28.11.2022

Linzer Mobility-Startup triply erhält eine Million Euro frisches Kapital

Wien Energie und die Wiener Stadtwerke beteiligen sich über ihre Investment-Tochter Smartworks Innovation an triply – das Startup möchte Besucherströme automatisch berechnen.
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triply Investment
(v.l.n.r.): Christopher Stelzmüller, CTO triply, Sonja Zahradník-Leonhartsberger , Geschäftsführerin Smartworks und Sebastian Tanzer, CEO triply.

Damit Pendlerströme nachhaltiger werden, müssen künftig auch Unternehmen verstärkt mit ins Boot geholt werden. Eine Softwarelösung dafür liefert das Linzer Startup triply. Mit Hilfe der Cloud-Plattform können Kund:innen schnell und flexibel komplexe Mobilitätsdaten messen und interpretieren, um konkrete Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Typische Einsatzfelder sind die Reduktion von CO₂-Emission, Kostenreduktion der Mobilitäts-Aufwände und Employer-Branding durch bessere unternehmerische Mobilitäts-Services.

Über das 2020 von Wien Energie und Wiener Stadtwerke gestartete Venture Capital-Unternehmen Smartworks holt sich das Mobility-Startup nun eine halbe Million Euro Eigenkapital, das mit rund 450.000 Euro Fördergeld der FFG nahezu verdoppelt wird. Auch Bestandsinvestoren wie Pioneers Ventures II von startup300, ddieer Element Beteiligungs GmbH und Thomas Blaschke, Professor für Geoinformatik an der Uni Salzburg, sind wieder mit dabei.

„Smartworks Innovation ist der perfekte Investor für uns in dieser Runde. Einer unserer Kunden sind die Wiener Linien, ein Mobilitäts-Gigant: 2,6 Millionen Fahrgäste werden in Wien täglich transportiert, 24.000 Stellplätze stehen dem KFZ-Verkehr zur Verfügung. Triply entwickelt digitale Services, die für modernste Mobilitätslösungen mit höchster Ressourcenschonung und Effizienz stehen. Das ergänzt sich natürlich perfekt“, freut sich triply-CEO Sebastian Tanzer, der es kürzlich auf die „Forbes Under 30“-Liste 2022 für Österreich schaffte (brutkasten berichtete).

So funktioniert triply

In einem ersten Schritt erfolgt die Datensammlung. Dafür kommen beispielsweise Befragungen von Mitarbeiter:innen, GIS-Daten oder anonymisierte Adressdaten zum Einsatz. In einem nächsten Schritt werden die Daten aggregiert und visualisiert, um so einen Überblick über den Status Quo zu bekommen. Ein sogenannter „Mobility Score“ veranschaulicht dabei, wie gut entwickelt die betriebliche Mobilität der jeweiligen Unternehmen ist. Dazu zählen beispielsweise die durchschnittliche Wegstrecke, Pendelzeit oder CO₂-Emissionen. Aber auch Kosten für Unternehmen und Mitarbeiter:innen sowie Reisezeit, Umwelt- und Gesundheitseffekte werden berücksichtigt. In einem letzten Schritt werden gemeinsam mit den jeweiligen Unternehmen Maßnahmen erarbeitet, um die betriebliche Mobilität umweltfreundlicherer und kosteneffizienter zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise auch die Reduktion von Parkplätzen.

Ein neues Produkt von triply ist das „Mobility Audit“. Dieser checkt den Status der von den Mitarbeiter:innen eines Unternehmens ganzheitlich verursachten Verkehrsaufkommens inklusive der individuellen Arbeitswege. Der Mobility Audit ist eine Software-Lösung, mit der sich Unternehmen, aber auch Organisationen wie Gemeinden oder größere Vereine den Mobilitätsbedarf erheben und das aktuelle Mobilitätsangebot gegenüberstellen können. „Nur wenn der tatsächliche Mobilitätsbedarf beim Unternehmen bekannt ist, kann betriebliche Mobilität wirklich nachhaltig – sprich bedarfsgerecht – gestaltet werden“, fasst Christopher Stelzmüller, CTO und Co-Founder von triply, zusammen.

Zukunft der Mitarbeitermobilität

Neben der Produktentwicklung steht bei triply in den nächsten Monaten vor allem der Ausbau des Vertriebes in Deutschland auf dem Plan. Zu den aktuellen Kunden zählen unter anderen der ÖAMTC, ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur, Rhomberg Bau und die Wiener Linien. Aber auch das Thema Employer Branding möchte das Linzer Startup verstärkt fokussieren: Im „War for Talent“ sei die Optimierung der Mitarbeitendenmobilität ist ein wichtiges Thema.

Nicht zuletzt sind Unternehmen ab einer gewissen Größe im Rahmen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) der Europäischen Union künftig dazu verpflichtet, neben anderen Bereichen auch die Emissionen aus der Mitarbeitendenmobilität darzustellen.

„Für die Smartworks Innovation ist die Beteiligung an triply eine perfekte Ergänzung in ihrem Startup-Portfolio. Die notwendige Mobilitätswende kann nur gemeinsam gelingen. Mit dem investierten Kapital bei gleichzeitigem Zugang zu einer großen Kundenbasis sind wir gemeinsam mit den digitalen innovativen Produkten von triply auf dem richtigen Weg dorthin“, erklärt Sonja Zahradník-Leonhartsberger, Geschäftsführerin der Smartworks Innovation.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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