20.11.2019

Lernsieg: Bildungssystem vs. Entrepreneurship – 1:0

Kommentar. Es gibt legitime Gründe, die App "Lernsieg" zu kritisieren. Doch was dem mittlerweile 18-jährigen Gründer Benjamin Hadrigan gelungen ist, ist zweifelsfrei beachtlich. Für das Bildungssystem ist der Umgang mit ihm ein Armutszeugnis.
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Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan
(c) Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan (Bildquelle: https://www.bettercademy.eu/lernsieg/wordpress/wp-content/themes/lernsieg/benn.jpg)

Es liest sich doch eigentlich wie eine Startup-Story aus dem Bilderbuch. Ein Gründer, obendrein bereits Buch-Autor, der erst dieser Tage seinen 18. Geburtstag feierte, holt sich für seine Idee ein sechsstelliges Investment und zieht noch vor dem Launch seiner App Lernsieg das Interesse der großen Medien des Landes auf sich. Nach dem Start reißen die Beiträge nicht ab – sogar internationale Medien beginnen zu berichten. Das ganze Land diskutiert hoch emotional über das Produkt – mehr als 70.000 Downloads in wenigen Tagen zeigen eindeutig, dass die Nachfrage groß ist.

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Der wahre Skandal

Österreich hat mittlerweile einige sehr junge Gründer, doch was Benjamin Hadrigan da gelungen ist, sucht seinesgleichen. Die Kritik, die Lernsieg entgegenkommt, ist mitunter durchaus legitim und nachvollziehbar – etwa wenn es um Datenschutzbestimmungen geht. Dass dem 18-jährige Gründer Hadrigan aber eine so heftige Welle an Hass entgegenschlägt, durch die er sich veranlasst sieht, die App wieder abzudrehen, ist aber der wahre Skandal, den Kritiker – allen voran die Lehrergewerkschaft – eigentlich in der App orten.

Beachtliche Gründer-Leistung

Denn die oben beschriebenen Parameter zeigen: Benjamin Hadrigans Lernsieg-App ist kein einfacher Lausbubenstreich, keine simple Rache-Aktion gegenüber seinen Lehrern. Der Gründer hat neben der Schule zu studieren begonnen, arbeitet als Lerncoach und hat ein Buch über Lernmethoden verfasst (die man legitimerweise pädagogisch hinterfragen kann). Er muss seinen Investoren ein sinnhaftes Geschäftsmodell vorgelegt haben (über dieses gibt es wilde Spekulationen). Er hat eine solide funktionstüchtige App gelauncht und die Server haben dem Massenansturm standgehalten. Das ist eine beachtliche Leistung für einen 17-/18-jährigen Gründer.

Der Musterschüler

Hadrigan ist der Typ Schüler, den sich Lehrer eigentlich wünschen sollten. Er ist engagiert, motiviert, selbstständig, lösungs- und zielorientiert. All das sind Eigenschaften, die die Pädagogik eigentlich zu fördern trachtet, Eigenschaften, die sich auch in den Präambeln der Lehrpläne wiederfinden. Wenn über notwendige Änderungen im Bildungssystem gesprochen wird, die das Land zukunftsfit machen sollen, wird genau davon mehr eingefordert.

Lernsieg: Armutszeugnis für das Bildungssystem

Nochmal: Die Bedenken, die seitens der Lehrerschaft bei Lernsieg bezüglich Datenschutz bestehen, sind legitim (- sich darüber zu echauffieren, dass man nach demselben Prinzip beurteilt wird, wie die Beurteilenden, weniger). Den jungen Gründer dafür mit Hass zu überschütten ist aber vollkommen daneben, eine Schande für den Berufsstand der Pädagogen und ein Armutszeugnis für das Bildungssystem.

„Pädagogen“ vs. Entrepreneurship – 1:0

Das korrekte Feedback eines wahren Pädagogen an Benjamin Hadrigan müsste nämlich in etwa so lauten: „Tolle Leistung, tolles Engagement – das braucht unsere Gesellschaft. Aber es gibt inhaltliche Bedenken, die es sachlich nach unterschiedlichen Kriterien zu diskutieren gilt“. Solange man das hierzulande nicht auf die Reihe bekommt, braucht man über Motivation zum Entrepreneurship nicht zur reden. Doch der Stand der Dinge ist: Die App ist abgedreht und das Ministerium „ermittelt“ in Kooperation mit der vor Wut schäumenden Gewerkschaft. Sprich: Bildungssystem vs. Entrepreneurship – 1:0.

⇒ Zum Blog des Gründers

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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