17.12.2020

Lex Uber: „Hunderte Fahrer ab 1. Jänner ohne Job“

Am ersten Jänner tritt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ("Lex Uber") inkraft. Das bedeutet einen großen Einschnitt in der bisherigen Geschäftspraxis der Fahrtendienstleister.
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US Safety Report: Uber legt Zahlen zu tödlichen Unfällen und Vergewaltigungen offen - Uber-Quartalsbericht Q1 2020 - Lex Uber - UberX
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Ursprünglich hätte es bereits im September inkrafttreten sollen. Doch nach Verzögerungen wurde es erst Anfang Dezember im Nationalrat beschlossen und wird nun mit 1. Jänner wirksam. Die Rede ist vom neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, das medial oft als „Lex Uber“ bezeichnet wird, weil es den Spielraum internationaler Fahrtendienstleister ebenso wie traditioneller Taxiunternehmen regeln soll.

Diese Änderungen bringt Lex Uber

Die genaue Ausgestaltung von „Lex Uber“ ist erst seit knapp vor dem Beschluss bekannt und bringt einige gravierende Neuerungen. Ab 1. Jänner gibt es nur mehr ein Gewerbe – Taxi und Mietwagen unterliegen künftig denselben Bestimmungen. Eine davon ist, das Fahrerinnen und Fahrer einen Taxischein haben müssen. Zudem gelten Mindestpreise für vorbestellte Fahrten, die allerdings von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden müssen. Auch eine Flexibilisierung der Tarife für vorbestellte Fahrten wurde beschlossen, diese tritt allerdings erst mit März in Kraft. In der Zwischenzeit können lediglich Taxidienste mit geeichten Taxametern Fahrten anbieten.

Das hat auch Auswirkungen auf das Angebot von Uber: „Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten. Bis dahin steht KundInnen jedoch die Option ‚Uber Taxi‘ in der Uber App zur Verfügung“, heißt es von Österreich-Chef Martin Essl in einer Aussendung des Unternehmens.

Uber Österreich-Chef Essl mit gemischten Gefühlen, Opposition tobt

Die Mindestpreise begrüßt Essl explizit: „Ein angemessener Mindestpreis gibt FahrerInnen Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung. Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen“.

Anders steht der Uber-Chef naturgemäß zur Taxischein-Pflicht. „Für hunderte Mietwagenunternehmer und deren FahrerInnen ist das neue Gesetz ein herber Rückschlag. Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren“, so Essl. Und er fügt an: „Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da MietwagenfahrerInnen zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder“.

Scharfe Kritik am novellierten Gelegenheitsverkehrsgesetz gibt es übrigens von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ. Sie sehen im „Lex Uber“ eine klare Bevorteiligung des US-Konzerns und äußern Befürchtungen zu möglichem Lohndumping bzw. gar einer Existenz-Bedrohung der Taxibranche.

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Rosemarie König | (c) EY/Christina Häusler
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Er ist international und auch in Österreich eine der renommiertesten Auszeichnungen für Unternehmer:innen: der „Entrepreneur of the Year“ von EY – brutkasten berichtete erst vor Kurzem über die diesjährigen Sieger. Nun bekommt das Programm hierzulande mit Rosemarie König eine neue Leiterin. Sie übernimmt zudem die Leitung von EY Private.

Seit 2005 bei EY

König ist bereits seit 2005 in unterschiedlichen Rollen für EY Österreich tätig. Die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin ist auf die Prüfung und Beratung internationaler und kapitalmarktorientierter Unternehmen spezialisiert. Bereits 2022 stieg sie zur Partnerin auf, zudem leitet die Steirerin den Standort Graz. Als solche koordiniert sie die Prüfungs- und Beratungsleistungen sämtlicher Kund:innen mit Sitz in der Steiermark und soll deren Anbindung an das österreichweite und globale EY-Netzwerk sicherstellen.

Fokus auf Familienunternehmen

In ihrer neuen Rolle als Leiterin von EY Private soll König insbesondere Familienunternehmen bei zentralen unternehmerischen Fragestellungen begleiten. „Familienunternehmen zählen zu den wichtigsten Trägern der österreichischen Wirtschaft und stehen gleichzeitig vor besonderen Herausforderungen, etwa bei Wachstum, Unternehmensnachfolge, Internationalisierung, Transformation oder Vermögenssicherung über Generationen hinweg“, heißt es dazu von EY.

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