29.04.2020

Lokale und Frisöre öffnen wieder: Hier gibt es die Corona-Gutscheine

In der Coronakrise wurden zahlreiche Gutschein-Plattformen geschaffen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Diese sind auch kurz vor der Lockerung der Maßnahmen noch aktiv.
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Gutscheine für den Frisör in Zeiten des Coronavirus.
Der Frisör hat wegen des Coronavirus geschlossen? Wer jetzt einen Gutschein kauft, kann das Unternehmen schon heute unterstützen. (c) Adobe Stock / Parilov

Seit über einem Monat sind im Rahmen der Corona-Ausgangsbeschränkungen Restaurants, Bars, Dienstleistungsbetriebe wie Frisöre und größere Geschäfte geschlossen. In der individuellen Wahrnehmung dauert der Lockdown bereits eine halbe Ewigkeit. Und während seit 14. April wieder die ersten Geschäfte geöffnet haben, musste aufgrund der Frisör-Mangelware so mancher Österreicher versuchen, sich selbst die Haare zu schneiden. Das Ergebnis ist eine „Frisur“ namens „Corona-Cut„, wegen der so mancher Mitarbeiter die Webcam beim Videocall wohl doch lieber ausgeschalten hat. Und dass die Restaurants und Bars systemrelevant sind, hat zuletzt die Kultband EAV mit dem Song „Küss die Hand, Pandemie“ treffend auf den Punkt gebraucht.

Frisöre öffnen am 2. Mai, Restaurants und Wirtshäuser am 15. Mai

Eine Rückkehr in Richtung echter Normalität zeichnet sich nun ab. So wurde diese Woche eine deutliche Auflockerung der Corona-Maßnahmen mit 1. Mai verkündet. Auch die Frisöre werden am Folgetag, also am 2. Mai, wieder Kunden empfangen. Ab 15. Mai dürfen Lokale und Wirtshäuser wieder aufsperren, allerdings mit Auflagen. So sind die Öffnungszeiten auf 6 bis 23 Uhr beschränkt. Es dürfen maximal vier Erwachsene samt ihren minderjährigen Kindern an einem Tisch Platz nehmen, ein Mindestabstand von einem Meter zu den Nachbartischen muss eingehalten werden.

Angesichts des Verhaltens der Österreicherinnen und Österreicher bei vergangenen Geschäftsöffnungen nach länger Pause – zwei Stichwörter: Baumärkte und McDonalds – ist davon auszugehen, dass es auch bei den kommenden Lockerungen zu einem entsprechenden Ansturm auf den Stammwirt und den Lieblings-Frisörsalon gibt. Tatsächlich berichten lokale Medien bereits davon, dass bei den Frisören „die Telefone heiß laufen„.

Der brutkasten nimmt dies zum Anlass, nochmals jene Gutscheinplattformen herauszusuchen, die zu Beginn des Lockdowns online gestellt wurden. Die Idee dahinter: Man zahlt vorab und bekommt dafür einen Gutschein, den man anschließend beim Restaurant, Beisl, Yogastudio oder Frisör einlöst. Dadurch wird dem Unternehmen zu Liquidität verholfen, und der Kunde kann die Leistung für sich beanspruchen.

„zusammen leiwand“: Mit Gutscheinen gegen die Coronakrise

Den Startschuss unter den Corona-Gutschein-Plattformen machte „zusammen leiwand„. Hier können KMU und EPU diverser Branchen – vom Frisör über das Cafe bis zum Fitnessstudio – Gutscheine verkaufen, welche die Kunden zu einem späteren Zeitpunkt einlösen können. Die Plattform ist sowohl für die Unternehmen als auch die Kunden gratis. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in direkter Korrespondenz der Unternehmen mit den Käufern. Erstes Ziel sei nun, möglichst viele Unternehmen auf die Plattform zu bekommen, sagt Kurzweil.

Way to passion: Gutscheine für den guten Zweck

Ein ähnliches Projekt verfolgen Reinhard Herok und Thomas Peham, Initiatoren der Website Way to Passion. Hier geht es jedoch nicht um die Unterstützung von KMU und EPU, sondern um NGOs und NPOs. Auf einer separaten Landing Page sind Links zu jenen gemeinnützigen Organisationen gesammelt worden, die Gutscheine verkaufen und denen man somit – ähnlich wie bei „Zusammen leiwand“ – in schwierigen Zeiten zu Liquidität verhelfen kann.

Butleroy und App-Agentur „Ahoi Kapptn!“ für KMU in Österreich

Die Meldung zu einer weiteren Lösung erreichte den brutkasten über ein Meldeformular auf unserer Coronavirus-Spezialseite: „Wir von Butleroy haben mit unserer App-Agentur Ahoi Kapptn! Die letzten Tage und Nächte durchgearbeitet, um eine Plattform zu entwickeln, bei der sich Klein- und Kleinstunternehmen anmelden können, um Gutscheine zu verkaufen oder Spenden zu erhalten, heißt es von dem bekannten Startup Butleroy: „Der entscheidende Punkte dabei ist, die Lösung ist automatisiert aufgesetzt, skalierbar und setzt auf den Zahlungsdienstleister Stripe um die Zahlungsgeschäfte direkt und sofort mit den Unternehmen abzuwickeln. Das bedeutet für Unternehmen, dass das Geld auf das Strip Konto bzw. auf das Bankkonto überwiesen wird und dort gleich zur Verfügung steht.“

Alles was für die Unternehmen zu tun ist, ist es ein Stripe Konto zu eröffnen. Kunden können dann einfach für die gelisteten Unternehmen spenden oder Gutscheine kaufen. Als Beleg für den Gutschein kann das Unternehmen entweder eine eigenen E-Mail aussenden oder die automatisch erstellte Rechnung von Stripe verwenden. „Damit wir in der Corona Krise wirklich helfen können, verlangen wir dafür weder Listungsgebühren noch Anteile an den verkauften Gutscheinen“, heißt es von Butleroy: „Der Zahlungsanbieter hebt leider eine kleine Gebühr ein (1,4% + 0,25€), die wir nicht beeinflussen können.“

hellocash: Registrierkassen-Lösung bringt Gutschein-Plattform

Eine weitere Gutschein-Plattform gibt es von hellocash, einem Anbieter von Registrierkassen-Lösungen, unter diesem Link. Dabei handelt es sich im Grunde um einen Blogbeitrag, auf dem verschiedene Angebote gelistet sind – wer etwas spezifisches sucht, der sollte hier exzessiv von der Tastenkombination „Strg-F“ Gebraucht machen. Die Gutscheinplattform ist kostenfrei zu nutzen, es können Wertgutscheine angeboten werden, heißt es seitens des Unternehmens.

wienergutschein.at: Gutscheine für Wien

Bei Wienergutschein.at ist wiederum der Name Programm: Auf der von der Zweigstelle entwickelten Plattform gibt es diverse Gutscheine von Unternehmen in Wien zu kaufen. Hier können die Einträge von den Kunden sortiert werden. Wienergutschein.at ist eine Non-Profit Initiative und verrechnet daher weder Provision noch eine Eintragungsgebühr, heißt es von den Initiatoren.

Corplife: Unternehmen unterstützen und Bonus bekommen

Das Unternehmen Corplife bietet normalerweise eine Plattform für Mitarbeiter-Benefits. So wie andere Anbieter hat auch Corplife eine Gutschein-Plattform geschaffen, setzt aber im Gegensatz zu den anderen Anbietern noch eins drauf: Beim Kauf eines jeden Gutscheins gibt es hier einen kleinen Bonus zu ergattern. Wer also über „Save your Hood“ zum Beispiel einen Gutschein für zehn Euro beim Flatschers kauft, der kann anschließend um zehn Prozent mehr – also um 11 Euro – essen gehen.

Oida App: Wienerisch Rabatte ergattern

Oida. Wienerischer geht es nicht mehr. Daher bietet diese Plattform schließlich auch noch Gutscheine zu Angeboten in Wien und Umgebung. Dabei gibt es teils auch einige Rabatte zu ergattern – zum Beispiel der „Flug“ in einem echten Flugsimulator um 129 statt 159 Euro. Das Team hat außerdem ein kleines Video produziert, in dem die Motivation hinter der Gutschein-Plattform erklärt wird.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

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