10.02.2020

Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Das Bildungsministerium hatte im Herbst eine Untersuchung der umstrittenen Lehrerbewertungs-App Lernsieg des 18-jährigen Gründers Benjamin Hadrigan durch die Datenschutzbehörde beauftragt. Jetzt gab es einen Bescheid.
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Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan
(c) Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan (Bildquelle: https://www.bettercademy.eu/lernsieg/wordpress/wp-content/themes/lernsieg/benn.jpg)

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Hauptargument der Kritiker: Die App mit der Lehrer namentlich und öffentlich beurteilt werden können, widerspreche dem Datenschutz.

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Datenschutzbehörde gibt grünes Licht für Lernsieg

Nach wenigen Tagen nahmen die Betreiber die App im November wieder offline, nachdem Gründer Hadrigan mit Hassnachrichten überschüttet worden war. Indessen gab die Lehrergewerkschaft ein Rechtsgutachen in Auftrag und das Bildungsministerium beauftragte die Datenschutzbehörde, die Lernsieg-App zu untersuchen. Während das Gutachten für die Gewerkschaft noch aussteht, lieferte die Datenschutzbehörde nun einen Bescheid und stellte ihr Verfahren ein, wie mehrere Tageszeitungen berichten: Es gibt grünes Licht für die App. Das komplette Gutachten wird erst diese Woche präsentiert, doch einige Inhalte sind bereits bekannt.

Bewertung der beruflichen Tätigkeit im Einklang mit DSGVO

Demnach stehe die Verarbeitung der Lehrerdaten im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem überwiegen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer, heißt es im Bescheid. Entscheidend ist dabei, dass die Lernsieg-Bewertung die berufliche Tätigkeit der Lehrer betrifft. „Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen“, heißt es wörtlich. Leichte Bedenken seitens der Datenschutzbehörde gibt es jedoch paradoxerweise bezüglich der Daten der Schüler, die Lernsieg nutzen.

„Anonyme Nutzung ist dem Internet immanent“

Gesondert behandelt wurde auch der Kritikpunkt, dass User über die App prinzipiell jeden Lehrer beurteilen können, auch wenn sie niemals Unterreicht bei ihm hatten. Die anonyme Nutzung sei dem Internet Immanent, heißt es dazu von der Datenschutzbehörde – und unsachliche Beurteilungen seien auch auf jeder anderen Bewertungsplattform möglich. Diesbezüglich hebt die Behörde Lernsieg sogar positiv hervor: Die relativ komplexe Registrierung mit Verifizierung über die Telefonnummer und die Tatsache, dass in der App anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt wird, jedoch keine offene, also verbale, Beurteilung möglich ist, würden potenziellen Verunglimpfungen entgegenwirken.

Lernsieg vor „Re-Start“ – Lehrergewerkschaft gibt nicht auf

Schon bald könnte die App also wieder online gehen. „Derzeit treffen wir die Vorbereitungen für den Re-Start der App. Wir sind uns unserer Verantwortung, die wir gegenüber den Schüler und auch den Lehrer haben, bewusst“, heißt es von den Betreibern gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten. Doch das oben genannte Rechtsgutachten steht noch aus. Zudem sind Klagen durch Lehrer anhängig. Aufgeben will die Lehrergewerkschaft jedenfalls noch lange nicht, wie man der Presse mitteilt. Zunehmend nutzt man dabei das Datenschutz-Argument auf Schüler-Seite. Lernsieg sei „eine riesige Handynummernsammelaktion“, sagt Lehrer-Gewerkschaftschef Paul Kimberger der Presse.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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