27.08.2024
STARTUP POLITIK

Wirtschaftsminister Kocher spricht sich für Dachfonds aus – in der nächsten Regierung

Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierte am European Forum Alpbach (EFA) eine Bilanz seiner Startup-Politik - angefangen von der neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligung bis hin zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Und spricht über Maßnahmen seiner Startup-Politik, die nicht umgesetzt wurden.
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(c) Viktoria Waba / brutkasten

Die Forderung nach der Schaffung eines Dachfonds für institutionelle Investoren, der auf die Stärkung des Kapitalmarkts für Startups abzielt, ist keineswegs neu. Seit Jahren wird in der Startup-Politik darüber diskutiert. Erst Ende Juni präsentierten invest.austria, AustrianStartups, die Junge Wirtschaft und StartupNOW ihre Vision 2030. Darin enthalten ist die altbekannte Forderung nach einem Dachfonds. In diesem soll Kapital unter anderem von Pensionskassen, Versicherungen, Stiftungen und Banken gebündelt werden. Vorbild soll ein vergleichbarer Dachfonds aus Dänemark sein, der seit 1992 in rund 7.900 Unternehmen investiert hat (brutkasten berichtete).

Kocher spricht sich für Dachfonds aus

Von Seiten der Politik kam es jedoch bislang nicht zur Umsetzung eines derartigen Dachfonds. Nun greift Wirtschaftsminister Martin Kocher kurz vor der Wahl am 29. September und seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung – er wechselt in die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – das Thema auf. Am European Forum Alpbach sprach er sich vor einer Runde an Journalisten – darunter auch brutkasten – für die Schaffung eines Dachfonds aus. Dieser sollte seiner Meinung nach über ein Fondsvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro bis einer Milliarde verfügen.

Auf die Frage, warum die Forderung nicht in der Legislaturperiode umgesetzt wurde antwortet Kocher: „Es wäre ein Paket gewesen, das einfach nicht zustande gekommen ist, weil wir auf die flexible Kapitalgesellschaft konzentriert haben. Und das hat ziemlich lange gedauert, bis alles gepasst hat.“

Die Bereitschaft von Seiten des Koalitionspartners hätte es – im Gegensatz zum Beteiligungsfreibetrag – dafür gegeben. „Es gab mit dem Koalitionspartner, was den Beteiligungsbeitrag betrifft, unterschiedliche Auffassungen, da gab es einfach keine Mehrheit dafür“, so Kocher. Die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags ist auch eine Maßnahme, die er der nächsten Regierung ans Herz legen würde.

Wie sollte der Fonds ausgestaltet sein

Im Gespräch mit brutkasten machte Kocher auch Aussagen zu einer möglichen Ausgestaltung eines Dachfonds. So sollte die öffentliche Hand den institutionellen Rahmen bereitstellen, während die private Seite das Kapital beisteuert. Denkbar wären darüber hinaus auch Garantie-Elemente, sodass insgesamt bei Verlusten die öffentliche Hand einen bestimmten Anteil ersetzt.

Die genaue Ausgestaltung des Rot-Weiß-Rot-Fonds müsste laut Kocher noch Gegenstand tiefergehender Gespräche sein. Der Vorschlag sieht jedoch vor, dass der Dachfonds in Venture Capital-Fonds investiert, die wiederum in Startups investieren – angelehnt an das Modell Fund of Funds.

Für die Ansiedlung des Fonds könnte sich Kocher beispielsweise die Förderbank des Bundes Austria Wirtschaftsservice (aws) vorstellen, wobei der Fonds von professionellen Fondsmanagern verwaltet werden sollte. „Es muss in einem öffentlichen Bereich sein, weil es eine gewisse öffentliche Kontrolle braucht, aber natürlich nicht direkt in einem Ministerium“, so Kocher.

Auf die Frage, wie realistisch die Umsetzung in einer neuen Regierung sei antwortet Kocher: „Ich gehe auch davon aus, dass in einer neuen Regierung, egal wie sie zusammengesetzt ist, die Argumente für einen Rot-Weiß-Rot-Fonds eigentlich überzeugend sein sollten“

Mitarbeiterbeteiligung und Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Zudem nahm Kocher auch Bezug zu Maßnahmen, die noch in seiner Legislaturperiode umgesetzt wurden – darunter die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). So wurden mit 26. August bereits über 500 flexible Kapitalgesellschaften ins Firmenbuch eingetragen. Da die Gründung erst seit Jahresbeginn 2024 möglich ist, entspricht dies laut Kocher im Schnitt über zwei Gründungen pro Tag. Zudem sind derzeit ungefähr zehn Prozent aller Gesellschaften, die in Österreich gegründet werden, flexible Kapitalgesellschaften. Bei Startups sind es hingegen 90 Prozent aller Gründungen.

„Ich gehe davon aus, dass sie künftig noch mehr an Zuspruch finden wird, weil sie eigentlich fast alles abdeckt, was eine GmbH auch abdeckt, aber noch zusätzliche Möglichkeiten bietet für die Gründerinnen und Gründer“, so Kocher.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Mitarbeiterbeteiligung. Hier gab es in der Vergangenheit in der Startup-Szene Kritik an der festgelegten Grenze von 100 Mitarbeiter:innen. Sie schließt aktuell sehr viele Scaleups von den neu geschaffen Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung aus. Dazu hält der Wirtschaftsminister fest: „Das war natürlich ein Diskussionsprozess. Wir wollten zunächst sehen, wie das funktioniert.“ Und merkt an: „Wir werden das auf jeden Fall evaluieren. Aber persönlich bin ich der Meinung, dass es durchaus eine höhere Grenze geben könnte.“

Wirtschaftsminister Martin Kocher über die Bilanz seiner Startup-Politik im brutkasten Talk am European Forum Alpbach

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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