03.12.2021

Finanzminister Magnus Brunner: Worauf die Startup-Szene jetzt hoffen darf

Auf Gernot Blümel folgt der Vorarlberger Magnus Brunner als Finanzminister. Einige große Themen der Startup-Politik liegen nun in seiner Hand.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic
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Bislang war er Staatssekretär im Klimaschutzministerium und hat unter anderem das Erneuerbaren Ausbau Gesetz mitverhandelt, nun wird er Finanzminister: der gebürtige Vorarlberger Magnus Brunner folgt Gernot Blümel nach. Blümel hatte sein Amt zurückgelegt nachdem Sebastian Kurz den Rückzug aus der Politik verkündete. Dass die Entscheidungen im Finanz-Ressort durchaus gravierende Auswirkungen auf die Startup-Szene haben können, wurde in seiner Amtszeit immer wieder klar. Blümel zeigte zwar etwa bei einem Austausch mit Vertreter:innen der Szene im Juli dieses Jahres durchaus direktes Interesse an der Startup-Welt. Faktisch kam aber nicht viel. In der Steuerreform wurden Startups bekanntlich nicht gesondert berücksichtigt. Zu Maßnahmen im Rahmen des angekündigten “Gründer:innen-Pakets” kam Blümel nicht mehr.

Brunner als Finanzminister: Abschließen oder sogar verbessern, was Blümel begonnen hat

Damit ergibt sich bereits der erste Punkt, auf den die Szene hoffen darf: Brunner sollte zumindest einmal abschließen, was sein Vorgänger begonnen hat. Oder vielleicht sogar ein wenig verbessern. Konkret geht es hier um die Steuerreform, die derzeit noch bis 6. Dezember in Begutachtung ist und wohl gegen Ende Jänner fixiert wird. Darin enthalten ist bekannterweise eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter. Die ist allerdings, wie berichtet, für Startups als Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in dieser Form unbrauchbar. Der Think-tank Austrian Startups hatte dazu bereits einen Gegenvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig liegt es an dieser Steuerreform, wie die Besteuerung von Krypto-Assets in Österreich gestaltet wird. Auch da gab es nicht nur Lob

Entscheidend wird sein, wie sehr die “Neben-Themen” seines vorigen Ministeriums Brunner sensibilisiert haben. Schließlich ist es das “Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie”. Vor allem die letzten zwei Punkte könnten bei intensiver Beschäftigung eine Affinität für die Startup-Welt hervorrufen – könnten. Zudem hat Brunner – allerdings bereits weit in seiner recht geradlinigen Berufspolitiker-Karriere mit Positionen in der Industriellenvereinigung und im ÖVP-Wirtschaftsbund auch einen Bezug zur Wirtschaftspolitik per se. Tatsächlich in Erscheinung getreten ist der neuen Minister im heimischen Startup-Umfeld aber noch nie – ein richtiges “Steckenpferd” Brunners sind Startups also definitiv nicht.

Budgets für die Startup-Politik: Am Ende zählt der Wille

Diese mögliche Affinität, die derzeit noch eine große Unbekannte ist, wird über den zweiten großen Startup-relevanten Punkt entscheiden, der in der Macht des Finanzministers liegt: Die Freigabe von Budgets. Denn wie von Insidern immer wieder zu hören war, scheiterte die Umsetzung mehrerer Forderungen der Startup-Szene in den vergangenen Jahren nicht am Willen von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sondern am Budget, das Gernot Blümel ihr dafür einräumte. So soll es etwa beim beliebten (wenn auch nicht gänzlich treffsicheren) Covid-Startup-Hilfsfonds gewesen sein, der trotz einhelliger Forderung aller relevanten Player kein zweites Mal aufgesetzt wurde. Auch der bis heute nicht existente versprochene “Runway-Fonds” soll Monate lang im Finanzministerium “gehangen” sein.

Das Beispiel Covid-Startup-Hilfsfonds, der mit 50 Millionen Euro budgetiert war, zeigt, dass es in der Startup-Politik meist um vergleichsweise nicht allzu große Summen geht. Natürlich muss auch über achtstellige Beträge mit Bedacht entschieden werden. Doch letztlich ist es eben eine Sache des Willens – beim Budget und bei der Steuer-Gesetzgebung.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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