07.06.2022

Metaverse & Mobility: Land der künstlichen Exklusivität

Das Metaverse begeistert Expert:innen nicht nur mit spannenden Entwicklungen im Gaming-Bereich, sondern auch mit den potentiellen Veränderungen im unternehmerischen Denken und Handeln. Florian Wimmer und Christian Winkelhofer sprechen über die aktuellen und zukünftigen Use-Cases von Metaverse und Mobility.
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Blockpit-CEO, Florian Wimmer und Christian Winkelhofer, Managing Director Neue Technologien bei Accenture Österreich, sprechen über ihre Erwartungen vom Metaverse © Accenture Österreich, A. Solano und Blockpit. Montage: brutkasten

Wenn die Tech-Industrie etwas mehr liebt als Innovation, dann sind es Buzzwords. Und aktuell dreht sich alles ums Metaverse. Kaum ein anderes Unternehmen hat sich bisher so intensiv und lautstark damit beschäftigt wie Facebook, das Ende 2021 sogar seinen Namen in „Meta“ geändert hat. Viele Tech-Expert:innen behaupten, das Metaversum sei die nächste Phase des Word Wide Web, es wird als Nachfolger des mobilen Internets bezeichnet.

Während Mark Zuckerbergs Vision des Metaverse gegenwärtig für viele noch Science-Fiction bleibt, holt die heutige Technologie zügig diese Fiktion ein. Obwohl es Zuckerbergs Plattform noch nicht gibt und ihre Entwicklung noch eine Weile dauern kann, gibt es bereits einige Versionen, die uns einen Vorgeschmack auf das geben, was – potenziell bald – möglich sein wird. Etwa die Verstärkung der virtuellen Aktivität mit weitreichenden Folgen für das gesellschaftliche Leben, darunter Mobilität und Arbeit.

Fusion virtueller und realer Welten

Waren Virtual-Reality-Welten bisher Konzepte aus Büchern und Filmen, wird das Metaverse heute als Portal zu virtuellen und immersiven Welten gesehen. Wie genau Metaverses aussehen werden, weiß noch keiner so genau (außer vielleicht Mark Zuckerberg), denn sie befinden sich derzeit noch im Aufbau oder stehen erst am Anfang. Das Verständnis des Metaverse ist dennoch stark von Metas Vision geprägt – es ist ein Ort, an dem die physische Welt auf den digitalen Raum trifft, kurz gesagt: eine virtuelle Welt, in der wir leben, arbeiten, reisen und spielen werden. Grundsätzlich wird zwischen drei Technologien, welche Interaktionen zwischen den beiden Welten ermöglichen, unterschieden. Dazu gehören Virtual Reality (VR), bei der man in eine vollständig virtuelle künstliche Welt versetzt wird, Augmented Reality (AR), die die reale Welt mit digitalen Informationen bereichert, und Mixed Reality (MR), die 3D-Objekte, mit denen man interagieren kann, in die reale Welt integriert.

In den digitalen Welten geht es nicht mehr alleine darum, sie zu sehen, sondern auch darum, das Gesehene zu fühlen. So hat Meta verkündet, dass es schon an einem Handschuh arbeitet, der für Benutzer:innen das Gefühlte aus dem Metaverse in die reale Welt transformieren soll. Wie auch das Metaverse sind diese Handschuhe noch nicht reif für die Öffentlichkeit. Sie gelten dennoch als ein Indikator dafür, was hinter den Kulissen von Meta betrieben und geforscht wird. Aktuell existieren schon diverse virtuelle Welten – so wie das Internet das Internet ist und Unternehmen verschiedene Websites haben, gibt es auch verschiedene Untergruppen der neuen Technologie.

Unternehmerisches Denken und Handeln werden sich grundlegend verändern

Mittlerweile entwickeln Unternehmen firmeneigene virtuelle Welten, die sie für Onboardings von Mitarbeiter:innen nutzen. Diese Technologie kann sogar für die Steuerung von Industrieanlagen genutzt werden. „Die Einsatzmöglichkeiten des Metaverse sind äußerst vielfältig. Die Interaktion mit Kunden, unsere Arbeitsweisen, die Art der Produkte und Dienstleistungen, der Vertrieb, die Gestaltung des Betriebs, das unternehmerische Denken und Handeln werden sich grundlegend verändern“, sagt Christian Winkelhofer, Managing Director Neue Technologien bei Accenture Österreich. Das Consulting-Unternehmen hat ein Metaverse für das internationale Onboarding neuer Mitarbeiter:innen geschaffen.

Ein weiteres Beispiel für die Vielfalt ist der oberösterreichische Automobilzulieferer Miba, der ein eigenes Metaverse für Teile der Industrieproduktion entwickelte– dort wird der Verschleiß von Zahnrädern mit enormer Zeit- und Kostenersparnis getestet. „Das sind reale Geschäftschancen, von denen wir hier reden“, so Winkelhofer. In seiner aktuellen Studie „Meet me in the Metaverse“ zeigt Accenture, dass das Metaverse längst über den Gaming-Bereich hinauswächst und spannende Anwendungsfälle für eine Vielzahl von Unternehmen generiert.

Metaverse versus Mobility

Während das Metaverse und seine unendlichen Möglichkeiten in der neuen Ära des Web 3.0 derzeit in aller Munde sind, wird ein Aspekt eher seltener angeschnitten: Wie wird sich das Metaverse auf die Zukunft der Mobilität auswirken? Darüber hinaus stellt sich grundsätzlich noch die Frage: Wenn wir in virtuellen Welten digital überall hinreisen können und dabei physisch nirgendwo sein müssen, was wird das für die Arbeitswelt bedeuten? Oder anders gesagt: Was bewegt sich da auf uns zu? Um diese Fragen tatsächlich zu beantworten oder zumindest einen kleinen Ausblick darauf zu erhalten, muss zuerst die Entwicklung der letzten Jahre in Relation zu Tendenzen der nächsten seziert werden.

Die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten seit Covid-19 und den Lockdowns haben dazu geführt, dass nicht bloß der Weg in die Arbeit zu ein paar kleinen Schritten ins Homeoffice geworden ist, sondern Meetings und Geschäftsreisen sich dem Diktat der Videocalls untergeordnet haben. Das war für Blockpit-Gründer Florian Wimmer ein Anfang, bei dem man angefangen hat, erste Auswirkungen von Metaverse und Mobility zu spüren. Der Founder wirft den digitalen Nachbau ganzer Städte, Welten und Planeten in diesen Diskurs ein und denkt, dass kommende Generationen ein gewisses Maß an Normalität entwickeln werden, sich in virtuellen Räumen zu bewegen – auch im beruflichen Umfeld. 

Von Höhlen bis zum Mars

„Bis zu einem gewissen Grad gibt es das bereits durch Augmented Reality“, weiß er. „Es ist vorstellbar, dass Drohnen bestimmte Räume ausmessen, Höhlen etwa, oder dass ein Roboter den Mars aufnimmt und ihn als Fantasy-Welt für die Metaverse-User bereitstellt. Vieles, was für uns noch möglich werden wird, kann man sich noch gar nicht vorstellen“. Entscheidend sei dabei die „Bewegung in Lichtgeschwindigkeit“, die einen User von einem Ort zum anderen bringen kann. Durch online-Kommunikationstools wie Zoom, Meet, Jitsi oder Teams scheinen Geschäftsreisen bereits heute wenig Zukunft zu haben und zu einem ökologischen Irrsinn zu verkommen. 

Das Argument, mit seinem Gegenüber Augenkontakt zu haben und Händedrücke auszutauschen, scheint nicht mehr zu ziehen und nur noch bei vertiefenden Gesprächen zwischen sich annähernden Kooperationspartnern als guter Grund zu gelten, sich über weite Entfernungen real zu treffen. “Es ist definitiv etwas im Wandel”, so Wimmer weiter. “Man überlegt sich heutzutage sehr, ob man eine Reise wirklich antreten muss. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren fast gar nichts unternommen. Mit den Lockerungen und dem aktuellen Durchschnaufen wird wieder jeder reisen wollen, ja, aber ich denke, dass sich das im nächsten halben Jahr grundsätzlich einpendeln wird. Virtuelle Meetings werden zur Norm werden – reale Treffen nur, wenn nötig.“

Zwischen Freiheit und Schranken

Dieser von Wimmer angeführte Umweltaspekt, unnötiges Reisen zu minimieren, ist zwar der wohl wichtigste Faktor, wenn man über Mobility und das Metaverse spricht, bleibt aber nicht der einzige Use-Case, den die Zukunft bringen wird. Anfang Mai fand auf der virtuellen Plattform Decentraland der erste Metaverse-Marathon statt, bei dem User mit ihren Avataren teilnehmen konnten, um auf das Thema reale und virtuelle Inklusion hinzuweisen. Es ging schlicht darum, zu zeigen, dass freie Mobilität durchaus auch in virtuellen Welten ein starkes Thema ist. Im Gegensatz dazu sieht Wimmer im Gaming-Bereich eine etwas exklusivere Entwicklung nahen, die auch auf die Arbeitswelt übergreifen könnte. Dort wird versucht, durch künstliche Schranken den „Verlust des Besonderen“ wettzumachen.

Konkreter gesagt geht es darum, den Besuch eines virtuellen Ortes – in Zeiten, in denen man sich digital durch einen Klick überallhin teleportieren kann – mit einem Wert zu versehen. „Ich denke, es wird Anbieter geben, die ein Meeting auf einem nachgebildeten Mars offerieren werden, der etwas kosten wird“, sagt er. „Das werden Treffen sein, die einen bestimmten NFT erfordern werden, oder mein Avatar kann bestimmte Räume nur betreten, wenn er einen Blockpit-Hoodie-NFT trägt. Allgemein wird sich viel um Exklusivität drehen.“ Hierbei zeichnet der Krypto-Steuer-Experte ein Bild, das bereits von NFTs in der virtuellen Welt erstellt wurde: Verknappung, Restriktion und Werterhöhung werden auch vor der Mobilität im Metaverse nicht haltmachen, sondern für Unternehmen Chancen bieten, ihr Branding zu schärfen und einmalige Events zu kreieren, die dazu noch nachhaltig sind, weil man in der realen Welt CO2 durch verzichtbare Flug- und Autoreisen einspart.

Die Avatar-Generation kommt

Letzteres ist eine Chance, die etwa die Autohersteller BMW und Hyundai mit aktuellen Projekten stark vorantreiben. Der Entwickler von Grafikprozessoren und Chipsätzen NVIDIA entwickelte für den deutschen Automobilbauer digitale Zwillinge von Fabriken – dort simuliert und verbessert der Konzern virtuell Veränderungen von Prozessen, noch vor die Integration in der analogen Welt. Hyundai hingegen setzt auf die Entertainmentplattform Roblox mit ihren über 40 Millionen täglichen Usern und veröffentlicht auf ihr sein „Hyundai Mobility Adventure“. Dort möchte das Unternehmen die junge Zielgruppe mit seinen Mobilitätslösungen zusammenbringen und die Customer Journey auf ein neues Level heben.

Nutzer können sich dort mit ihren Avataren in fünf virtuellen Zonen bewegen und neben Rollenspielen diverse Challenges durchlaufen – etwa neue Fahrzeuge testen, ihre eigene Parkgarage aufrüsten und an sonstigen sozialen Aktivitäten teilnehmen; eine Initiative, die passend zu Wimmers Vorstellung der Zukunft ist, in der die jüngere Generation erwachsen wird und Avatare besser kennt als die realen Menschen dahinter. „Ähnliches gibt es bereits durch 3D-Brillen, Rendering oder bei sozialen Medien wie TikTok, bei denen man Filter benutzt, sein Aussehen verändert und einen Avatar generiert, der keine Ähnlichkeit mehr mit einem selbst hat“, sagt er. „Allein die Gestik beim Reden ist heute noch nicht so ausgereift, kann aber in zehn Jahren oder früher zur Normalität werden.“


Dieser Artikel erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #14 “besser fahren”.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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