02.11.2017

Harald Mahrer ist klar für eine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern

„Startup-Minister” Harald Mahrer wurde am Donnerstag vom ÖVP-Wirtschaftsbund einstimmig zum Nachfolger von Christoph Leitl gekürt. Nun ist mit dem selben Wechsel an der Spitze der Wirtschaftskammer zu rechnen. Das umstrittene Thema Kammer-Pflichtmitgliedschaft steht jedenfalls auf Mahrers Agenda.
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Mahrer, Nationalbank, OeNB, Präsident
(c) Marek Knopp - WKO-Chef Harald Mahrer wird neuer OeNB-Präsident.

Schon am Mittwoch hatte es im Nominierungskomitee des Wirtschaftsbundes eine Dreiviertel-Mehrheit für den amtierenden Wirtschaftsminister Harald Mahrer gegeben. Heute Donnerstag erfolgte die einstimmige Kür im Präsidium, die im Dezember von der Generalversammlung des Wirtschaftsbundes bestätigt werden muss. Ein genauer Zeitplan für die Nachfolge durch Mahrer war zu Beginn der heutigen Pressekonferenz vorerst noch offen.

+++ Harald Mahrer folgt Christoph Leitl als Wirtschaftskammer-Präsident+++

Erste Wahl

Durch seine Fachkompetenz, Person und seinen Charakter ist Mahrer für den Wirtschaftsbund-Obmann und WKÖ-Präsident Leitl die erste Wahl, wie er im gemeinsamen Pressegespräch verkündete. Im Zuge dessen erklärte Mahrer jedenfalls bereits, dass er „ganz klar für die Pflichtmitgliedschaft” sei. Parteichef des möglichen, zukünftigen Koalitionspartners FPÖ, Heinz-Christian Strache, hatte sich im Wahlkampf wiederholt für die Abschaffung des „Kammerzwangs“ ausgesprochen. Und auch ÖVP- Innenminister Wolfgang Sobotka hat vor zwei Wochen, mit einem entsprechenden Statement, die Tür für Befragungen zur Pflichtmitgliedschaft in den Kammern geöffnet. Spitzenvertreter von Arbeiter- und Wirtschaftskammer reagierten ablehnend auf seinen Vorstoß.

Abstimmung zur Pflichtmitgliedschaft denkbar

Offen steht Mahrer allerdings einer Befragung unter den eigenen Mitgliedern gegenüber. Mitgliederbefragungen oder Urabstimmungen gelten innerhalb der ÖVP als möglicher Kompromiss in dieser Frage. Gegenüber einer Volksabstimmung zum Thema Kammer-Pflichtmitgliedschaft sei er dagegen „sehr sehr skeptisch” eingestellt. Er selbst sei allerdings „glühender“ Verfechter der Selbstverwaltung, die Freiheit von staatlicher Aufsicht und staatlichem Zwang bedeuten würde, so Mahrer und verweist auf das erste Handelskammergesetzt von 1848.

Redaktionstipps

Positive Reaktionen

Rund um die Entscheidung für Mahrer als Leitl-Nachfolger gab es zahlreiche positive Reaktionen und vorerst nur eine kritische Stimme. ÖVP-Chef Sebastian Kurz gratulierte Mahrer „herzlich zur bevorstehenden Aufgabe als designierter Präsident“ des Wirtschaftsflügels der Volkspartei. Auch für ÖVP-Bauernbund-Präsident Georg Strasser sei er der „richtige Kandidaten für diese Position”. Von Seiten des Handelsverbands gab es Glückwünsche an Harald Mahrer und Danksagungen an Christoph Leitl. Eher zurückhaltend reagierte NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn auf den heute bekannt gegebenen Wechsel an der Spitze des Wirtschaftsbundes: „Sebastian Kurz bringt nun schrittweise die ÖVP-Vorfeldorganisationen auf Kurs und platziert Vertraute an den wichtigen Schnittstellen. Es wird sich zeigen, ob die ÖVP tatsächlich an einem zukunftsorientierten Umdenken interessiert ist, oder weiterhin alle Versuche, die Wirtschaftskammer ins 21. Jahrhundert zu holen, blockiert”, bemerkte er kritisch.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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