07.05.2020

LILO: Bei Nackenschmerzen und Sodbrennen einfach virtuell zum Arzt gehen

LILO ermöglicht es, den Arzt virtuell zu besuchen. In Zeiten des Coronavirus ist das nützlich - und derzeit auch gratis.
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(c) Lilo.Health

Viele Menschen überlegen sich derzeit genau, ob sie wegen nicht-akuter Probleme wie Nackenschmerzen oder Sodbrennen einen Arzt aufsuchen. Sie würden gern den Hautausschlag oder die Augenentzündung ihres Kindes abklären lassen, zögern aber wegen der Corona-Infektionsgefahr. Genau hier setzt das webbasierte Angebot von LILO an: Auf der Website tragen sich Patienten für einen Termin ein und können dann via Videotelefonie ihr gesundheitliches Problem mit einem Arzt besprechen.

„Wir konnten seit Beginn der Covidkrise beobachten, dass die telemedizinische Videokonsultation in einer Vielzahl von Fällen eine Lösung liefern kann, ohne Patienten dem Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Ordination oder Ambulanz auszusetzen“, sagt LILO Geschäftsführer Stefan Speiser: „Auch Rezepte, Krankschreibungen oder Überweisungen können aktuell auf digitalem Weg übermittelt werden.“

Uniqa stellt LILO gratis zur Verfügung

Uniqa stellt bis Ende Juni ein begrenztes Kontingent bei LILO zur Verfügung. Die Kosten für die Anrufe und Konsultationen werden von Uniqa übernommen – unabhängig davon, ob sie bei Uniqa versichert sind oder nicht.

Peter Eichler, im Uniqa Vorstand verantwortlich für Personenversicherung: „Dieser Service steht allen Patienten offen, die jetzt Hilfe in medizinischen Belangen brauchen. Uniqa als führender privater Gesundheitsversicherer übernimmt Verantwortung in diesen herausfordernden Zeiten und hilft mit das Gesundheitssystem zu entlasten. Uns ist es wichtig zu lernen, wie solche neuen und innovativen Angebote von der Bevölkerung angenommen werden.“

Weitere Informationen dazu unter diesem Link.

So nutzt man die Telemedizin von LILO

Um den Service zu nutzen ist keine Anmeldung oder Registrierung bei Uniqa nötig. Der Dienst steht jedem offen, der medizinische Beratung braucht. „Uns war wichtig, dieses Angebot nicht nur auf unsere Kunden zu beschränken, denn Covid betrifft alle Menschen“, so Eichler.

Die Beratung erfolgt in drei Schritten:

1. Termin vereinbaren: Unter http://www.lilo.health zuerst einen Wunschtermin und den Arzt auswählen. Terminbuchung mit Angabe der erforderlichen Daten und Erstellen eines Accounts abschließen.

2. Videoberatung starten: Zum vereinbarten Termin findet das Gespräch mit dem gewünschten Arzt über den Webbrowser statt.

3. Nach dem Arztgespräch bekommen die Patienten in einem persönlichen Account einen Arztbrief zugestellt. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten rund um Covid können Rezepte elektronisch direkt an eine gewünschte Apotheke gesendet werden.

Noch ein paar Worte zum Thema Datensicherheit: Alle Patientendaten werden vom behandelnden Arzt streng vertraulich behandelt und nach den rechtlichen Vorgaben geschützt. Es findet kein Datenaustausch zwischen Uniqa und LILO statt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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AI Summaries

LILO: Bei Nackenschmerzen und Sodbrennen einfach virtuell zum Arzt gehen

  • Auf der Website tragen sich Patienten für einen Termin ein und können dann via Videotelefonie ihr gesundheitliches Problem mit einem Arzt besprechen.
  • Uniqa stellt bis Ende Juni ein begrenztes Kontingent bei LILO zur Verfügung.
  • Die Kosten für die Anrufe und Konsultationen werden von Uniqa übernommen – unabhängig davon, ob sie bei Uniqa versichert sind oder nicht.
  • Um den Service zu nutzen ist keine Anmeldung oder Registrierung bei Uniqa nötig.

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