24.08.2017

Mastercard präsentiert Innovation für bargeldloses Zahlen

Mit Masterpass bietet Mastercard eine neue Plattform für das Bezahlen in der digitalen Welt, die nun auch in Österreich verfügbar ist. Wir haben mit Gerald Gruber, dem General Manager von Mastercard Austria, über die Zukunft der Bezahlindustrie gesprochen. Dabei hat er dem Brutkasten unter anderem verraten, dass er mit einer baldigen Regulierung von Bitcoin und Co. rechnet.
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„Die Konsumenten kaufen längst im Netz”, sagt der General Manager von Mastercard Austria, Gerald Gruber, zu Beginn der Präsentation des Masterpass‘, einer neuen Bezahlmöglichkeit, mit der das international agierende Unternehmen der digitalen Transformation Rechnung tragen will. Masterpass ist eine offene Plattform, in der neben Mastercard und Maestro Karten auch diverse andere online einsetzbare Debit- und Kreditkarten hinterlegt und genutzt werden können. Zusätzlich zu den Zahlungsinformationen kann die Masterpass-Wallet auch weitere Informationen wie zB. Liefer- und Rechnungsadressen und Kundenbindungsprogramme speichern und bei Bedarf einfach und sicher an den Händler übertragen.

Eine junge Generation der Bezahlung

Laut einer Studie des Handelsverbands und der KMU Forschung Austria haben im Betrachtungszeitraum von Mai 2016 bis April 2017 4,1 Millionen Österreicher via Internet oder Smartphone eingekauft. Die Gesamtausgaben belaufen sich in diesem Zeitraum auf 6,8 Millionen Euro, was einem Plus von 400 Millionen bzw. sechs Prozent entspricht, während der Offline-Versandhandel im Beobachtungszeitraum um knapp 100 Millionen bzw. elf Prozent geschrumpft ist. Wesentlich für die Etablierung von neuen Bezahlsystemen sei die junge Generation, die sogenannten Millennials oder „Digital Natives”. Europäische Studien zeigen zudem, dass die Bereitschaft der Verbraucher, neue und innovative Zahlungstechnologien zu nutzen, Schritt für Schritt wächst.

Österreicher stehen auf Bargeld

Doch trotz der rasch fortschreitenden Digitalisierung von Bezahlsystemen bleibt das Bargeld hierzulande die beliebteste Zahlmethode. Ganze 84 Prozent der Österreicher meinen, dass sie niemals ohne Bargeld unterwegs sein werden. Sogar bei den 18- bis 24-Jährigen sind es 79 Prozent, die am Bargeld festhalten, so die im Juli veröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage der ING-DiBa Austria. „Im europäischen Vergleich sind wir konservativer. Meine persönliche Hypothese dazu ist, dass das Thema bargeldloser Zahlungsverkehr in Österreich jahrelang vernachlässigt wurde und es von Seiten der Banken einen Mangel an zeitgemäßer Kundenkommunikation gab”, sagt Gerald Gruber.

Schnelle Veränderung

Tatsächlich hat sich in den letzten fünf Jahren im Bereich des Bezahlens schon mehr verändert, als in den 50 Jahren zuvor. Worldpay, der größte Payment Anbieter in Europa, wickelt pro Jahr rund 15 Milliarden Transaktionen ab und führt rund 300 verschiedene Bezahlarten an. Neben den Klassikern wie Kreditkarten oder Paypal, gibt es immer mehr Alternativen wie zum Beispiel eWalltes, die zum Teil auch schon mobil funktionieren. Ergänzt werden diese durch globale Ansätze sie ApplePay oder AndroidPay, sowie durch lokale Varianten wie etwa Zapp, einer mobilen Wallet aus Großbritannien.

Internationales Startup-Programm

„Die Startups von heute haben die Wichtigkeit des Zahlens in der digitalen Welt längst verstanden. Roland Berger hat letzten November rund 250 Fintechs in Europa identifiziert und befragt – mehr als 50 Prozent sehen Payments zumindest als einen Teil ihres Geschäftsmodells, und die Anzahl an Neugründungen in diesem Bereich ist immer noch steigen. Das beweist, dass Bezahlen ein Kernprozess für den Umsatz von Unternehmen im Netz ist”, sagt der General Manager. Mit dem Programm Startpath will Mastercard ausgewählten Startups die Möglichkeit der Zusammenarbeit eröffnen, ihnen beim skalieren helfen und ein internationales Netzwerk zugänglich machen.

Das Ausland lockt mit besseren Rahmenbedingungen

„Vergangenen Herbst waren vier Startups aus Österreich im Bewerbungsprozess dabei und eines, nämlich Bluesource hat es bis zum finalen Even nach Miami geschafft, wo die Top12 eingeladen waren. Für die letzte Runde hat es dann leider nicht gereicht. Im letzten Durchgang waren besonders viele Startups aus dem Bereich A.I. und Machine Learning dabei”, erzählt Gruber. Seiner Ansicht nach würden viele Fintech-Gründer aus Österreich ins Ausland gehen, weil sie dort die besseren Rahmenbedingungen vorfinden. Er nennt die mobile Bank Number26 sowie TenX, die eine Debitkarte für Kryptowährungen auf dem Markt bringen wollen, als Beispiele. Die beiden Unternehmen haben ihre Firmensitze bekanntlich in Deutschland und Singapur.

Redaktionstipps

Digitale Geldsysteme und Sicherheit

An die Entwicklung eines neuen, digitalen Geldsystems mit Bitcoin und Co., das gänzlich ohne institutionelle Regulierung auskommen wird, glaubt Gerald Gruber nicht. „Kryptowährungen werden, sobald sie ein hohes Volumen erreichen, genauso reguliert werden, wie heute Banken im Zahlungsverkehr reguliert sind. Ich glaube dass in diesem Bereich im Moment so viel Geld fließt, da die Blockchain-Technologie per se interessant ist, die in vielen Bereichen die Möglichkeit bietet, den Mittelsmann außen vor zu lassen. Da liegt wohl viel mehr Potenzial in Prozessen, die mit Payment gar nicht zu tun haben, wie zum Beispiel Smart Contracts. Vor allem wenn es um die Sicherheit bei Online-Zahlungen geht, wird es auch für Kryptowährungen Spielregeln geben müssen, die irgendjemand auch exekutieren können muss”, sagt Gruber.

Zwischen Sicherheit und Convenience

Innovationstreiber sei Mastercard aber vor allem in den Bereichen biometrische Verfahren, künstliche Intelligenz und Internet of Things. „Einige biometrisch unterstützte Zahlungsprozesse haben sich bereits durchgesetzt – wie der Fingerprint Scan beim Kauf von Apps über das Smartphone. Wir haben mit der Identity Check Platform und der Biometric Card den Grundstein für biometrische Bezahlfunktionen gelegt”, betont er. Ein hundertprozentig betrugs- und fälschungssicheres System gäbe es nicht, doch der Fingerprint würde bisher am besten abschneiden. „Wenn ich mir hier die Entwicklung ansehe, dann ist es relativ trivial eine Unterschrift zu fälschen. Ein Pin ist schon deutlich besser, aber viele Leute schreiben sich den Pin irgendwo auf usw. Der Aufwand, um einen Fingerprint Scan zu manipulieren, ist schon um ein Vielfaches höher”, erklärt Gerald Gruber. Im Sinne der Kunden versuche Mastercard stets, die optimale Balance zwischen Sicherheit und Convenience bzw. Anwendbarkeit zu halten, so der General Manager. Abschließend hält er fest: „Wir werden immer digitaler und im internationalen Wettbewerb werden jene Anbieter bzw. Online-Händler gewinnen, die ihren Kunden das Bezahlen möglichst einfach machen, bei möglichst hoher Sicherheit.”

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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