12.02.2019

500.000 Euro 2M2M-Deal platzte nach Due Dilligence

In der am Dienstagabend ausgestrahlten zweiten Folge der aktuellen Staffel 2 Minuten 2 Millionen hatten das Megasus Horsetech Gründerteam noch Grund zum jubeln. Doch ein 500.000 Euro-Deal mit Hans-Peter Haselsteiner platzte bei der Due Dilligence-Prüfung im Nachgang.
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Megasus - geplatzter 2 Minuten 2 Millionen-Deal - Insolvenz
(c) Megasus Horsetech

Als die am Dienstagabend ausgestrahlte Episode von 2 Minuten 2 Millionen vor einigen Monaten aufgezeichnet wurde, dürfte die Lage beim steirischen Startup Megasus Horsetech bereits sehr kritisch gewesen sein. In der Sendung sprach das Gründerteam des Pferde-Sneaker-Startups sogar von Verbindlichkeiten in der Höhe von 800.000 Euro. Doch wie schlimm es letztlich um die Zahlungsfähigkeit von Megasus stand, konnte Hans Peter Haselsteiner in der Sendung naturgemäß nicht sehen. Seine Zusage eines 500.000 Euro-Investments für fünf Prozent Firmenanteile – also bei einer Bewertung von 10 Mio. Euro – koppelte er an eine Due Dilligence-Prüfung.

+++ Archiv: 190.000 Euro Crowdfunding-Kapital für steirische Pferde-Sneakers +++

Investment und Förderung hätten Insolvenz verhindert

Diese ist negativ ausgefallen und es erfolgte kein Investment. Das bestätigt dem brutkasten gegenüber Friedrich Filzmaier. Der Grazer Rechtsanwalt ist Masseverwalter der Megasus Horsetech GmbH. Das Startup musste bereits im Dezember Insolvenz anmelden – der brutkasten berichtete. Tatsächlich beliefen sich die Verbindlichkeiten laut Insolvenzantrag auf fast zwei Millionen Euro, also mehr als doppelt so viel, wie bei 2 Minuten 2 Millionen vorgebracht. Dennoch hätte ein Investment von 500.000 bis 700.000 Euro die Insolvenz verhindert, sagt Filzmaier. Es hatte auch bereits eine Förderzusage im Falle eines Eigenkapital-Investments bestanden, die schlagend geworden wäre.

Bisher kein konkretes Angebot

Filzmaier ist nun mit der Verwertung der Konkursmasse betraut. Er bietet dazu aktuell das gesamte Unternehmen zum Verkauf an. Alleine die Sachwerte würden rund 500.000 Euro betragen, erklärt der Masseverwalter. “Ich bin davon überzeugt, dass es nur sinnvoll ist, das Unternehmen als Ganzes zu verkaufen”, sagt er. Denn er sehe entsprechendes Potenzial: “In zehn Jahren wird sich diese oder eine ähnliche Lösung durchgesetzt haben. Das kann ich, nachdem ich mich zwei Monate lang damit beschäftigt habe und sehr viel positive Resonanz bekommen habe, sagen”.

Doch bisher sei kein Angebot eingetroffen, das “substanziert genug ist, dass man von einem konkreten Angebot sprechen kann”. Auch nicht von Hans Peter Haselsteiner. Dessen Büro habe ihm gesagt, man werde im März nochmal darüber sprechen, erzählt Filzmaier.

Käufer bei Masseverwertung im Vorteil

Dabei hätte ein Kauf der Konkursmasse durchaus Vorteile für den potenziellen Käufer. Anders als bei einem Sanierungsverfahren – ein solches könnte übrigens nach wie vor eingeleitet werden – übernimmt der neue Eigentümer zwar das gesamte Vermögen aus der Konkursmasse, haftet aber für keinerlei Altverbindlichkeiten, etwa Nachrangdarlehen aus einer Crowdfunding-Kampagne. Die alten Gläubiger werden über den Kaufpreis soweit wie möglich kompensiert. Der Käufer kann mit der Konkursmasse ein neues Unternehmen starten.

“Versuche, Gesellschafter mit Investoren zusammenzubringen”

Filzmaier setzt hier die gewünschte Untergrenze des Verkaufspreises abermals bei 500.000 bis 700.000 Euro an. Klar sei: “Ich wünsche mir natürlich viele Angebote. Dann habe ich auch die Wahl”. Rein prinzipiell würde er die Konkursmasse auch an jemanden verkaufen, der das Konzept “in der Schublade verschwinden lässt”, sagt Filzmaier. “Denn zuallererst bin ich den Gläubigern verpflichtet”. Doch für sinnvoll hielte er diese Lösung nicht. “Ich suche jemanden, der das Unternehmen fortführen will. Und da das Produkt noch weiterentwickelt wird, sollte der Käufer auch mit den Erfindern zusammenarbeiten. Ich versuche also gerade, die Gesellschafter mit Investoren zusammenzubringen”.

Wird Megasus zum Phönix?

Genau hier könnte der Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen – auch nach der Insolvenz – für die notwendige Aufmerksamkeit sorgen. Es bleibt also abzuwarten, ob das im Namen an die mythische Figur Pegasus angelehnte Startup zum Phönix wird und aus der Asche wiederaufersteht. Und da könnte am Ende doch wieder Haselsteiner eine Rolle spielen, hofft Filzmaier: “In der Sendung war er ja schon vom Produkt überzeugt. Und dabei ging es ihm ja auch darum, das Leben der Pferde zu verbessern”.

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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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