10.02.2020

Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Das Bildungsministerium hatte im Herbst eine Untersuchung der umstrittenen Lehrerbewertungs-App Lernsieg des 18-jährigen Gründers Benjamin Hadrigan durch die Datenschutzbehörde beauftragt. Jetzt gab es einen Bescheid.
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Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan
(c) Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan (Bildquelle: https://www.bettercademy.eu/lernsieg/wordpress/wp-content/themes/lernsieg/benn.jpg)

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Hauptargument der Kritiker: Die App mit der Lehrer namentlich und öffentlich beurteilt werden können, widerspreche dem Datenschutz.

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Datenschutzbehörde gibt grünes Licht für Lernsieg

Nach wenigen Tagen nahmen die Betreiber die App im November wieder offline, nachdem Gründer Hadrigan mit Hassnachrichten überschüttet worden war. Indessen gab die Lehrergewerkschaft ein Rechtsgutachen in Auftrag und das Bildungsministerium beauftragte die Datenschutzbehörde, die Lernsieg-App zu untersuchen. Während das Gutachten für die Gewerkschaft noch aussteht, lieferte die Datenschutzbehörde nun einen Bescheid und stellte ihr Verfahren ein, wie mehrere Tageszeitungen berichten: Es gibt grünes Licht für die App. Das komplette Gutachten wird erst diese Woche präsentiert, doch einige Inhalte sind bereits bekannt.

Bewertung der beruflichen Tätigkeit im Einklang mit DSGVO

Demnach stehe die Verarbeitung der Lehrerdaten im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem überwiegen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer, heißt es im Bescheid. Entscheidend ist dabei, dass die Lernsieg-Bewertung die berufliche Tätigkeit der Lehrer betrifft. „Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen“, heißt es wörtlich. Leichte Bedenken seitens der Datenschutzbehörde gibt es jedoch paradoxerweise bezüglich der Daten der Schüler, die Lernsieg nutzen.

„Anonyme Nutzung ist dem Internet immanent“

Gesondert behandelt wurde auch der Kritikpunkt, dass User über die App prinzipiell jeden Lehrer beurteilen können, auch wenn sie niemals Unterreicht bei ihm hatten. Die anonyme Nutzung sei dem Internet Immanent, heißt es dazu von der Datenschutzbehörde – und unsachliche Beurteilungen seien auch auf jeder anderen Bewertungsplattform möglich. Diesbezüglich hebt die Behörde Lernsieg sogar positiv hervor: Die relativ komplexe Registrierung mit Verifizierung über die Telefonnummer und die Tatsache, dass in der App anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt wird, jedoch keine offene, also verbale, Beurteilung möglich ist, würden potenziellen Verunglimpfungen entgegenwirken.

Lernsieg vor „Re-Start“ – Lehrergewerkschaft gibt nicht auf

Schon bald könnte die App also wieder online gehen. „Derzeit treffen wir die Vorbereitungen für den Re-Start der App. Wir sind uns unserer Verantwortung, die wir gegenüber den Schüler und auch den Lehrer haben, bewusst“, heißt es von den Betreibern gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten. Doch das oben genannte Rechtsgutachten steht noch aus. Zudem sind Klagen durch Lehrer anhängig. Aufgeben will die Lehrergewerkschaft jedenfalls noch lange nicht, wie man der Presse mitteilt. Zunehmend nutzt man dabei das Datenschutz-Argument auf Schüler-Seite. Lernsieg sei „eine riesige Handynummernsammelaktion“, sagt Lehrer-Gewerkschaftschef Paul Kimberger der Presse.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

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