08.10.2020

Marinomed Biotech AG entwickelt neues Medikament zur Behandlung der Autoimmungastritis

Das biopharmazeutisches Unternehmen Marinomed mit Sitz in Wien entwickelt gemeinsam mit der Universität Wien eine neue Behandlungsform für Autoimmungastritis – einer chronischen Entzündung des Magens. Schätzungen zufolge leiden rund zwei bis acht Prozent der Gesamtbevölkerung an der Erkrankung.
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Marinomed IPO - INiTS-Alumnus an der Wiener Börse
(c) Marinomed: Der Vorstand vlnr.: CFO Pascal Schmidt, CEO Andreas Grassauer, CSO Eva Prieschl-Grassauer

Die Marinomed Biotech AG entwickelt gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien neue Behandlungsformen für die Autoimmungastritis, das gab das Unternehmen am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.

Dabei wird laut dem Unternehmen auf Basis der Marinosolv Plattform erstmals die Entzündungsreaktion behandelt und nicht nur die Symptome und Mangelerscheinungen.

Marinomed-CEO Andreas Grassauer über die neue Behandlungsform: „Bisher war es nicht möglich die Entzündungsreaktion bei Autoimmungastritis zu therapieren. Wir werden das gemeinsam ändern. Das Expertenteam verfügt über umfangreiches Wissen über die Krankheit, wir über das wichtige technologische Know-how.“

Autoimmungastritis: chronische Entzündung des Magens

Daten über die Erkrankungshäufigkeit sind laut Marinomed nur eingeschränkt vorhanden, da die Krankheit lange asymptomatisch und dadurch unerkannt verläuft. Schätzungen sprechen von einer Fallzahl zwischen zwei bis acht Prozent der Gesamtbevölkerung.

Bei Autoimmungastritis kommt es zu einer chronischen Entzündung des Magens mit einhergehendem Verlust der sogenannten „Parietalzellen“, die für die Säureproduktion im Magen verantwortlich sind. Der Körper kann in Folge Vitamin B12 nur mehr vermindert aufnehmen, was zu Blutarmut sowie neurologischen Symptomen führen kann.

Marinomed: „Behandlung der Krankheit“

Zusätzlich kommt es laut Marinomed bei der Krankheit durch Eisenmangel zu typischen Symptomen wie Haarausfall, Müdigkeit und verminderter Leistungsfähigkeit. Der Mangel an Magensäure resultiert anschließend in Beschwerden wie Blähungen und Völlegefühl. Im Laufe von Jahren steigt auch das Risiko für Magenkarzinome und neuroendokrinen Tumoren.

Bisherige Therapien haben sich ausschließlich auf die Behandlung der Mangelerscheinungen beschränkt und nicht auf die Behandlung der Krankheit selbst, so Marinomed in einer Aussendung.

Marinomed arbeitet mit MedUni-Wien zusammen

Gemeinsam mit einem Forscherteam der Medizinischen Universität Wien arbeitet die Marinomed Biotech AG nun an einer Therapie, die sich laut dem Unternehmen erstmalig auf die Behandlung der Entzündungsreaktionen konzentriert.

Basis für die Therapie ist, die von Marinomed entwickelte und patentierte Technologieplattform, Marinosolv. Zum Einsatz sollen laut dem Unternehmen entzündungshemmende Medikamente kommen, die hauptsächlich lokal im Magen in den betroffenen Bereichen wirken. Die systemische Wirkung und damit potenzielle Nebenwirkungen werden dadurch reduziert, die Entzündungsreaktion ausgelöst durch Autoantikörper wird gestoppt und die Magenschleimhaut kann sich in weiterer Folge normalisieren.

Wie es abschließend in der Aussendung heißt, wird die Marinosolv Technologieplattform durch die neue Behandlungsform, um ein Anwendungsgebiet im Magen-Darm-Bereich erweitert. Das Unternehmen übernimmt künftig die kommerzielle Vermarktung der neuentwickelten Therapieform. Die Universität hat dafür die entsprechende Patentschrift an die Marinomed Biotech AG übertragen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Marinomed Biotech AG entwickelt neues Medikament zur Behandlung der Autoimmungastritis

  • Die Marinomed Biotech AG entwickelt gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien neue Behandlungsformen für die Autoimmungastritis, das gab das Unternehmen am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.
  • Dabei wird laut dem Unternehmen auf Basis der Marinosolv® Plattform erstmals die Entzündungsreaktion behandelt und nicht nur die Symptome und Mangelerscheinungen.
  • Bei Autoimmungastritis kommt es zu einer chronischen Entzündung des Magens mit einhergehendem Verlust der sogenannten „Parietalzellen“, die für die Säureproduktion im Magen verantwortlich sind.
  • Marinomed: „Behandlung der Krankheit“ Zusätzlich kommt es laut Marinomed bei der Krankheit durch Eisenmangel zu typischen Symptomen wie Haarausfall, Müdigkeit und verminderter Leistungsfähigkeit.
  • Basis für die Therapie ist, die von Marinomed entwickelte und patentierte Technologieplattform, Marinosolv® Zum Einsatz sollen laut dem Unternehmen entzündungshemmende Medikamente kommen, die hauptsächlich lokal im Magen in den betroffenen Bereichen wirken.
  • Die Marinomed Biotech AG verbreitert mit diesem Schritt die Marinosolv® Technologieplattform um ein Anwendungsgebiet im Magen-Darm-Bereich.

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