27.01.2025
STATISTIK

M&A-Markt: Startup-Exits spielen in Österreich nur geringe Rolle

Der EY M&A-Index Österreich zeigt eine "Stabilisierung" bei Übernahme-Deals. Dominiert werden diese von den Bereichen Technologie und Industrie. Startup-Deals fallen statistisch wenig ins Gewicht.
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Exit Exits
Foto: Adobe Stock

Um 7,9 Prozent mehr Transaktionen (245), dafür ein um 24,2 Prozent geringeres Gesamtvolumen (5,0 Mrd. Euro) – das ist die Veränderung im M&A-Markt in Österreich von 2023 auf 2024. Gezählt werden hier sowohl Verkäufe heimischer Unternehmen als auch Akquisitionen durch diese.

EY sieht Stabilisierung auf niedrigem Niveau

Beratungsriese EY sieht in den Zahlen in seinem M&A-Index eine Stabilisierung. „Der Markt hat sich nach den Unsicherheiten der vergangenen Jahre stabilisiert, allerdings auf einem niedrigeren Niveau, das sich mittelfristig als das ’neue Normal‘ etablieren könnte“, kommentiert Eva-Maria Berchtold, Partnerin und Leiterin der Strategy and Transactions bei EY Österreich, in einer Aussendung.

Kein Mega-Deal im Vorjahr

Der langjährige Durchschnitt liegt nämlich bei rund 300 Transaktionen, also deutlich höher als der zuletzt erreichte Wert. Den doch recht starken Rückgang beim Gesamtvolumen führt EY auf das Ausbleiben von Mega-Deals über einer Milliarde Euro im vergangenen Jahr zurück. Von den insgesamt 245 Transaktionen im Jahr 2024 waren 43,7 Prozent Übernahmen heimischer Unternehmen aus dem Ausland („inbound“), 36,7 Prozent Übernahmen ausländischer Unternehmen durch heimische Akteure („outbound“) und 19,6 Prozent Deals innerhalb Österreichs („domestic“).

Steigerung nur bei Verkäufen ins Ausland

Während es bei den Inbound-Deals einen Zuwachs um rund 20 Prozent gab, verzeichnet EY bei den Outbound-Deals einen leichte Rückgang um etwa drei Prozent und bei den Domestic-Deals eine Stagnation. 90 Prozent der Transaktionen (220) werden als „strategisch“ klassifiziert. Der Anteil der Finanzinvestor:innen, darunter Private Equity und Venture Capital, stieg von 15 auf 25 Deals. „Dennoch bleibt privates Risikokapital in Österreich mit zehn Prozent der Transaktionen und 16 Prozent des Volumens weiterhin ein Nischenphänomen“, analysiert man bei EY.

Große Deals von etablierten Unternehmen dominieren

Auch Startup-Übernahmen spielen – trotz durchaus vieler Exits im Vorjahr – in der Statistik keine große Rolle. Rund die Hälfte des Gesamtvolumens entfällt auf fünf Groß-Deals, die allesamt Unternehmen älteren Semesters betrafen: die Übernahme der österreichischen Mobilfunktürme von Cellnex um 803 Millionen Euro durch ein internationales Konsortium, die Übernahme der Knab Bank durch die Bawag um 510 Millionen Euro, die Übernahme von Resco Products durch RHI Magnesita um 400 Millionen Euro, der Verkauf von Tannpapier an Evergreen Hill Enterprise um 360 Millionen Euro sowie der Kauf der österreichischen Skidata AG durch das schwedische Unternehmen Assa Abloy um 340 Millionen Euro.

Deutschland wichtigstes Käufer-Herkunftsland

Diese Top-Deals spiegeln sich auch in der Branchen-Statistik wider. Hier dominieren Telekommunikations-, Medien- und Technologiebranche (70 Deals, 1,5 Milliarden Euro Volumen) und Industrie (83 Deals, 1,3 Milliarden Euro Volumen). Bei den Herkunftsländern der ausländischen Investoren, die heimische Unternehmen kauften, liegt Deutschland mit 28 Prozent klar an der Spitze. Weitere knapp 46 Prozent der Übernahmen wurden von Investor:innen aus anderen europäischen Ländern getätigt. Beim Volumen kamen 70,9 Prozent aus Europa, 17,1 Prozent aus Asien-Pazifik und 11,9 Prozent aus den USA.

Global Steigerung bei M&A-Volumen

Apropos international: Global sieht die Entwicklung von 2023 auf 2024 durchaus anders aus. Der globale M&A-Markt verzeichnete 2024 ein Gesamtvolumen von 3,3 Billionen US-Dollar – ein Plus von elf Prozent im Vergleich zu 2023. Besonders in den USA, die mit 1,5 Billionen US-Dollar 46 Prozent des globalen Volumens ausmachten, dominierten große Deals. Dabei dominierten die Sektoren Technologie und Finanzdienstleistungen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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