08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
/artikel/legal-limbo-ico-wertpapier-oesterreichisches-und-us-recht
Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als „Wertpapier“ zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

+++ Wie wird Washington entscheiden? Schicksalstag für Ethereum und Ripple +++

Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs „Wertpapier“ existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein „Wertpapier“?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine „Veranlagung“?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum „Wertpapier“

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere „Austausch von Werten“ ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

„Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier“

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach „jeder bisherige ICO ein Wertpapier“ darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel Rechtsanwälte

Deine ungelesenen Artikel:
15.09.2026

Bitpanda: Lukas Enzersdorfer-Konrad tritt als CEO zurück – Christian Trummer wird Co-CEO

Lukas Enzersdorfer-Konrad hat den Verwaltungsrat über sein geplantes Ausscheiden im ersten Quartal 2027 informiert und bleibt bis dahin CEO. Er wechselt zur Erste Group. Co-Founder Christian Trummer wird künftig als Co-CEO tätig sein und will den Fokus von Bitpanda auf Produktqualität stärken. Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat einen strukturierten Nachfolgeprozess eingeleitet und prüft sowohl interne als auch externe Kandidat:innen.
/artikel/bitpanda-lukas-enzersdorfer-konrad-tritt-als-ceo-zurueck-christian-trummer-wird-co-ceo
15.09.2026

Bitpanda: Lukas Enzersdorfer-Konrad tritt als CEO zurück – Christian Trummer wird Co-CEO

Lukas Enzersdorfer-Konrad hat den Verwaltungsrat über sein geplantes Ausscheiden im ersten Quartal 2027 informiert und bleibt bis dahin CEO. Er wechselt zur Erste Group. Co-Founder Christian Trummer wird künftig als Co-CEO tätig sein und will den Fokus von Bitpanda auf Produktqualität stärken. Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat einen strukturierten Nachfolgeprozess eingeleitet und prüft sowohl interne als auch externe Kandidat:innen.
/artikel/bitpanda-lukas-enzersdorfer-konrad-tritt-als-ceo-zurueck-christian-trummer-wird-co-ceo
Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda (c) Bitpanda
Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda. (c) Bitpanda

Bitpanda gab heute bekannt, dass CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad im ersten Quartal 2027 zurücktreten wird. Bis zu seinem Ausscheiden bleibt er CEO und wird das Unternehmen weiterhin leiten. Danach wechselt er zur Erste Group, wie CEO Peter Bosek per LinkedIn-Post bekannt gibt. Der Bitpanda-Verwaltungsrat hat laut Aussendung eine strukturierte Suche nach Enzersdorfer-Konrads Nachfolge eingeleitet, bei der sowohl interne als auch externe Kandidaten berücksichtigt werden.

Bitpanda: Trummer als Co-CEO

Als Co-Founder und Chief Scientist bringt Christian Trummer Erfahrung in der Entwicklung der Plattform und Technologie ein, die Bitpandas Strategie zugrunde liegen. Er soll den Fokus auf Produktqualität zusätzlich schärfen, während Bitpanda die Weiterentwicklung des Multi-Asset-Angebots über Krypto, Aktien, ETFs und Edelmetalle hinweg und den Ausbau seiner Infrastruktur für Finanzinstitute vorantreiben möchte, wie es per Aussendung heißt.

Eric Demuth, Executive Chairman und Präsident des Verwaltungsrats von Bitpanda zu den Vorgängen: „Lukas hat entscheidend dazu beigetragen, Bitpanda breiter aufzustellen und ein starkes Fundament für die Zukunft zu schaffen, und ich danke ihm für sein Engagement. Mit Christian als Co-CEO starten wir aus einer starken Ausgangsposition in die nächste Wachstumsphase und konzentrieren uns noch intensiver auf das, was uns zur bevorzugten Plattform für Millionen von Nutzern in Europa und zu einem verlässlichen Partner für Finanzinstitute weltweit macht.“

Enzersdorfer-Konrad zur Erste Group

Enzersdorfer-Konrad kommentiert wie folgt: „Meine Entscheidung, nächstes Jahr zurückzutreten, ist mir nicht leichtgefallen. Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam aufgebaut haben, und werde Bitpanda bis zu meinem Ausscheiden weiterhin mit vollem Einsatz führen. Ich freue mich darauf, unsere Strategie gemeinsam mit Christian und unseren Teams voranzutreiben.“

Bei seiner neuen Rolle bei der Erste Group wird er konzernweit die Verantwortung dafür übernehmen, eine integrierte Strategie für Asset Management und digitales Investieren in den acht Kernmärkten der Erste Group und für deren 23 Millionen Kunden voranzutreiben, heißt es per offiziellem Statement.

„Vom Sparen zum Investieren“

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Lukas für die Erste Group zu gewinnen. Er verkörpert den Pioniergeist und bringt umfassende Expertise darin mit, das Investieren einfacher und zugänglicher zu machen – ein entscheidender Faktor, um die nächste Generation von Anlegerinnen und Anlegern zu erreichen“, sagt Peter Bosek. „Junge Menschen beginnen früher und investieren aktiver als frühere Generationen. Ein Grund dafür ist das wachsende Bewusstsein dafür, dass sie ihre finanzielle Zukunft selbst absichern müssen. Da sich ihre Erwartungen laufend weiterentwickeln, muss auch unser Angebot mit ihnen wachsen. Lukas wird eine zentrale Rolle dabei spielen, unser Angebot in all unseren Märkten intuitiv und attraktiv zu gestalten und mehr Menschen in Mitteleuropa dabei zu unterstützen, den Schritt vom Sparen zum Investieren zu machen.“

„Lukas Enzersdorfer-Konrad hat in den vergangenen acht Jahren aus erster Hand erlebt, wie schnell sich die Erwartungen der Menschen an das Investieren verändern können, wenn man es einfach, transparent und zugänglich gestaltet“, so Bosek weiter: „Die Erste Group verfügt über etwas, das nur wenige Institutionen in diesem Bereich bieten können: direkte und vertrauensvolle Beziehungen zu 23 Millionen Kunden sowie mit George über eine der meistgenutzten Banking-Plattformen Europas.“

Das sagt Bitpandas CO-CEO

Christian Trummer, nun CO-CEO, kommentiert gegenüber brutkasten: „Vor zwölf Jahren haben wir Bitpanda mit einer einfachen Überzeugung gegründet: Investieren soll einfacher und zugänglicher sein. Ich freu mich diese Rolle zu übernehmen und werde noch mehr Fokus auf unsere Produktqualität legen. Wir müssen eine Multi-Asset-Plattform sein, die jeder liebt.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?