06.05.2025
VOR GERICHT

Markenrechtstreit: Wenn ein Konzern ein Startup schikaniert

Fertilabs, das Wiener Kinderwunsch-Startup, geriet in einen Markenrechtsstreit wegen des Namens ihres Präparates Vilavit. Ein Pharmakonzern hat Widerspruch eingelegt und war nicht bereit sich mit der Founderin zu einigen. Gründerin Claudia Gessler-Zwickl erzählt von dem Fall, gesteht ihren Fehler und hat Rat parat, wie Gründer:innen nicht in den Sog so einer Geldvernichtungsmaschinerie hineingeraten.
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Fertilabs, Vilavit, Konzern, Markenstreit, Marke
(c) Fertilabs/Canva - Claudia Gessler-Zwickl, Gründerin Fertilabs.

David gegen Goliath. Eine epische Geschichte eines Kampfes, die Zuhörer:innen eines lehren soll: auch der Kleine kann gewinnen. Sie symbolisiert Hoffnung, Tapferkeit und den Glauben an Überraschungsaktionen. Findet heutzutage jedoch ein Zwist zwischen einem übermächtigen Gegner und einem vermeintlich schwächerem statt, so ist es nicht der Speer des Riesen, der das Ende des heimlichen Favoriten besiegeln kann. Es ist der schier unendliche Kapitaleinsatz, der Schikanen kreiert und Unterdrückte zurücklässt. Vor allem im Entrepreneurship.

Claudia Gessler-Zwickl machte mit ihrem Kinderwunschstartup Fertilabs und ihrem Produkt Vilavit eine ähnliche Erfahrung. Und dass nicht unbedingt mit einem zufriedenstellendem Ende.

Markenrecht

Bei dieser Geschichte dreht sich alles um das Markenrecht. Wie das Patenamt informiert, beträgt die durchschnittliche Markenprüfungsverfahrensdauer zwei bis drei Monate, allerdings verlängert jeder Schriftwechsel diese Zeitspanne. Soll heißen, um den Namen seines Produktes zu sichern, muss man ein Vierteljahr warten, das zugleich auch für potentielle Konkurrenz als Widerspruchsfrist gilt. Widersprechen kann man, wenn befürchtet wird, dass eine Namensgleichheit oder -ähnlichkeit sich negativ auf den eigenen Betrieb auswirken kann. Die WKO schreibt dazu: „Um einen starken Markenschutz zu erzielen, empfehlen wir daher, vor der Anmeldung nach identen und ähnlichen (verwechselbaren) Marken, Produkten etc. zu suchen oder suchen zu lassen. (…) Die Recherche liefert Informationen darüber, ob die Marke in gleicher oder ähnlicher Form in den gewünschten Ländern/Produktbereichen bereits existiert.“

Nun ist es einmal so, dass Startups agil sind und manchmal schnell reagieren müssen. Im Falle von Fertilabs wurde das Präparat Vilavit 2023 gelauncht und gleich auf den Markt gebracht. Man hat die Website installiert, mit Ärzten und speziell mit Gynäkolog:innen gesprochen sowie Urolog:innen und Kinderwunschkliniken kontaktiert und war voll und ganz in die Produktion gegangen.

Vilavit und das Problem zweier Buchstaben

„Wir wollten möglichst schnell auf den Markt und haben diese Widerspruchsfrist, die es nach der Anmeldung einer Marke gibt, nicht abgewartet“, gesteht Gessler-Zwickl ihren Fehler. Aus oben genannten Gründen. „Nach zweieinhalb Monaten kam der Widerspruch von einem großen Pharmakonzern, der Gummibären für Kinder macht, die mit Vitaminen versetzt sind. Und nicht den gleichen, aber einen Namen haben, der mit den ersten beiden Buchstaben beginnt wie unser Produkt.“

Die Founderin möchte nicht, dass der (der Redaktion bekannte) Name des Konzerns genannt wird, aber dafür eines deutlich sagen: „Große und etablierte Unternehmen, die profitabel sind und lange existieren, wollen kleine Firmen aus dem Markt drängen, indem sie gegen neue Marken Widerspruch einlegen. In unserem Fall ist ihr Produkt bunt, unser Design dagegen minimalistisch gehalten, wir haben auch eine ganz andere Zielgruppe. Unser Vorschlag, dass wir beide Co-Existieren wurde abgelehnt.“

Hohe Anwaltskosten

In diesem Rechtsstreit zwischen einem Produkt für Kinder und einem für Kinderwunsch musste Gessler-Zwickl mittlerweile über 30.000 Euro an Anwaltskosten und viel Zeit hineinstecken. Sie nennt es eine „Beschäftigungstherapie für Kanzleien, die nichts anderes machen, als zu ‚monitoren‘ und den Fortschritt (Anm.: von Startups oder kleineren Unternehmen) in die Länge zu ziehen. „Unser Vorschlag uns auf Reproduktionsmedizin einzugrenzen wurde abgelehnt. Das wäre ein Weg gewesen, wie wir unseren Namen Vilavit behalten hätten können.“

Rund acht Monate dauerte dieser Streitfall und endete vor kurzem schlussendlich doch mit einer „erzwungenen“ Einigung, da sich Fertilabs nicht mehr leisten konnte und wollte, weiter sinnlose Kosten und Energie in Anwälte zu stecken. Das Übereinkommen beinhaltet, dass Fertilabs Vilavit nicht unter diesem Namen in diversen Gebieten vertreiben darf, weil der Pharmakonzern dort „sehr stark“ sei. Darunter: Osteuropa, konkreter, Tschechien, Slowakei, Ungarn und das Baltikum.

Die Rückkehr des Widerspruchs

„Ohne sinnvolle Begründung“, sagt Gessler-Zwickl und meint damit die Forderung des Pharmariesen. „Wir sind kein Konkurrenzprodukt. Aus meiner Laiensicht gibt es keinerlei Ähnlichkeiten, die Markenbotschaft und die Markensprache sind ganz anders. Die eigentliche Sachlage ist einfach, dass der Markenanmeldeprozess ein großer Nachteil für Startups ist. Wir brauchen ein Eilverfahren, um nicht Monate zu warten, damit dann ein Konzern Widerspruch einlegt. Die Bewertungskriterien müssen überdacht werden, das aber gibt die aktuelle Rechtsprechung nicht her.“

Was aber aktuell bei Fertilabs weiter passiert, hört sich wie ein bösartiger Witz an, denn: Die zweite und neue Marke Allervit (ein Allergieprodukt) des Startups überschneidet sich erneut mit den ersten beiden Buchstaben mit dem Produkt eines anderen Pharmakonzerns. Vor rund zwei Wochen erhielt das Wiener Startup nach dem Widerspruch für Vilavit erneut einen. Auch diesmal knapp vor Ende der Widerspruchsfrist.

„Das ist eine reine Schikane und soll kleinen Unternehmen Steine in den Weg legen“, sagt Gessler-Zwickl. Da man sich aktuell in Verhandlungen befindet, möchte sich die Gründerin zu dieser Causa nicht tiefer äußern, die sie eine reine Geldvernichtung nennt.

Vilavit wird umbenannt

„Es ist ein Kostenblock, der im Wachstum fehlt, auch wenn es uns in unserer Existenz nicht bedroht“, betont die Founderin und erklärt, dass man in Sachen Vilavit jetzt als Notlösung auf eine Zweimarkenstrategie zurückgreift. Und das Präparat in den genannten Märkten umbenennt.

Gessler-Zwickl möchte, dass andere Gründer:innen aus ihrer Erfahrung lernen und gewarnt sind. Denn Anwaltskosten und alles was bei einem solchen Rechtsstreit dazugehört, können einen in den Ruin treiben. Sie rät dazu, sich bestmöglich vorzubereiten sowie Recherche zu betreiben. Und wenn möglich, einen finanziellen Puffer für derartige Angriffe anzulegen, um durchzuhalten. „Und vor allem die Widerspruchsfrist abzuwarten, bevor man ins Branding geht“, sagt sie. „Wir hätten uns so sehr viel erspart.“

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Nach dem Einstieg der Investmentholding Armira Growth und der Invest AG stehen beim Batteriediagnose-Scaleup Aviloo aus Wiener Neudorf die Zeichen auf Wachstum. Im Zuge der 30-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde kauften die neuen Geldgeber den frühen Investor European Innovation Council Fund (EIC) aus – brutkasten berichtete. Das 2018 gegründete Unternehmen schärft seine strategischen Prozesse nach dem Abschluss nochmals nach.

Strukturwandel und neues Personal

Das frische Kapital hat im Unternehmen tiefgreifende organisatorische Veränderungen bewirkt. CEO Marcus Berger spricht im brutkasten-Interview von einem „enormen Professionalitätsschub“. Das veränderte Mindset der Führungsriege schlage sich bereits in konkreten Expansionsschritten nieder: Allein im Juni stellte das Startup 20 neue Mitarbeitende ein. Fünf davon besetzen Positionen in den USA. Zudem befindet sich ein neues Büro in China im Aufbau und das Team arbeitet an der Entwicklung neuer Hardware.

Dabei profitiere das Scaleup nicht nur vom Investmentvolumen. „Armira bringt nicht nur Geld, sondern insbesondere auch Know-how“, erklärt Berger. Der Fonds stelle dem Team externe Industrie-Expert:innen zur Seite, um das Wachstum in Bereichen wie Marketing und Vertrieb strategisch zu begleiten. Der Wandel im Startup sei dabei tiefgreifend: „Das ist so ein bisschen von der österreichischen Bundesliga in die Champions League. Dann musst du anders trainieren, anders aufstehen, andere Taktik fahren“, ordnet der CEO ein.

„Man wolle es jetzt richtig wissen“, erzählt Berger weiter. Es wäre bei Aviloo immer schon aufregend gewesen, aber die jetzige Zeit zähle mitunter zu den spannendsten und intensivsten.

Neues Produkt: Batterie-Garantie

Ein Teil dieser neuen Produktstrategie ist eine kostenlose Batterie-Garantie, die im Juli nach einer ersten Phase in Schweden und Frankreich im DACH-Raum sowie in weiteren europäischen Märkten anläuft. Fällt der Gesundheitszustand (State of Health) der Batterie innerhalb eines Jahres oder nach 20.000 Kilometern unter ein individuell berechnetes Limit, zahlt das Unternehmen 3.000 Euro sowie die Testkosten an die Käufer:innen aus.

Die Summe orientiere sich laut Berger an den realen Kosten eines potenziellen Schadens, da ein Modultausch „ungefähr bei diesen 3.000 Euro“ liege. Über 12 Monate hinweg habe man intern Berechnungen und Risikoanalysen durchgeführt und das Risiko schlussendlich an prominente, internationale „Versicherungspartner weitergetragen“ und Partnerschaften geschlossen.

Strategischer Hebel und Abgrenzung von Konkurrenz

Mit dem neuen Produkt möchte man sich bewusst vom bestehenden Markt abgrenzen. „Damit sind wir nach wie vor die Einzigen und wir bauen diese Führungsrolle am Markt weiter aus“, ordnet Berger die Entwicklungen ein.

Während Mitbewerber meist nur fahrzeugeigene Daten auslesen und ausdrucken, ermittelt Aviloo den Batteriezustand über eigene Berechnungen. Mit der Garantie geht das Unternehmen nun den nächsten Schritt und koppelt die Diagnose an ein finanzielles Versprechen. „Wir behaupten nicht nur etwas, sondern wir stehen auch zu diesem Versprechen“, betont Berger.

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