08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
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Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als „Wertpapier“ zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

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Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs „Wertpapier“ existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein „Wertpapier“?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine „Veranlagung“?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum „Wertpapier“

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere „Austausch von Werten“ ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

„Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier“

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach „jeder bisherige ICO ein Wertpapier“ darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

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Estlands Startup-Ökosystem setzt auf Netzwerk und Unterstützung. (c) Hannah Fasching

Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramtes, finanziert aus Bundesmitteln.


Im Krulli-Viertel, etwas außerhalb von Tallinns Innenstadt, stand früher ein Stahlwerk. Rund um die Altstadt haben sich im Laufe der Jahre einige urbane, innovative Zentren dort entwickelt, wo zuvor Handwerk betrieben wurde. Im Startup-Hub Ruum (Raum) in Krulli kommen an diesem Tag dutzende junge Founder:innen zusammen. Von der diskreten Art der Esten, der man im Alltag oft begegnet, merkt man hier nichts.

Die Gründer:innen sind hier alle im gleichen Raum. Jeder arbeitet für sich, aber niemand allein. Auf drei langen Schreibtischen wird an Visionen getüftelt. Die Programmierprogramme laufen auf Hochtouren, Skizzen werden gemalt. Kommt eine Frage auf, dreht man sich einfach zu seinem Nachbarn und fragt.

Helery und Liisa haben Ruum gegründet. (c) Hannah Fasching

Größen, die helfen

Wo gerade noch enthusiastisch miteinander diskutiert und ausgetauscht wurde, herrscht plötzlich Stille. Jeder nimmt einen Stuhl und setzt sich in den Teil des Raums, wo üblicherweise Präsentationen abgehalten werden.

Taavet Hinrikus nimmt vorne Platz. Hinrikus ist CEO und Gründer des FinTechs Wise. Außerdem hat er Skype mitaufgebaut – der Chatdienst wurde ebenfalls in Estland gegründet. Laut Forbes hat er ein Vermögen von 1,2 Milliarden Euro, sein Unternehmen ist mittlerweile in London stationiert. Bei seinem kurzen Tallinn-Aufenthalt nimmt er sich die Zeit und kommt in den Ruum. Er beantwortet Fragen der jungen Founder:innen, gibt Tipps und lässt sich auf Diskussionen ein.

„Wir brauchen immer mehr Menschen, die sich im Unternehmertum versuchen. Einige von ihnen werden erfolgreich sein, das ist großartig. Andere werden einfach daraus lernen und besser werden. Was auch immer sie als Nächstes tun, ich betrachte es als einen wichtigen Teil des Wachstums des Ökosystems, etwas zurückzugeben“, so Hinrikus im Interview mit brutkasten.

Etwas zurückgeben will auch Hedi Mardisoo, sie ist Founderin und Mitglied der Estonian Founder Society. „Vorstandsmitglied bei der Founders Society zu sein, ist meine Art, etwas zurückgeben. Zeit und Energie hineinzustecken, um sicherzustellen, dass die nächsten Generationen wachsen können und dieselbe Aufmerksamkeit und Hilfe bekommen, die ich bekommen habe, als ich sie brauchte in meinen ersten Gründungsjahren.“

Die Estonian Founders Society entstand im Jahr 2009, als eine Gruppe von Early-Stage-Gründer:innen – allesamt Absolvent:innen eines Startup-Leadership-Programms – beschloss, in Verbindung zu bleiben. Ihre Mission: Sowohl Erfolge als auch Misserfolge miteinander zu teilen, die alltäglichen Herausforderungen des Startup-Lebens gemeinsam zu meistern und wertvolle Beziehungen unter den Gründer:innen aufzubauen.

Taavet Hinrikus (v.l.) berät junge Founder:innen in Estland. (c) Hannah Fasching

„Kluge Köpfe zusammenstecken“

Zurück im Ruum. Liisa Jõerüüt, Founderin des Hubs, erklärt, welcher Gedanke hinter dem Projekt steht: „Unser Ausgangspunkt war es, kluge Köpfe in einem Raum zusammenzustecken und zu sehen, welche Magie dabei herauskommt. Wir wollen diesen Raum schaffen, in dem Menschen andere Menschen studieren können, während sie komplexe Lösungen bauen.“

Die Mentalität, etwas uneigennützig weiterzugeben, sei in Estland schon lange verankert. „Es ist hier einfach üblich, seine Zeit und seinen Rat zu geben und nicht wirklich sofort etwas zurückzuerwarten. Ich denke, wir alle glauben an die Gemeinschaft und wollen, dass Estland auch als Ganzes erfolgreich ist“, so Liisa Jõerüüt.

Caius ist einer der Gründer:innen, die den gemeinschaftlichen Aspekt hier wertschätzen. Gerade frisch die Schule beendet, arbeitet der 19.-Jährige hier an seinem Startup zur Verbesserung von Videografie. Der Fakt, dass es hier manchmal laut wird, stört ihn nicht. „Du musst dich immer mit Menschen umgeben, die klüger sind als du. Nur so kann man was lernen.“

In alten Fabriksvierteln wie hier in Telliskivi entstehen heute innvoative Kreativzentren. (c) Hannah Fasching

Wenige Menschen, großes Netzwerk

Anders als AustrianStartups in Österreich, ist Startup Estonia nicht als Verein, sondern staatlich organisiert. Das Hauptziel: ein qualitatives Startup-Umfeld zu schaffen und zu erhalten. „Estland ist im Vergleich so klein. Wir sind also gut miteinander vernetzt. Daher macht es Sinn, dass jeder Gründer jemanden kennt, der wieder jemanden kennt, der den Kontakt hat, den man gerade braucht“, beschreibt Getter Voitka von Startup Estonia das Zusammenspiel.

Bei regelmäßigen Roundtables mit dem Ministerium, einflussreichen Gründer:innen und dem Business-Angel-Netzwerk wird versucht, Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. „Wir können dadurch auch die Gesetzgebung oder Finanzierungsmöglichkeiten anstoßen“, erklärt Voitka. Deep Tech, Defence und Heath Tech seien die Brachen, die in Estland gerade besonders boomen würde.

Vertrauen als Basis

Nachdem alle Fragen vom Wise-Gründer Taavet Hinrikus im Ruum beantwortet wurden, gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der Drang zum Gründen ist in Estland groß, der Drang zum Helfen auch. Auch wenn das Volk im ersten Moment diskret erscheint, steht Vertrauen im Vordergrund. Vertrauen in den digitalen Staat und Vertrauen in die Community. In den innovativen Zentren Tallinns weiß man, warum sich Estland, das vor bald 40 Jahren noch vor dem Nichts stand, so schnell zum digitalen und wirtschaftlichen Pionier in Europa entwickelt hat. Die Erfolgsformel: Gemeinsam an Lösungen arbeiten, Hilfe annehmen und irgendwann selbst etwas zurückgeben.

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