29.08.2024
VC-Markt

Lucanus Polagnoli: „Es braucht ein Ende der Gartenzaun-Mentalität“

Interview. Lucanus Polagnoli, Founding Partner & CEO von Calm/Storm, spricht darüber, wie der Kapitalmarkt für europäische Startups gestärkt werden könnte. Unter anderem nimmt er am European Forum Alpbach Bezug zum jüngsten Vorschlag von Wirtschaftsminister Martin Kocher zur Schaffung eines Dachfonds für institutionelle Investoren.
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Lucanus Polagnoli | (c) brutkasten / Viktoria Waba

Europäische Startups stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es darum geht, Kapital zu beschaffen – insbesondere im Vergleich zu ihren US-amerikanischen Pendants. Obwohl die Innovationskraft und das Potenzial in Europa groß sind, sind die Bedingungen auf dem Markt oft weniger günstig. Zu den Faktoren zählt unter anderem die fragmentierte Finanzlandschaft. Schon länger werden unterschiedliche Maßnahmen diskutiert, um den Kapitalmarkt für Startups zu stärken.

Wir haben bei Lucanus Polagnoli am European Forum Alpbach nachgefragt, welche Maßnahmen es braucht, um die Finanzierungslandschaft zu stärken. Polagnoli ist Founding Partner und CEO von Calm/Storm, einer der aktivsten HealthTech-Fonds in Europa. Unter anderem gab Calm/Storm erst unlängst das erste Closing seines zweiten Fonds bekannt.


brutkasten: Calm/Storm hatte sein First Closing des zweiten Fonds. Auf welche Entwicklungen könnt ihr 2024 bislang zurückblicken?

Lucanus Polagnoli: In den letzten sechs Monaten hat sich bei Calm/Storm einiges getan. Erstens haben wir das First Closing für unseren zweiten Fonds erfolgreich abgeschlossen und bereits 20 Investments getätigt. Dazu zählen Investments in Unicorn-Gründer, wie die Gründer von Gorillas, die aktuell ein neues, noch in Stealth befindliches Startup im Health-Bereich aufbauen. Zudem haben wir auch in das neue Startup von einem der Gründer von Truepill investiert, einem Unicorn aus den USA.

Was den Dealflow betrifft, sind wir wirklich sehr gut positioniert. In Europa ist es immer schwierig, sich als Nummer eins zu bezeichnen, aber wir gehören definitiv zu den Top 3 digital HealthTech-Investoren. Wir wollen mit dem zweiten Fonds aber nicht nur eine Fortsetzung des ersten Fonds machen, sondern streben an, eine langfristig aufgestellte Venture Capital Firm aufzubauen.

Ein großer Schritt in diese Richtung war, dass Ekaterina Ginaelli an Bord gekommen ist, die zuvor zehn Jahre lang General Partner bei InVenture (ein Fund aus den Nordics) war. Sie wird nun schrittweise bei Calm/Storm als zweiter General Partner einsteigen. Ekaterina ist eine erfahrene Investorin und so wie ich eine „Kaufmann Fellows“-Alumna. Ihre Erfahrung wird uns als Unternehmen enorm weiterhelfen. Außerdem haben wir von mehreren Cornerstone-Investoren, die bereits in unseren ersten Fonds investiert hatten, Zusagen für den zweiten Fonds erhalten. Darunter ist auch ein US-Amerikaner, Dan Tierney, der quasi “double down on Calm/Storm” macht und auch im zweiten Fund als Cornerstone Investor einsteigen will. 

Du sprichst den Dealflow an. Wie zeichnet sich dieser konkret aus?

Unser Dealflow ist noch besser als je zuvor, und wir sind inzwischen für fast alle Digital Health-Gründer die bevorzugte Wahl in ganz Europa, sei es in Estland, Portugal oder anderswo. 

Lucanus Polagnoli | (c) brutkasten / Viktoria Waba

Woran liegt es, dass der Dealflow nun besser ist als zuvor?

Das liegt vor allem an unserer starken Marke, die wir in Europa aufgebaut haben, insbesondere im Digital Health-Bereich. In Österreich werden wir als Founders Fund wahrgenommen, was ebenfalls zu unserem Vorteil ist. International werden wir nicht als irgendein Fonds aus Wien gesehen, sondern als einer der aktivsten Player im digitalen Gesundheitssektor. 

Und welche Rolle spielt dabei das Marktumfeld? 

Die besten Deals waren schon immer hart umkämpft, unabhängig davon, wie das Marktumfeld gerade aussieht. Wenn ein ehemaliger Unicorn-Gründer ein neues Startup gründet, wollen alle Fonds investieren, egal, wie die Märkte stehen. Ich bin wahnsinnig froh, dass der Markt auf ein gesundes Niveau zurückgekehrt ist und viele der Freeriders verschwunden sind. Das hat den Markt eher verzerrt und hat abgelenkt von den eigentlich wirklich guten Gründern, die wirkliche Business bauen und nicht nur Luft. Im Gesundheitsbereich ist es besonders wichtig, denn hier geht es nicht nur um Luft, sondern um ganz wichtige Lösungen, die am Ende einen positiven Einfluss auf unser aller Gesundheit und damit uns als Gesellschaft haben.

In der VC-Szene wird in Europa immer wieder das Fehlen eines funktionierenden IPO-Marktes thematisiert. Wie nimmst du das wahr?

In Europa gibt es bis dato keinen funktionierenden IPO-Markt für Startups bzw. Scaleups. Gleichzeitig ist es für große Fonds besonders schwierig, ihre Volumen mehrmals zurück zu verdienen (also eine hohe Rendite zu erwirtschaften), wenn sie nicht zumindest einen IPO im Portfolio haben. Damit schaut alles in die USA – dort gibt und gab es immer viel mehr IPOs, und in Wahrheit essen uns die Amerikaner in dieser Hinsicht den Lunch weg.

Daher braucht es in Europa auch einen starken Kapitalmarkt, nur dann können wir mit den Amerikanern gleich ziehen. Viele sagen dann sofort, dass Europa mehr Growth Capital braucht. Ich sehe das aber differenzierter. Ich würde nicht sagen, dass wir ausschließlich mehr Growth Capital brauchen. In der Pre-Seed-, Seed- und Early-Stage-Phase, was wir klassisch Series A nennen, und auch in der Growth-Stage, brauchen wir mehr Kapital und zwar eine andere Form von Kapital. Insbesondere am Anfang müssen wir weg vom Fokus auf staatlichen Förderungen, die den Markt komplett verzerren.

Das ist eine harte Kritik am derzeitigen System. Was wäre deiner Meinung nach sinnvoller? 

Förderungen sind nicht immer schlecht, aber so wie wir das machen, ist das oft kontraproduktiv. Meiner Meinung nach sollten wir 70 Prozent der staatlichen Förderungen stoppen und dieses Geld in private Kapitalfonds stecken, um privates Kapital zu verdoppeln. Der Staat war noch nie ein guter Unternehmer, und in der Early-Stage hat er überhaupt keinen Plan. Die Leute, die für den Staat arbeiten, sind falsch incentiviert. Schauen wir uns nur den Gründungsfonds der aws an – 70 Millionen Euro vom Staat über Direct Investment zu tätigen, finde ich idiotisch. Vielmehr sollte das Geld via Dach-Funds in bereits bestehende europäische Fonds investiert werden. Herr Kocher hat ja auch hier in Alpbach gesagt, dass er einen Dachfonds unterstützen würde. Die Frage ist nur, warum sich immer jeder auf den anderen ausredet, warum etwas nicht geht, anstatt etwas gutes durchzusetzen.

Und dann braucht es noch etwas ganz entscheidendes: Ein Ende der “Gartenzaun-Mentalität”. Ich bin ein großer Fan eines Single European Market, um IPOs in Europa zu ermöglichen. Aber ein solcher Markt funktioniert nur, wenn wir etwas Ähnliches schaffen wie damals beim GSM-Standard oder bei Kreditkarten-Transaktionen. Wir brauchen einen europaweiten Standard, der es ermöglicht, dass auch Pensionsfonds aus verschiedenen Ländern problemlos in europäische Fonds investieren können und nicht immer nur lokal. Es geht darum, einen großen, starken Markt zu bauen, statt unseren kleinen, lokalen Markt zu schützen. Man muss in Gründer investieren und nicht in “nationale” Startups basierend auf dem Ort, wo die GmbH registriert ist. Die Startup-Founder arbeiten längst remote oder hybrid. Es ist völlig unerheblich, ob sie in Bratislava oder St.Pölten gründen. Es ist vollkommen gegen die europäische Vision, Geld an Landesgrenzen zu binden. 

Welche Regelungen braucht es in diesem Kontext?

Wir brauchen definitiv Regulierungen, aber sie müssen richtig ausgerichtet sein. Derzeit sind unsere Regulierungen zu kleinteilig und verteidigen lediglich kleine lokale Interessen. Stattdessen sollten wir Regulierungen haben, die einen großen europäischen Markt schaffen. Der deutsche KFW kann als Fund of Fund auch in „nicht-deutsche“ also „europäische“ VC-Funds investieren. Warum sollte das z.B. ein österreichischer Dachfonds nicht dürfen? Es braucht also einheitliche europäische Regeln wie Pensionsfonds, Banken, Versicherungen oder Corporates aber auch die Staaten ihr Geld anlegen können. Hier bräuchte es Anreize wie steuerliche Förderungen. Wenn unser gesamtes Pensionsgeld in Amerika angelegt wird, ist das natürlich ein Blödsinn.

Ihr habt bereits Investments in US-amerikanische Startups getätigt. Plant ihr künftig einen stärkeren Fokus auf den US-amerikanischen Markt zu legen?

Wir investieren in den USA, wenn es einen starken europäischen Bezug gibt, sei es durch einen europäischen Co-Founder oder einen anderen relevanten Zusammenhang. Unser Ziel ist es nicht, die Sandhill Road entlang zu schlendern und uns als bessere Alternative zu Andreessen Horowitz oder Sequoia zu präsentieren. Wir bleiben unserem Fokus treu und investieren nur dann in den USA, wenn es einen klaren Bezug zu Europa gibt und es in unser Industrie-Fokus-Schema passt.

Was motiviert dich am European Forum Alpbach teilzunehmen, und was erwartest du von deiner Teilnahme?

Alpbach ist für mich mehr als nur ein Ort für Diskussionen. Es zeigt, dass Österreich viel mehr zu bieten hat als nur Sound of Music, Berge und Skifahren. Österreich ist im Herzen einer europäischen Innovationslandschaft und ein Treffpunkt für brillante Köpfe, sowohl aus dem In- als auch dem Ausland. Für mich ist Alpbach eine Gelegenheit, Österreichs Innovationskraft zu präsentieren und Kontakte zu knüpfen, die sonst vielleicht schwer zu erreichen wären.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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