23.12.2019

Harbour Air und magniX: Erstes e-Flugzeug schafft 15 Minuten Jungfernflug

Harbour Air, die nordamerikanische Fluggesellschaft für Wasserflugzeuge, und das Luftfahrt-Unternehmen magniX gaben den erfolgreichen Flug des weltweit ersten kommerziellen und vollelektrischen Verkehrsflugzeugs bekannt. Dieser dauerte 15 Minuten.
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magniX, Harbour Air, E-Flugzeug, e-plane, e-Flugzeug
(C) prnewswire - Harbour Air und magniX geben den Flug des "weltweit ersten kommerziellen Elektroflugzeugs" bekannt.

Der Flug des ePlane, einer DHC-2 de Havilland Beaver für sechs Passagiere, fand auf dem Fraser River am „Harbour Air Seaplanes Terminal“ in Richmond (Kanada) statt. Das Flugzeug wurde von Harbour Air CEO und Gründer Greg McDougall gesteuert. Wie es das Unternehmen nach gelungenem Test nun ausdrückt, sei dieser fünfzehnminütige Flug der erste Schritt zur Entwicklung einer weltweit ersten vollelektrischen kommerziellen Flotte und Frucht einer Kooperation mit magniX.

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„Heute haben wir Geschichte geschrieben“, sagt Greg McDougall, „Ich bin unglaublich stolz auf die Führungsrolle von Harbour Air bei der Neudefinition von Sicherheit und Innovation in der Luft- und Seeflugzeugindustrie. Kanada hat seit langem eine legendäre Rolle in der Geschichte der Luftfahrt gespielt, und Teil dieses unglaublichen weltweit ersten Meilensteins zu sein, ist etwas, worauf wir alle wirklich stolz sein können“.

Umweltfreundliches Antriebssystem

Die Partnerschaft beider Unternehmen startete Anfang 2019 mit der Absichtserklärung, eine erste rein elektrische kommerzielle Wasserflugzeugflotte zu bauen. Im Juni diesen Jahres wurde das magni500 auf der Pariser Luftfahrtausstellung vorgestellt. Hierbei handelt es sich um ein elektrisches Antriebssystem, das eigenen Angaben nach „eine saubere und effiziente“ Möglichkeit bietet, Flugzeuge anzutreiben.

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(C) prnewswire – Harbour Air-Gründer Greg McDougall und magniX-Founder Roei Ganzarski wollen die Luftfahrt elektrisieren.

magniX-Gründer Ganzarski: „Luftfahrtsegment stagniert seit Ende der 1930er“

„Im Dezember 1903 starteten die Gebrüder Wright mit dem Erstflug eines Motorflugzeugs eine neue Ära des Transports – das Luftfahrtzeitalter. Heute, 116 Jahre später, mit dem Erstflug eines vollelektrischen Verkehrsflugzeugs, haben wir das elektrische Zeitalter der Luftfahrt eingeleitet“, so Roei Ganzarski, CEO von magniX: „Die Transportbranche und insbesondere das Luftfahrtsegment, das seit Ende der 1930er Jahre größtenteils stagniert, ist reif für eine massive Revolution. Jetzt beweisen wir, dass kostengünstiger, umweltfreundlicher, kommerzieller elektrischer Flugverkehr in naher Zukunft Realität werden kann.“

Harbour Air und magniX fokussieren nach dem erfolgreichen Test-Flug ihre Mühen auf das Zertifizierungs- und Genehmigungsverfahren für das Antriebssystem und die Nachrüstung von Flugzeugen. Nach Abschluss der Zertifizierung soll der Rest der Flotte mit der vollelektrischen Antriebstechnologie von magniX vergrößert werden.


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Harbour Air und magniX: Erstes e-Flugzeug schafft 15 Minuten Jungfernflug

Der Flug des ePlane, einer DHC-2 de Havilland Beaver für sechs Passagiere fand auf dem Fraser River am Harbour Air Seaplanes Terminal in Richmond (Kanada) statt. Wie es das Unternehmen nach gelungenem Test nun ausdrückt, sei dieser fünfzehnminütige Flug der erste Schritt zur Entwicklung einer weltweit ersten vollelektrischen kommerziellen Flotte und Frucht einer Kooperation mit magniX. Die Partnerschaft beider Unternehmen starte Anfang 2019 mit der Absichtserklärung, eine elektrische Wasserflugzeugflotte zu bauen.

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