04.03.2026
TRIQBRIQ AT

Matthias Strolz wird Co-CEO von Vorarlberger Holz-Unternehmen

Die deutsche Triqbriq AG expandiert nach Österreich und gründet eine Holding in Vorarlberg. Mit an Bord ist ein hierzulande prominenter Name: Matthias Strolz übernimmt die Rolle des Co-CEO.
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Das Founder-Team von © Triqbriq AT.

„Viele Gebäude, die heute errichtet werden, sind am Ende ihres Lebenszyklus faktisch Sondermüll. Müssen wir wirklich so bauen und wohnen? Wir sind überzeugt: Das geht besser – mit kreislauffähigem Massivholzbau, der Ressourcen schont und gleichzeitig ein spürbar hochwertiges Wohngefühl ermöglicht. Für Budgets, die für den Mittelstand erschwinglich sind”, sagt Matthias Strolz.

Der ehemalige Neos-Chef ist in der österreichischen Startup-Szene seit Jahren aktiv. 2019 stieß er als Co-Founder zum Wiener Startup story.one, 2021 wurde er Advisor und Werbe-Testimonial beim E-Bike-Abo-Anbieter Eddi Bike. Zudem gründete er im selben Jahr den Venture Builder PixelBeat.

Gemeinsam mit Lukas Reihs, Norbert Keßler und Martin Drißner gründete Strolz nun die Triqbriq Holding. Die Produktion am Standort Bludenz in Vorarlberg soll im August 2026 starten. Strolz und Julia Reihs übernehmen die Geschäftsführung. 

Die deutsche Triqbriq AG ist als Lizenzgeberin des Bausystems an der Triqbriq AT GmbH mit 4,71 Prozent beteiligt; im Gegenzug ist die österreichische Holding an der deutschen Gesellschaft beteiligt. Strolz hält an Triqbriq AT laut Firmenbuch mit 30,29 Prozent den höchsten Anteil.

Bauen ohne Leim und Metall

Triqbriq entwickelt ein modulares Massivholz-Bausystem, das vollständig ohne Leim oder Metallverbindungen auskommen soll. Laut Unternehmen liegt der Fokus auf Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.

Kern des Systems sind kleinteilige Holzbausteine mit dem Namen „BRIQ“. Verarbeitet werden vor allem heimische Hölzer. Die industrielle, skalierbare Fertigung soll ökologische und wirtschaftliche Anforderungen des modernen Holzbaus verbinden. Neben dem klassischen Hochbau sind die Holzbausteine insbesondere für serielle Bauvorhaben, Nachverdichtung und gewerbliche Anwendungen vorgesehen.

Das verwendete Holz stammt nach Unternehmensangaben aus österreichischen Wäldern. Bislang sei rund die Hälfte der Holzentnahme – insbesondere Schad- und Schwachholz – kaum oder nicht für den Bau genutzt worden. Mit der Verarbeitung dieses Materials will das Unternehmen neue Perspektiven für die Forstwirtschaft eröffnen und regionale Wertschöpfungsketten stärken, heißt es in einer Presseaussendung. Ziel sei es außerdem, „regionale Wertschöpfung zu stärken und innovativen Holzbau überregional verfügbar zu machen“. Die Projekte erfolgen in strategischer Partnerschaft mit der Madlener Bauconsulting A-U-T GmbH mit Standorten in Feldkirch und Augsburg.

Ausbaupläne bis 2029

Nach der Etablierung des Standorts in Vorarlberg plant das Unternehmen, bis 2030 jährlich einen weiteren regionalen Produktions- und Vertriebsstandort in Österreich aufzubauen. Für den Zeitraum 2027 bis 2029 stehen insbesondere Salzburg, Niederösterreich und die Steiermark im Fokus.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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