25.03.2019

Regierung plant Meldepflicht für Airbnb und Co.

Buchungsplattformen für private Vermieter, wie Airbnb, sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze melden müssen. Zudem sollen die Vermieter selber sich über oesterreich.gv.at registrieren müssen, wodurch die Abführung der Steuern garantiert werden soll.
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airbnb - buchungsplattformen
(c) fotolia.com - Thomas Reimer

Rund 770.000 Personen buchen ihre Unterkunft in Österreich inzwischen jährlich über Airbnb. Die Gesamtzahl an Ankünften (In- und Ausländer) lag zuletzt bei fast 45 Millionen. Der Marktanteil der US-Plattform liegt also im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Seitens der Hotellerie kommt es seit Jahren zu Beschwerden. Denn viele Vermieter auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen führen keine Steuern ab. Dabei betreiben nicht wenige davon ihre Ferienwohnungen kommerziell, wären also jedenfalls in der Pflicht. Doch die Plattformen geben die Namen der Nutzer nicht Preis.

+++ Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Buchungsplattformen +++

Airbnb und Co: Meldepflicht und Registrierungspflicht

Genau das soll nun erzwungen werden. „Österreich nimmt damit sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht“, heißt es vom Tourismusministerium in einer Aussendung. Demnach soll es ab 2020 einerseits eine Meldepflicht für Airbnb und vergleichbare Plattformen geben. Sämtliche Buchungen und Umsätze müssen dann kundgetan werden. Zudem soll es eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für private Vermieter auf der Seite oesterreich.gv.at geben. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger gegenüber der APA.

Parallelen und Unterschiede zur Uber-Regulierung

Ähnlich wie bei Uber im Taxigewerbe handelt es sich bei Airbnb und der Hotellerie um ein Eindringen eines US-Tech-Riesen in ein hierzulande (eigentlich) stark reguliertes Gewerbe. Die Voraussetzungen sind dennoch andere. Der Tourismus ist mit Gesamteinnahmen von 41,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige des Landes. Anders als bei Uber, wo es primär um einen Konkurrenzkampf zwischen Old und New Economy geht, steht bei der Regulierung der Buchungsplattformen das Thema Steuerhinterziehung im Vordergrund. Für den Staat bedeutet das derzeitige System einen spürbaren Einnahmenentgang.

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130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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