14.04.2020

Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise “nicht tauglich”

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer stellte sich bei Puls24 einigen kritischen Fragen zum (alten) Epidemiegesetz, zum Härtefallfonds und zu den Rücklagen der WKÖ "für Krisenzeiten".
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Ein häufiger Kritikpunkt seit Beginn der Coronakrise ist, warum das bisherige Epidemiegesetz nicht angewendet wird, das bei erzwungener Schließung einen hundertprozentigen Ersatz des entgangenen Umsatzes für Unternehmen vorsieht. Zu diesem und weiteren Punkten, wie der Abwicklung des Härtefallfonds und den “Rücklagen für Krisenzeiten” der Wirtschaftskammer (WKÖ) äußerte sich deren Präsident Harald Mahrer im Puls24-Interview mit Corinna Milborn.

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Epidemiegesetz “nicht tauglich” für Coronakrise

“Was tut man für die, die nach dem alten Epidemiegesetz Anspruch hätten, den gesamten Umsatz ersetzt zu bekommen, und jetzt gar nichts bekommen?”, fragte die Puls24-Chefredakteurin. Beim alten Epidemiegesetz sei man davon ausgegangen, dass eine Seuche von einem Betrieb ausgehe und das gesamte Land gefährden könne, so Mahrer. “Dann sollten die Behörden in der Lage sein, diesen einen Betrieb zu schließen und dann dessen Umsätze ersetzen. Das ist etwas ganz anderes als jetzt, wo fast die gesamte Wirtschaft betroffen ist. Dafür war das Mittel nicht tauglich”. Daher arbeite man gemeinsam mit der Regierung an unterschiedlichen Instrumenten für unterschiedliche Fälle, um schnell zu helfen.

Härtefallfonds: “Wir habe uns nicht darum gerissen”

Eines dieser Mittel ist der Härtefallfonds, mit dessen Abwicklung die Wirtschaftskammer betraut wurde, was zu öffentlicher Kritik führte, da etwa auch Selbstständige aus freien Gewerben (und damit Nicht-WKÖ-Mitglieder) Anspruch haben. Warum also wurde nicht das Finanzamt betraut? Warum müssen nun weitere Unternehmen der Wirtschaftskammer ihre Daten geben, fragte Milborn. “Die Frage war: Wer kann es? Da kommen mehrere Institutionen in Frage, aber wir können es auch”, entgegnete Mahrer. Alle infrage kommenden Institution seien in der Krise schon sehr stark unter Druck – Die Finanzämter und Sozialversicherungen müssten sich um Stundungen und dergleichen kümmern, die aws müsse die nun gewährten Garantien bearbeiten.

So sei sie WKÖ zum Zug gekommen. “Aber keine Sorge, wir habe uns nicht darum gerissen”, scherzt Mahrer. Nun habe man hier “äquidistant als Dienstleiter für die Republik zu agieren”. Auf die Frage nach den vielen Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds haben, weil sie ihre Umsätze etwa nicht im definierten Zeitraum von einigen Monate machen, meint Mahrer, der Härtefallfonds bietet ein gewisses Maß an Flexibilität nicht, das man mit anderen Instrumenten zu schaffen versuche. “Er war auch nicht dafür gedacht. Er war dafür gedacht, dass man schnell hilft”, so der Wirtschaftskammer-Präsident.

WKÖ-Rücklagen: Eigenen Fonds dotiert, “um Fälle abzufangen”

Nicht ganz klar, wofür sie gedacht sind, war sich Milborn auch bei den Rücklagen der Wirtschaftskammer “für Zeiten der Krise”, die laut Beantwortung von Parlamentsanfragen rund 1,5 Milliarden Euro umfassen. Warum würden diese nicht genutzt? “Das wäre schön, wenn das alles Cash wäre. Aber jeder Kaufmann weiß, woraus sich Rücklagen zusammensetzen. Der Großteil sind Immobilien”, erklärt Mahrer. Das wären etwa die WIFIs, Schulen oder Lehrlingswerkstätten. Dann kämen Wertpapiere hinzu: “Die müssen wir aber in der Krise halten, um funktionsfähig zu bleiben”. So war man etwa dazu in der Lage, alle Grundumlagen auszusetzen, was dieses Jahr rund 200 Millionen Euro ausmachte.

Zusätzlich habe man einen Fonds mit mehr als 100 Mio. Euro dotiert, “um Fälle abzufangen, die nicht in Kategorisierungen der Republik fallen”. 50 kämen dabei von der Bundesorganistation, 50 von den Landes-Wirtschaftskammern. Wie es in der Coronakrise nun weitergeht, könne er freilich nicht vorhersehen, so Mahrer. “Stop and Go könnte uns schon blühen”, sagt er in Anspielung auf asiatische Länder, die Auflockerungsmaßnahmen wieder zurücknehmen musste. Jedenfalls brauche es Disziplin, um den “Wirtschaftsmotor wieder zum laufen zu bringen”. Die Einschränkungen der Reisefreiheit blieben wohl länger bestehen. Das sei “brutal für den Tourismus”.

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Also doch Blau-Schwarz. Nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und Neos und dem Rücktritt von Karl Nehammer als ÖVP-Chef und Bundeskanzler starten nun Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP. Vor allem im Ausland wird auf die Aussicht auf einen Bundeskanzler Herbert Kickl mit Besorgnis reagiert. Auch im Inland sind sehr viele Menschen, die nicht die FPÖ gewählt haben, nicht glücklich damit.

Viele wirtschaftspolitische Überschneidungen

Eine relativ breite Zustimmung für Blau-Schwarz gibt es allerdings laut Medienberichten im Wirtschaftsflügel der ÖVP. Das hat gute Gründe, denn bei vielen von der ÖVP im Wahlprogramm geforderten wirtschaftspolitischen Maßnahmen dürfte man mit der FPÖ deutlich leichter auf einen gemeinsamen Nenner kommen, als es mit der SPÖ der Fall gewesen wäre. Die starken Differenzen in diesem Bereich dürften auch einer der Hauptgründe für das Platzen der schwarz-rot-pinken Koalitionsverhandlungen gewesen sein – auch für die Neos, die sich mit der ÖVP allein gut einigen hätten können, nicht aber mit der SPÖ.

Gute Chancen für Konsens bei zentralen Startup-Politik-Anliegen

Blau-Schwarz – sofern diese Verhandlungen nicht ebenfalls scheitern – bedeutet somit auch für die Startup-Politik relativ gute Chancen auf die Umsetzung einiger zentraler Forderungen der Community. Die größten Anliegen wurden bekanntlich vergangenes Jahr im Papier “Vision 2030” veröffentlicht.

Beteiligungsfreibetrag: Eigentlich Einigkeit, aber Sparpaket könnte zum Dealbreaker werden

Drei zentrale Forderungen hat die ÖVP explizit in ihr Wahlprogramm aufgenommen: Den Dachfonds, den Beteiligungsfreibetrag und die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes. Bei der FPÖ fanden sich diese zwar nicht explizit im Wahlprogramm, eine Einigung scheint aber bei allen drei realistisch. So hieß es vom “Bürgerbüro Team Kickl” auf brutkasten-Anfrage vor der Wahl, man wünsche sich “rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen” – sowohl für den Beteiligungsfreibetrag als auch für die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community ist damit die Tür geöffnet. Der wegen des Budget-Lochs angesagte Sparkurs könnte jedoch eine Steuerbegünstigung für Investor:innen gegenüber der breiten Bevölkerung schwer argumentierbar machen.

Dachfonds: Unterschiedliche Ansichten, aber Chance auf Einigung

Etwas schwieriger könnte eine prinzipielle Einigung beim Dachfonds werden. Von der FPÖ hieß es vor der Wahl auf brutkasten-Anfrage, Österreich müsse “rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen”. Das wäre ein Gegenmodell zum geforderten Dachfonds, der als “Fund of Funds” nur in Fonds investiert und auch nicht staatlich finanziert, sondern nur organisiert wird. Dass die FPÖ sich hier umstimmen lässt, scheint zwar gut möglich – denn bei den Freiheitlichen dürfte aus ideologischer Sicht nichts gegen das Dachfonds-Modell sprechen.

Die FPÖ ist aber freilich durch ihren Mandate-Überhang in der besseren Verhandlungsposition und könnten auch versuchen, ihr Modell durchzubringen. Wenn das Thema denn überhaupt wichtig genug für die verhandelnden Parteien ist – letztlich kann mit einer gewissen Sicherheit angenommen werden, dass startup-politische Maßnahmen von keiner Seite zur Koalitionsbedingung gemacht werden.

Lohnnebenkosten-Senkung: Ein Wille, aber im Budget-Loch womöglich kein Weg

Auch bei einer Reihe nicht startup-spezifischer, aber durchaus startup-relevanter wirtschaftspolitischer Maßnahmen könnten Blau und Schwarz gut zusammenfinden. Zu nennen wäre hier etwa eine Senkung der Lohnnebenkosten, die prinzipiell beide Parteien in ihren Wahlprogrammen hatten. Hier könnte allerdings einmal mehr die Notwendigkeit rigider Sparmaßnahmen aufgrund der budgetären Situation einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar gibt es bei den beiden Parteien einen Konsens, ausgaben- und nicht einnahmenseitig sparen zu wollen. Doch auch wenn man sich darauf einigt, keine Steuern erhöhen oder einführen zu wollen, sind Steuer- und Abgabensenkungen im großen Stil, wie es bei der Lohnnebenkostensenkung (oder etwa auch bei einer Senkung der Körperschaftssteuer, wo ebenfalls Konsens besteht) der Fall wäre, wohl ob der notwendigen Gegenfinanzierung momentan schwer umzusetzen.

Bürokratieabbau: Wohl mehr Ausnahmen als Maßnahmen

Der Bürokratieabbau ist ein weiteres Thema, bei dem FPÖ und ÖVP – geht man nach den Wahlprogrammen – gut zusammenpassen. Tatsächlich scheint die ÖVP bei diesem Thema aber ziemlich selektiv zu sein, wie Medienberichte zu Konflikten zwischen Pink und Schwarz in den geplatzten Koalitionsverhandlungen nahelegen. Mächtige Blöcke innerhalb der Partei wie die Landesorganisationen, die Beamtengewerkschaft und der Wirtschaftsbund verhindern demnach Bürokratieabbau-Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Die FPÖ wiederum dürfte definitiv nicht für einen weiteren Wegfall von Notariatspflichten zu haben sein, ebenso wenig, wie für weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Unterm Strich ist das Potenzial in dem Bereich also eingeschränkt.

Nachhaltigkeit im Out

Und es gibt auch einige Bruchlinien zwischen FPÖ und ÖVP, die sich auf die Startup-Politik auswirken könnten. Zu nennen wären hier neben der bereits genannten Rot-Weiß-Rot-Karte etwa die Differenzen in der EU-Politik. Ebenso könnte die Anti-Klimaschutz-Politik der FPÖ Auswirkungen auf Startups haben, etwa im Bereich Förderungen, die im Zuge der Sparmaßnahmen ohnehin auf der Abschussliste stehen dürften. Nachdem ein signifikanter Anteil der Startups in den vergangenen Jahren Nachhaltigkeit zu einem der Kernziele erhoben hat, könnte hier generell eine nicht förderliche Gesetzgebung zum Problem werden.

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Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise “nicht tauglich”

  • Ein häufiger Kritikpunkt seit Beginn der Coronakrise ist, warum das bisherige Epidemiegesetz nicht angewendet wird, das bei erzwungener Schließung einen hundertprozentigen Ersatz des entgangenen Umsatzes für Unternehmen vorsieht.
  • Es sei für die Coronakrise “nicht tauglich” meint Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer bei Puls24.
  • Auf Kritik zur Abwicklung des Härtefallfonds durch die WKÖ meint Mahrer, “wir haben uns nicht darum gerissen”.
  • Zudem äußert sich der WKÖ-Präsident zu Rücklagen der Wirtschaftskammer und zu einem eigenen Fonds.

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