03.12.2021

Finanzminister Magnus Brunner: Worauf die Startup-Szene jetzt hoffen darf

Auf Gernot Blümel folgt der Vorarlberger Magnus Brunner als Finanzminister. Einige große Themen der Startup-Politik liegen nun in seiner Hand.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic
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Bislang war er Staatssekretär im Klimaschutzministerium und hat unter anderem das Erneuerbaren Ausbau Gesetz mitverhandelt, nun wird er Finanzminister: der gebürtige Vorarlberger Magnus Brunner folgt Gernot Blümel nach. Blümel hatte sein Amt zurückgelegt nachdem Sebastian Kurz den Rückzug aus der Politik verkündete. Dass die Entscheidungen im Finanz-Ressort durchaus gravierende Auswirkungen auf die Startup-Szene haben können, wurde in seiner Amtszeit immer wieder klar. Blümel zeigte zwar etwa bei einem Austausch mit Vertreter:innen der Szene im Juli dieses Jahres durchaus direktes Interesse an der Startup-Welt. Faktisch kam aber nicht viel. In der Steuerreform wurden Startups bekanntlich nicht gesondert berücksichtigt. Zu Maßnahmen im Rahmen des angekündigten “Gründer:innen-Pakets” kam Blümel nicht mehr.

Brunner als Finanzminister: Abschließen oder sogar verbessern, was Blümel begonnen hat

Damit ergibt sich bereits der erste Punkt, auf den die Szene hoffen darf: Brunner sollte zumindest einmal abschließen, was sein Vorgänger begonnen hat. Oder vielleicht sogar ein wenig verbessern. Konkret geht es hier um die Steuerreform, die derzeit noch bis 6. Dezember in Begutachtung ist und wohl gegen Ende Jänner fixiert wird. Darin enthalten ist bekannterweise eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter. Die ist allerdings, wie berichtet, für Startups als Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in dieser Form unbrauchbar. Der Think-tank Austrian Startups hatte dazu bereits einen Gegenvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig liegt es an dieser Steuerreform, wie die Besteuerung von Krypto-Assets in Österreich gestaltet wird. Auch da gab es nicht nur Lob

Entscheidend wird sein, wie sehr die “Neben-Themen” seines vorigen Ministeriums Brunner sensibilisiert haben. Schließlich ist es das “Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie”. Vor allem die letzten zwei Punkte könnten bei intensiver Beschäftigung eine Affinität für die Startup-Welt hervorrufen – könnten. Zudem hat Brunner – allerdings bereits weit in seiner recht geradlinigen Berufspolitiker-Karriere mit Positionen in der Industriellenvereinigung und im ÖVP-Wirtschaftsbund auch einen Bezug zur Wirtschaftspolitik per se. Tatsächlich in Erscheinung getreten ist der neuen Minister im heimischen Startup-Umfeld aber noch nie – ein richtiges “Steckenpferd” Brunners sind Startups also definitiv nicht.

Budgets für die Startup-Politik: Am Ende zählt der Wille

Diese mögliche Affinität, die derzeit noch eine große Unbekannte ist, wird über den zweiten großen Startup-relevanten Punkt entscheiden, der in der Macht des Finanzministers liegt: Die Freigabe von Budgets. Denn wie von Insidern immer wieder zu hören war, scheiterte die Umsetzung mehrerer Forderungen der Startup-Szene in den vergangenen Jahren nicht am Willen von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sondern am Budget, das Gernot Blümel ihr dafür einräumte. So soll es etwa beim beliebten (wenn auch nicht gänzlich treffsicheren) Covid-Startup-Hilfsfonds gewesen sein, der trotz einhelliger Forderung aller relevanten Player kein zweites Mal aufgesetzt wurde. Auch der bis heute nicht existente versprochene “Runway-Fonds” soll Monate lang im Finanzministerium “gehangen” sein.

Das Beispiel Covid-Startup-Hilfsfonds, der mit 50 Millionen Euro budgetiert war, zeigt, dass es in der Startup-Politik meist um vergleichsweise nicht allzu große Summen geht. Natürlich muss auch über achtstellige Beträge mit Bedacht entschieden werden. Doch letztlich ist es eben eine Sache des Willens – beim Budget und bei der Steuer-Gesetzgebung.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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