25.03.2019

Regierung plant Meldepflicht für Airbnb und Co.

Buchungsplattformen für private Vermieter, wie Airbnb, sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze melden müssen. Zudem sollen die Vermieter selber sich über oesterreich.gv.at registrieren müssen, wodurch die Abführung der Steuern garantiert werden soll.
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airbnb - buchungsplattformen
(c) fotolia.com - Thomas Reimer

Rund 770.000 Personen buchen ihre Unterkunft in Österreich inzwischen jährlich über Airbnb. Die Gesamtzahl an Ankünften (In- und Ausländer) lag zuletzt bei fast 45 Millionen. Der Marktanteil der US-Plattform liegt also im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Seitens der Hotellerie kommt es seit Jahren zu Beschwerden. Denn viele Vermieter auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen führen keine Steuern ab. Dabei betreiben nicht wenige davon ihre Ferienwohnungen kommerziell, wären also jedenfalls in der Pflicht. Doch die Plattformen geben die Namen der Nutzer nicht Preis.

+++ Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Buchungsplattformen +++

Airbnb und Co: Meldepflicht und Registrierungspflicht

Genau das soll nun erzwungen werden. „Österreich nimmt damit sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht“, heißt es vom Tourismusministerium in einer Aussendung. Demnach soll es ab 2020 einerseits eine Meldepflicht für Airbnb und vergleichbare Plattformen geben. Sämtliche Buchungen und Umsätze müssen dann kundgetan werden. Zudem soll es eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für private Vermieter auf der Seite oesterreich.gv.at geben. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger gegenüber der APA.

Parallelen und Unterschiede zur Uber-Regulierung

Ähnlich wie bei Uber im Taxigewerbe handelt es sich bei Airbnb und der Hotellerie um ein Eindringen eines US-Tech-Riesen in ein hierzulande (eigentlich) stark reguliertes Gewerbe. Die Voraussetzungen sind dennoch andere. Der Tourismus ist mit Gesamteinnahmen von 41,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige des Landes. Anders als bei Uber, wo es primär um einen Konkurrenzkampf zwischen Old und New Economy geht, steht bei der Regulierung der Buchungsplattformen das Thema Steuerhinterziehung im Vordergrund. Für den Staat bedeutet das derzeitige System einen spürbaren Einnahmenentgang.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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