18.08.2023

Machtkampf: New York Times will OpenAI wegen ChatGPT klagen

Die US-Tageszeitung "New York Times" will verhindern, dass ihre Inhalte unerlaubt als Trainingsdaten von KI-System genutzt werden. Laut Berichten erwägt das Medienhaus nun, die ChatGPT-Mutter OpenAI zu verklagen.
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Foto: Unsplash/Jakayla Toney
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Zwischen der US-Zeitung „New York Times“ und dem Unternehmen hinter ChatGPT, OpenAI, scheint es Streit zu geben. Erst kürzlich hat die Times ihre Nutzungsbedingungen geändert. „Die Entwicklung von Softwareprogrammen, etwa das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI),“ sei nicht umfasst von der „nicht-kommerziellen Nutzung der Inhalte“, heißt es explizit in den Bestimmungen, die seit dem 03. August 2023 online sind. Die aktuellen Regelungen legen auch fest, dass „Data-Mining“ und „Data-Scraping“ ohne schriftliche Zustimmung des US-Mediums nicht gestattet sind. Egal, ob dafür automatisierte Tools wie Website-Crawler oder andere manuelle oder automatische Werkzeuge verwendet werden. Neben den Texten werden auch andere Inhalte, wie Illustrationen, Audio- oder Videoclips, Daten und das „Look and Feel“ geschützt.

Nun soll die renommierte Tageszeitung zum Schutz ihres Contents den nächsten Schritt planen und den ChatGPT-Mutterkonzern verklagen wollen. Das berichtet der US-Hörfunksender NPR und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Demnach würden New York Times-Anwälte aktuell eine Klage gegen OpenAI zum Schutz des geistigen Eigentums der Zeitung prüfen.

Angst vor direkter Konkurrenz

Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverstöße. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wäre dies die bisher größte rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts und generativer KI, schreibt NPR. Die Hauptsorge der Zeitung soll sein, dass sich der Chatbot ChatGPT quasi zu einem direkten Konkurrenten entwickeln könnte. Diese Möglichkeit könnte eintreten, wenn die von GPT erstellten Texte auf der New York Times-Berichterstattung beruhen.

Zur Datenaquise durchsuchen „large language models“ wie ChatGPT große Teile des Internets und sammeln Informationen. Die Datenauswertung erfolge dabei ohne Erlaubnis. Ob das Abgreifen dieses riesigen Datenbestands legal ist, bleibt die Frage, die letztendlich juristisch zu klären sein wird. Interessant ist, das die Zeitung zwar die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training untersagt hat, technisch jedoch keine Änderungen vorgenommen haben soll. Wie das US-Magazin „The Verge“ berichtet, sollen an der Datei, die Suchmaschinen-Crawler darüber informiert, auf welche URLs sie zugegriffen können, keine Neuerungen vorgenommen worden sein.

Bis zu 150.000 Dollar Strafe

Sollte sich herausstellen, dass OpenAI beim Auswerten der Daten Urheberrechte verletzt hat, könnten hohe Strafen fällig werden. Berichtet wird von Geldstrafen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Als ultima ratio sehe das Gesetz darüber hinaus vor, dass die rechtsverletzenden Artikel nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Konkret sollen Gerichte OpenAI also anweisen können, den Datensatz von ChatGPT zu zerstören und fortan nur noch Daten zu verwenden, zu deren Verwendung es berechtigt ist.

Allerdings ist OpenAI nicht das einzige KI-Unternehmen, das wegen seiner Anwendungen geklagt wird. Auch die Firma Stability AI, die den Bildgenerator Stable Diffusion vertreibt, befindet sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bilderagentur Getty Images. Stability AI wird vorgeworfen ohne Genehmigung ein KI-Modell auf mehr als zwölf Millionen Getty-Fotos trainiert zu haben.

Klage als strategische Erwägung?

Abgesehen von den rechtlichen Folgen für OpenAI wird gemutmaßt, dass die New York Times aus strategischen Erwägungen klagen könnte. Erst im Februar hat das Medienunternehmen einen 100-Millionen-Dollar-Deal mit Google geschlossen, der der Suchmaschine erlaubt, in den nächsten drei Jahren Times-Inhalte auf Google-Plattformen zu veröffentlichen. Beide Unternehmen wollen nun gemeinsam an Tools arbeiten, heißt es von der Tageszeitung. Ähnliche Gespräche soll es auch mit OpenAI geben, die Verhandlungen aber derzeit stocken. Es ist also möglich, dass die Änderungen der Servicebedingungen sowie die Berichte über eine mögliche Klage ein strategischer Move Richtung OpenAI und Microsoft sind, um den Druck zu erhöhen.

Schlüsselfrage: Findet „fair use“ Anwendung?

Expert:innen gehen davon aus, dass sich OpenAI in Verfahren auf die so genannte „Fair-Use-Doktrin“ berufen könnte. Diese erlaubt die Nutzung eines Werks ohne Genehmigung in bestimmten Fällen. Darunter fallen etwa Lehre, Forschung sowie Medienberichterstattung. In einem Präzedenzfall im Jahr 2015 urteilte ein Gericht etwa, dass die Google-Books-Bibliothek und ihre unzähligen eingescannten Bücher unter „fair use“ fallen und somit zulässig sind. In der Begründung hieß es, dass Googles digitale Bibliothek nicht mit den Originalwerken konkurriere. Eben diese Konkurrenz-Beziehung unterstellen „New York Times“-Anwälte nun OpenAI.

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Gerhard Petzl möchte mit seinem Elektrolyt-Cocktail ein unbesetztes Segment erobern. | © Gerhard Petzl

Wenn Gerhard Petzl eine seiner Plash-Dosen aufmacht, fühlt sich das für ihn ein bisschen nach Urlaub an. Genau dieses exklusive Gefühl will der Gründer mit seinem Getränke-Startup in den Alltag seiner Kund:innen bringen. Seine alkoholfreien Mocktails sollen nach Bar schmecken und nebenbei Elektrolyte liefern. Das Konzept würde die Gen Z mit dem Begriff „Spaßgetränk“ auf den Punkt bringen. Etwas, das man sich zu besonderen Anlässen gönnt, wie ein Gläschen Wein, nur gesünder.

Der Geschmack einer Bar, die Mineralien eines Sportgetränks

Der Hybrid-Cocktail in den drei Geschmacksrichtungen Pink Guava, Lemon & Mint und Orange Ginger | © Plash

Am Anfang der Getränke-Reise stand ein Ärgernis: Sportgetränke liefern Elektrolyte, schmecken aber nicht besonders hochwertig, Softdrinks schmecken, sind aber oft voll mit Zucker oder anderen Konservierungsmitteln. Also entwickelte Petzl, laut eigenen Angaben, den ersten trinkfertigen Mocktail mit Elektrolyten in der EU.

Eine 330-Milliliter-Dose enthält laut eigenen Angaben rund 20 Kalorien, drei Gramm Zucker und bis zu zehn Prozent Fruchtsaft. Zudem sind die Getränke vegan und kommen ohne Konservierungsstoffe aus. Auf künstliche Zuckerfreiheit verzichtet das Startup bewusst: „Der Zucker fungiert als Brücke, die das Geschmacksprofil und die Fruchtnoten stabilisiert“, betont Petzl im Gespräch. Ohne die drei Gramm Zucker würde im Mittelbereich des Körpers der Geschmack absacken – selbst bei der Verwendung von Stevia.

Pro Dose enthält der Hybrid-Cocktail zudem 320 Milligramm Kalium, 120 Milligramm Kalzium, 57 Milligramm Magnesium und 14 Milligramm Natrium in einer Menge, die laut Petzl die gesetzlichen Vorgaben für die Auslobung erfüllt. Ein vergleichbares US-Produkt unterschreite sie. Die gelösten Mineralien zählen zu den teuersten Zutaten, wie der Gründer im Gespräch verrät.

Vom Pastry Chef über Nestlé zum Alleingründer

Ursprünglich kommt Petzl aus der Schokoladenwelt: Über 20 Jahre arbeitete er als Pastry Chef, Chocolatier und Berater in Europa, den USA, Asien und Australien, nach eigenen Angaben mit mehr als acht Goldmedaillen. Danach entwickelte er knapp ein Jahrzehnt lang bei Nestlé in der Schweiz Produkte, von Schokolade bis Babynahrung, und stieg im Sommer 2025 aus.

Eigenfinanzierung und schrittweiser Markteintritt

In puncto Kapitalstruktur geht Plash eigenständige Wege. Petzl ist alleiniger Gründer und verzichtete aktiv auf externes Risikokapital, um die volle Kontrolle über Rezepturen und Unternehmensstrategie zu behalten. Die Produktentwicklung erfolgte in der Schweiz, wo der Webshop im August dieses Jahres eröffnete. Ein Karton mit 24 Dosen wird online für 69,95 Schweizer Franken angeboten.

Parallel bereitet das Startup den Markteintritt in Österreich vor. Die Produktion für den EU-Raum soll künftig direkt in Österreich oder der EU erfolgen, um Logistikwege zu optimieren und Zoll- sowie Mehrwertsteuerhürden zu vermeiden. Der Marktstart im österreichischen Handel verzögert sich aktuell jedoch durch bürokratische Prozesse rund um das nationale Einwegpfandsystem, für das gesetzliche Vertretungen und Registrierungen erforderlich sind.

B2B-Personalisierung und Gastronomie

Um sich im hart umkämpften Getränkesektor durchzusetzen, verzichtet Plash vorerst bewusst auf den klassischen Lebensmitteleinzelhandel. „Der Supermarkt ist definitiv der letzte Schritt“, betont Petzl. Stattdessen setzt das Unternehmen auf zwei Säulen: die gehobene Gastronomie, Hotellerie und Event-Szene sowie ein direktes B2B-Modell.

Für Unternehmenskunden bietet Plash personalisierte Drink-Boxen an, die als Mitarbeiter- oder Kundengeschenke positioniert werden. Kleinserien ab 30 Stück können individuell bedruckt und geliefert werden. Nach dem Anlauf im DACH-Raum plant Plash eine schrittweise internationale Skalierung, unter anderem im Mittleren Osten, wo der Lifestyle-Ansatz des alkoholfreien Premiumsortiments greifen soll. Zu Verkaufszahlen äußert er sich noch nicht. Zum Jahreswechsel soll Österreich folgen, mit Vertrieb, Lager und möglichst auch Produktion vor Ort.

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