14.08.2024
SANIERUNG GEPLANT

Marinomed: Börsennotiertes Korneuburger BioTech muss Insolvenz anmelden

Das einstige Vorzeige-BioTech Marinomed kämpfte zuletzt mit Umsatzrückgängen und Verlusten in Millionenhöhe. Nun wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.
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Marinomed
(c) Marinomed - Andreas Grassauer, CEO Marinomed.

Bereits 2015 berichtete brutkasten erstmals über das 2006 gegründete Korneuburger (NÖ) BioTech-Unternehmen Marinomed. Dieses spezialisierte sich zunächst auf Medikamente gegen Atemwegserkrankungen und brachte erfolgreich antivirale Nasen-, Rachensprays und Pastillen auf den Markt. Mittlerweile ist das Produktportfolio in der Behandlung viraler Infektionskrankheiten und autoreaktiver Immunerkrankungen noch deutlich größer.

IPO mit 22,4 Millionen Euro Volumen im Jahr 2019

Denn Marinomed legte über Jahre hinweg ein starkes Wachstum hin. Nach regelmäßigen Millionenfinanzierungen über verschiedene Kanäle, etwa ein Private Placement an der Börse oder einen EIB-Kredit, erfolgte 2019 der IPO im Prime Market der Wiener Börse, bei dem Aktien um 22,4 Millionen Euro emittiert wurden, wie brutkasten berichtete.

Noch im ersten Quartal 2023 Rekordumsatz für Marinomed

Danach rissen die Erfolgsmeldungen nicht ab. Das BioTech expandierte weiter und arbeitete während der Covid-Pandemie auch an einem Corona-Medikament. Erst im Frühling 2023 verlautbarte Marinomed, dank einer heftigen Grippe- und Erkältungssaison, das umsatzstärkste erste Quartal in der Unternehmensgeschichte erzielt zu haben. 3,3 Millionen Euro Umsatz standen damals zu Buche.

Aktienwert seit 2021 stark gesunken

Doch bereits seit einem Maximum von rund 140 Euro pro Aktie im Frühling 2021 entwickelte sich der Börsenkurs von Marinomed sukzessive negativ. Nach einem letzten kleinen Gipfel mit 71 Euro im November 2022 ging der Wert mit relativ konstant abwärts und stand zuletzt bei nur mehr rund zehn Euro.

6,8 Mio. Euro Verlust im Vorjahr, 2,1 Mio. im ersten Quartal

Und nach dem Rekordumsatz im ersten Quartal 2023 gab es einen deutlichen Einbruch. Insgesamt ging der Umsatz im Vorjahr um ein Fünftel zurück und es wurden 6,8 Mio. Euro Verlust geschrieben, berichtet die Tageszeitung „Die Presse“. Im ersten Quartal 2024 standen nach den erwähnten 3,3 Millionen Euro im Vorjahr nur mehr 0,7 Millionen Euro zu Buche was zu einem Quartalsverlust von 2,1 Millionen Euro führte.

Marinomed beantragt Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Marinomed musste daher nun Insolvenz anmelden, wie das Unternehmen in einer Ad Hoc-Meldung bekanntgab. Dabei wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. „Anlass der Antragstellung ist, dass die kurzfristig benötigten Finanzmittel zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft nicht planmäßig aufgebracht werden konnten und eine Zahlungsunfähigkeit droht“, heißt es vom Unternehmen. Man habe die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 bislang nicht wie geplant realisieren können.

„Finanzielle Stabilität des Unternehmens durch Abschluss eines Sanierungsplans nachhaltig absichern“

„Ziel des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung ist, die finanzielle Stabilität des Unternehmens durch Abschluss eines Sanierungsplans nachhaltig abzusichern. Neben Restrukturierungsmaßnahmen sollen dafür unter anderem Erlöse aus der Realisierung strategischer Optionen für das Carragelose-Geschäft genutzt werden“, heißt es von Marionmed weiter. Die geplante Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses am 20. August werde verschoben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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