20.01.2020

In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1

Am 25. Jänner 2020 geht A1 in den ersten 129 österreichischen Gemeinden mit dem 5G-Netz in Betrieb. Hier finden Sie die Liste aller Gemeinden.
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Liste: In diesen 129 österreichischen Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1 - 31 Gemeinden 5G-Netz von Magenta
(c) Adobe Stock - Patrick Daxenbichler

Viel wurde über das Potenzial des neuen 5G-Mobilfunkstandard bereits geschrieben. Am 25. Jänner ist es seitens A1, des größten heimischen Mobilfunkanbieters, nun soweit. In 129 österreichischen Gemeinden geht man mit dem 5G-Netz in Betrieb, wie heute mitgeteilt wurde. Zwei Tage später, am 27. Jänner, startet der Verkauf 5G-tauglicher Geräte. Die ersten 129 Gemeinden sind auf alle neun Bundesländer aufgeteilt. Unter ihnen sind neben den Landeshauptstädten auch zahlreiche weitere größere Städte.

+++ Faktencheck: Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit? +++

5G-Netz: “Wesentliche Teile” bis 2023

Wann wirklich alle Gemeinden des Landes abgedeckt sein werden, ist derzeit noch unklar. Von A1 heißt es, bis 2023 sollen “wesentliche Teile des ländlichen Raums” abgedeckt werden. Magenta betreibt sein 5G-Netz bereits in diesen Gemeinden.

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Das sind die 129 österreichischen Gemeinden, in denen am 25. Jänner das 5G-Netz von A1 in Betrieb geht:

Bundesland

Gemeinde

Wien Wien
Niederösterreich 2020 Hollabrunn
2100 Korneuburg
2130 Mistelbach a.d.Zaya
2230 Gänserndorf
2325 Himberg bei Wien
2340 Mödling
2344 Maria Enzersdorf
2392 Sulz im Wienerwald
2440 Gramatneusiedl
2460 Bruck an der Leitha
2500 Baden bei Wien
2601 Sollenau
2620 Neunkirchen
2700 Wiener Neustadt
2853 Bad Schönau
3100 St.Pölten
3105 St.Pölten-Radlberg
3180 Lilienfeld
3270 Scheibbs
3300 Amstetten
3340 Waidhofen an der Ybbs
3361 Aschbach Markt
3380 Pöchlarn
3390 Melk
3430 Tulln
3500 Krems an der Donau
3580 Horn
3710 Ziersdorf
3830 Waidhofen an der Thaya
3910 Zwettl
3931 Schweiggers
3950 Gmünd
Oberösterreich Linz
4190 Bad Leonfelden
4221 Steyregg
4240 Freistadt
4320 Perg
4400 Steyr
4407 Steyr-Gleink
4560 Kirchdorf an der Krems
4600 Wels
4614 Marchtrenk
4623 Gunskirchen
4680 Haag am Hausruck
4694 Ohlsdorf
4710 Grieskirchen
4810 Gmunden
4840 Vöcklabruck
4910 Ried im Innkreis
4950 Altheim
5280 Braunau am Inn
Salzburg 5020 Salzburg
5301 Eugendorf
5400 Hallein
5542 Flachau
5700 Zell am See
5710 Kaprun
5751 Maishofen
5754 Hinterglemm
5760 Saalfelden am St.Meer
Tirol 6020 Innsbruck
6112 Wattens
6130 Schwaz
6330 Kufstein
6370 Kitzbühel
6460 Imst
6500 Landeck
6600 Reutte
9900 Lienz
Vorarlberg 6700 Bludenz
6800 Feldkirch
6850 Dornbirn
6900 Bregenz
Burgenland 7000 Eisenstadt
7100 Neusiedl am See
7121 Weiden am See
7122 Gols
7210 Mattersburg
7400 Oberwart
Steiermark 8040 Graz
8041 Graz-Liebenau
8044 Graz-Mariatrost
8045 Graz-Andritz
8047 Graz-Ragnitz
8051 Graz-Gösting
8052 Graz-Wetzelsdorf
8053 Graz-Neuhart
8054 Graz-Straßgang
8055 Graz-Puntigam
8121 Deutschfeistritz
8160 Weiz
8200 Gleisdorf
8230 Hartberg
8330 Feldbach
8430 Leibnitz
8530 Deutschlandsberg
8600 Bruck an der Mur
8650 Kindberg
8680 Mürzzuschlag
8700 Leoben
8720 Knittelfeld
8750 Judenburg
8753 Fohnsdorf
8786 Rottenmann
8850 Murau
8940 Liezen
Kärnten 9020 Klagenfurt
9062 Moosburg
9063 Maria Saal
9073 Klagenfurt-Viktring
9081 Reifnitz
9100 Völkermarkt
9123 St.Primus
9135 Bad Eisenkappel
9141 Eberndorf
9201 Krumpendorf
9330 Treibach-Althofen
9371 Brückl
9400 Wolfsberg
9431 St. Stefan im Lavanttal
9500 Villach
9523 Villach-Landskron
9560 Feldkirchen
9565 Ebene Reichenau
9583 Faak am See
9586 Fürnitz
9620 Hermagor
9800 Spittal an der Drau

+++Das sind die Preise für die 5G-Tarife von A1+++

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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