Laden von Elektrofahrzeugen – sei der Treiber für das rasante Wachstum des Unternehmens. Für Strugl ist das eine klare Orientierung für die gesamte Branche: „Innovatoren und Disruptoren helfen uns dabei, das gesamte System in ein erneuerbares, dezentrales und digitalisiertes Energiesystem zu verwandeln.“

Tragende Rolle für Gründer:innen – Unis entscheidend

Es sind also nicht nur Politiker:innen und Verantwortliche in Energiekonzernen, sondern auch Gründer:innen, die bei der Energiewende eine tragende Rollen spielen. Hier wiederum sind die Universitäten entscheidende Akteure, wie Franz Zöchbauer am Panel gemeinsam mit WU-Wien-Rektor Rupert Sausgruber und TU-Wien-Rektor Jens Schneider erläutert. „Es gibt im Energiesektor so viel Potenzial, aber man braucht nicht nur viel Geld sondern auch die Ideen“, bringt es Schneider auf den Punkt.

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„Starke Gründer:innen, aber viele Hindernisse am Weg“

Dass natürlich auch die Politik ihren Beitrag leisten muss, um die Skalierung über die Grenzen hinaus zu ermöglichen, erörtert Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in ihrer Keynote. Man müsse die Herausforderung angehen, Startups in Europa zu halten. „Wir haben starke Gründer:innen, aber viele Hindernisse am Weg“, sagt Zehetner und spricht nicht nur das bekannte Thema Wachstumskapital, sondern unter anderem auch die Ausgründungsbedingungen für universitäre Spinoffs an.

Elisabeth Zehetner | (c) VERBUND / elephant and porcelaine
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Als konkrete Maßnahmen – teils auf europäischer, teils auf nationaler Ebene – nennt die Staatssekretärin etwa den European Scaleup Fund und den heimischen Dachfonds und die Notwendigkeiten, die europäische Kapitalmarktunion zu stärken und die Mitarbeiter:innenbeteiligung auch durch steuerliche Anreize weiter zu verbessern. Denn letztlich sei das Ziel – ganz getreu dem Motto des Venture Days – klar: „Erfinde dein Produkt hier, bau dein Unternehmen hier und skaliere hier, aber verkaufe dein Produkt in die ganze Welt.“

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