28.04.2020

Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

Bei der heutigen Regierungs-Pressekonferenz wurden eine Reihe von deutlichen Auflockerungen der Coronavirus-Maßnahmen angekündigt - teilweise waren diese bereits zuvor bekannt.
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Anschober über Coronavirus-Antikörpertests - Stichprobentests Österreich - Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen
(c) BKA / Andy Wenzel: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Archivbild)

„Wir können die Ausgangsbeschränkungen auslaufen lassen“ – das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der heutigen Regierungspressekonferenz. Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins. Man sei auf einem „sehr, sehr guten Weg“. Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.

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Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen: Versammlungen wieder möglich

So soll ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkung mehr bestehen – nach Covid-19-Gesetz war diese ohnehin nie so strikt, wie medial kolportiert wurde. Weiterhin sei der Sicherheitsabstand zu wahren. Versammlungen von bis zu zehn Personen sollen nun wieder möglich sein (bei Begräbnissen 30 Personen). Auch Demonstrationen sollen unter bestimmten Umständen wieder erlaubt sein – dazu soll es heute einen Nationalratsbeschluss geben. „Es kommt auf jeden Einzelnen an, dass wir nicht übermütig werden. Wenn wir die nächste Phase jetzt gut bewältigen, dann haben wir einen ganz großen Schritt realisiert“, sagt Anschober. Sollte sich doch eine zweite Coronavirus-Welle in Österreich abzeichnen, könne man „jederzeit die Notbremse ziehen“.

Schramböck: Niedrigere Kreditbearbeitungsgebühr

Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab eine weitere Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen in ihrem Bereich bekannt. So sollen nun in Geschäften nur mehr zehn statt 20 Quadratmeter pro Kunde zu Verfügung stehen müssen. Zudem sei man übereingekommen, dass die maximale Kreditbearbeitungsgebühr bei einigen Banken nun 05 bis 0,8 Prozent betragen soll. Weiters sprach sie über die bisherigen Entwicklungen bei Kurzarbeit und Härtefallfonds. Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger ging auf Gastronomie und Hotellerie ein und erneuerte bereits zuvor kommunizierte Daten. Demnach dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren. Dabei gelten spezielle Abstandsregeln, etwa ein Tisch-Abstand in Wirtshäusern.

⇒ Info-Page des Gesundheitsministeriums zu Maßnahmen

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Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

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Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

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Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

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Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

  • Die Coronavirus-Zahlen in Österreich hätten sich auch nach den ersten Auflockerungen gut entwickelt – der Reproduktionsfaktor sei weiterhin unter eins, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
  • Entsprechend wurden nun weitere konkrete Schritte einer Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen präsentiert.
  • So gelten ab 1. Mai prinzipiell keine Ausgangsbeschränkungen mehr – der Sicherheitsabstand ist weiter zu wahren.
  • Versammlungen bis zu zehn Personen (bei Begräbnissen 30) sind wieder erlaubt.
  • Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gibt es eine Übereinkunft mit Banken, die maximalen Kreditbearbeitungsgebühren auf 0,5 bis 0,8 Prozent zu senken.
  • Laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger dürfen Gastronomie-Betriebe Mitte Mai, Beherbergungsbetriebe und Sehenswürdigkeiten Ende Mai wieder aufsperren.

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Deutliche Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 1. Mai

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