22.10.2019

30 Startup-Beteiligungen: Markus Ertler ist Business Angel of the Year 2019

Mit 30 Startup-Investments und Beteiligungen bei Investmentgesellschaften und Fonds ist Markus Ertler einer der aktivsten Risikokapital-Investoren des Landes. Nun wurde er zum Business Angel of the Year 2019 gekürt.
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Markus Ertler ist Business Angel of the Year 2019
(c) Dejan Jovicevic: Markus Ertler (m.) mit Bernhard Sagmeister (l.) und dem Vorjahres-Preisträger Lukas Püspök

30 Startups hat Markus Ertler derzeit im Portfolio. Darunter sind erfolgreiche Jungunternehmen wie storebox, parkbob und Wikifolio. Beteiligt war er aber auch an Startups wie 9Weine, 123Sonography und DealMatrix, die eher turbulente Zeiten hinter sich haben. Komplettiert wird dieses breit gestreute klassische Risikokapital-Portfolio durch Beteiligungen an Gesellschaften wie startup300 und primeCrowd und Anteile am Speedinvest II-Fonds. Für diese ausgesprochen aktive Rolle in der heimischen Startup-Szene wurde der 47-jährige nun als Business Angel of the Year 2019 ausgezeichnet.

+++ Ertler: “Gründer sollten selbstbewusst auftreten, ohne dabei eitel zu sein” +++

Video-Talk mit Markus Ertler u.a.: Erstes Statement als Business Angel of the Year 2019

Live vom Austrian Business Angel Award 2019 mit dem Gewinner Markus Ertler, den Austria Wirtschaftsservice GF Bernhard Sagmeister und Tecnet equity GF Doris Agneter!

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 21. Oktober 2019

Markus Ertler: Erfolgreicher Exit mit Immobilien.net 2014

Den Grundstock für seine Investoren-Tätigkeit legte Markus Ertler, wie auch andere, indem er selbst ein Unternehmen aufbaute. 1994 startete er mit seinem Bruder das Online-Portal Immobilien.net. 20 Jahre später, 2014, erfolgte der Exit an ImmobilienScout24. Es ist also gar nicht lange her, dass der frischgebackene Business Angel of the Year 2019 ins Geschäft einstieg. Einer der Gründe, der auch aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister überzeugte. Der Award wurde auch dieses Jahr vom aws gemeinsam mit den heimischen AplusB-Zentren vergeben.

Kapital, Know-how und Netzwerk

„Mit Markus Ertler wurde heuer ein besonders aktiver Business Angel ausgezeichnet. Mit Blick auf sein Portfolio beeindruckt, dass er nicht nur sein gesamtes unternehmerisches Know-how einbringt, sondern darüber hinaus in nur kurzer Zeit bereits in 30 Startups aktiv ist“, kommentiert Sagmeister. Die Schirmherrschaft seitens der AplusB-Zentren übernahm dieses Jahr Niederösterreich und damit Accent – der Uni-Inkubator des Landes. „Wichtig ist für Gründer neben dem finanziellen Engagement insbesondere das Know-how und das Netzwerk des Business Angels. Interessant ist, dass in den letzten Jahren, auch Startups aus dem wissenschaftlichen Umfeld, immer interessanter für Business Angels werden“, sagt Accent-Geschäftsführer Michael Moll anlässlich der Preisverleihung.

⇒ Ertler auf LinkedIn

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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