03.12.2021

Finanzminister Magnus Brunner: Worauf die Startup-Szene jetzt hoffen darf

Auf Gernot Blümel folgt der Vorarlberger Magnus Brunner als Finanzminister. Einige große Themen der Startup-Politik liegen nun in seiner Hand.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic
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Bislang war er Staatssekretär im Klimaschutzministerium und hat unter anderem das Erneuerbaren Ausbau Gesetz mitverhandelt, nun wird er Finanzminister: der gebürtige Vorarlberger Magnus Brunner folgt Gernot Blümel nach. Blümel hatte sein Amt zurückgelegt nachdem Sebastian Kurz den Rückzug aus der Politik verkündete. Dass die Entscheidungen im Finanz-Ressort durchaus gravierende Auswirkungen auf die Startup-Szene haben können, wurde in seiner Amtszeit immer wieder klar. Blümel zeigte zwar etwa bei einem Austausch mit Vertreter:innen der Szene im Juli dieses Jahres durchaus direktes Interesse an der Startup-Welt. Faktisch kam aber nicht viel. In der Steuerreform wurden Startups bekanntlich nicht gesondert berücksichtigt. Zu Maßnahmen im Rahmen des angekündigten “Gründer:innen-Pakets” kam Blümel nicht mehr.

Brunner als Finanzminister: Abschließen oder sogar verbessern, was Blümel begonnen hat

Damit ergibt sich bereits der erste Punkt, auf den die Szene hoffen darf: Brunner sollte zumindest einmal abschließen, was sein Vorgänger begonnen hat. Oder vielleicht sogar ein wenig verbessern. Konkret geht es hier um die Steuerreform, die derzeit noch bis 6. Dezember in Begutachtung ist und wohl gegen Ende Jänner fixiert wird. Darin enthalten ist bekannterweise eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter. Die ist allerdings, wie berichtet, für Startups als Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in dieser Form unbrauchbar. Der Think-tank Austrian Startups hatte dazu bereits einen Gegenvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig liegt es an dieser Steuerreform, wie die Besteuerung von Krypto-Assets in Österreich gestaltet wird. Auch da gab es nicht nur Lob

Entscheidend wird sein, wie sehr die “Neben-Themen” seines vorigen Ministeriums Brunner sensibilisiert haben. Schließlich ist es das “Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie”. Vor allem die letzten zwei Punkte könnten bei intensiver Beschäftigung eine Affinität für die Startup-Welt hervorrufen – könnten. Zudem hat Brunner – allerdings bereits weit in seiner recht geradlinigen Berufspolitiker-Karriere mit Positionen in der Industriellenvereinigung und im ÖVP-Wirtschaftsbund auch einen Bezug zur Wirtschaftspolitik per se. Tatsächlich in Erscheinung getreten ist der neuen Minister im heimischen Startup-Umfeld aber noch nie – ein richtiges “Steckenpferd” Brunners sind Startups also definitiv nicht.

Budgets für die Startup-Politik: Am Ende zählt der Wille

Diese mögliche Affinität, die derzeit noch eine große Unbekannte ist, wird über den zweiten großen Startup-relevanten Punkt entscheiden, der in der Macht des Finanzministers liegt: Die Freigabe von Budgets. Denn wie von Insidern immer wieder zu hören war, scheiterte die Umsetzung mehrerer Forderungen der Startup-Szene in den vergangenen Jahren nicht am Willen von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sondern am Budget, das Gernot Blümel ihr dafür einräumte. So soll es etwa beim beliebten (wenn auch nicht gänzlich treffsicheren) Covid-Startup-Hilfsfonds gewesen sein, der trotz einhelliger Forderung aller relevanten Player kein zweites Mal aufgesetzt wurde. Auch der bis heute nicht existente versprochene “Runway-Fonds” soll Monate lang im Finanzministerium “gehangen” sein.

Das Beispiel Covid-Startup-Hilfsfonds, der mit 50 Millionen Euro budgetiert war, zeigt, dass es in der Startup-Politik meist um vergleichsweise nicht allzu große Summen geht. Natürlich muss auch über achtstellige Beträge mit Bedacht entschieden werden. Doch letztlich ist es eben eine Sache des Willens – beim Budget und bei der Steuer-Gesetzgebung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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