18.08.2023

Machtkampf: New York Times will OpenAI wegen ChatGPT klagen

Die US-Tageszeitung "New York Times" will verhindern, dass ihre Inhalte unerlaubt als Trainingsdaten von KI-System genutzt werden. Laut Berichten erwägt das Medienhaus nun, die ChatGPT-Mutter OpenAI zu verklagen.
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Foto: Unsplash/Jakayla Toney
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Zwischen der US-Zeitung „New York Times“ und dem Unternehmen hinter ChatGPT, OpenAI, scheint es Streit zu geben. Erst kürzlich hat die Times ihre Nutzungsbedingungen geändert. „Die Entwicklung von Softwareprogrammen, etwa das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI),“ sei nicht umfasst von der „nicht-kommerziellen Nutzung der Inhalte“, heißt es explizit in den Bestimmungen, die seit dem 03. August 2023 online sind. Die aktuellen Regelungen legen auch fest, dass „Data-Mining“ und „Data-Scraping“ ohne schriftliche Zustimmung des US-Mediums nicht gestattet sind. Egal, ob dafür automatisierte Tools wie Website-Crawler oder andere manuelle oder automatische Werkzeuge verwendet werden. Neben den Texten werden auch andere Inhalte, wie Illustrationen, Audio- oder Videoclips, Daten und das „Look and Feel“ geschützt.

Nun soll die renommierte Tageszeitung zum Schutz ihres Contents den nächsten Schritt planen und den ChatGPT-Mutterkonzern verklagen wollen. Das berichtet der US-Hörfunksender NPR und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Demnach würden New York Times-Anwälte aktuell eine Klage gegen OpenAI zum Schutz des geistigen Eigentums der Zeitung prüfen.

Angst vor direkter Konkurrenz

Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverstöße. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wäre dies die bisher größte rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts und generativer KI, schreibt NPR. Die Hauptsorge der Zeitung soll sein, dass sich der Chatbot ChatGPT quasi zu einem direkten Konkurrenten entwickeln könnte. Diese Möglichkeit könnte eintreten, wenn die von GPT erstellten Texte auf der New York Times-Berichterstattung beruhen.

Zur Datenaquise durchsuchen „large language models“ wie ChatGPT große Teile des Internets und sammeln Informationen. Die Datenauswertung erfolge dabei ohne Erlaubnis. Ob das Abgreifen dieses riesigen Datenbestands legal ist, bleibt die Frage, die letztendlich juristisch zu klären sein wird. Interessant ist, das die Zeitung zwar die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training untersagt hat, technisch jedoch keine Änderungen vorgenommen haben soll. Wie das US-Magazin „The Verge“ berichtet, sollen an der Datei, die Suchmaschinen-Crawler darüber informiert, auf welche URLs sie zugegriffen können, keine Neuerungen vorgenommen worden sein.

Bis zu 150.000 Dollar Strafe

Sollte sich herausstellen, dass OpenAI beim Auswerten der Daten Urheberrechte verletzt hat, könnten hohe Strafen fällig werden. Berichtet wird von Geldstrafen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Als ultima ratio sehe das Gesetz darüber hinaus vor, dass die rechtsverletzenden Artikel nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Konkret sollen Gerichte OpenAI also anweisen können, den Datensatz von ChatGPT zu zerstören und fortan nur noch Daten zu verwenden, zu deren Verwendung es berechtigt ist.

Allerdings ist OpenAI nicht das einzige KI-Unternehmen, das wegen seiner Anwendungen geklagt wird. Auch die Firma Stability AI, die den Bildgenerator Stable Diffusion vertreibt, befindet sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bilderagentur Getty Images. Stability AI wird vorgeworfen ohne Genehmigung ein KI-Modell auf mehr als zwölf Millionen Getty-Fotos trainiert zu haben.

Klage als strategische Erwägung?

Abgesehen von den rechtlichen Folgen für OpenAI wird gemutmaßt, dass die New York Times aus strategischen Erwägungen klagen könnte. Erst im Februar hat das Medienunternehmen einen 100-Millionen-Dollar-Deal mit Google geschlossen, der der Suchmaschine erlaubt, in den nächsten drei Jahren Times-Inhalte auf Google-Plattformen zu veröffentlichen. Beide Unternehmen wollen nun gemeinsam an Tools arbeiten, heißt es von der Tageszeitung. Ähnliche Gespräche soll es auch mit OpenAI geben, die Verhandlungen aber derzeit stocken. Es ist also möglich, dass die Änderungen der Servicebedingungen sowie die Berichte über eine mögliche Klage ein strategischer Move Richtung OpenAI und Microsoft sind, um den Druck zu erhöhen.

Schlüsselfrage: Findet „fair use“ Anwendung?

Expert:innen gehen davon aus, dass sich OpenAI in Verfahren auf die so genannte „Fair-Use-Doktrin“ berufen könnte. Diese erlaubt die Nutzung eines Werks ohne Genehmigung in bestimmten Fällen. Darunter fallen etwa Lehre, Forschung sowie Medienberichterstattung. In einem Präzedenzfall im Jahr 2015 urteilte ein Gericht etwa, dass die Google-Books-Bibliothek und ihre unzähligen eingescannten Bücher unter „fair use“ fallen und somit zulässig sind. In der Begründung hieß es, dass Googles digitale Bibliothek nicht mit den Originalwerken konkurriere. Eben diese Konkurrenz-Beziehung unterstellen „New York Times“-Anwälte nun OpenAI.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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