08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
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Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als „Wertpapier“ zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

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Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs „Wertpapier“ existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein „Wertpapier“?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine „Veranlagung“?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum „Wertpapier“

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere „Austausch von Werten“ ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

„Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier“

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach „jeder bisherige ICO ein Wertpapier“ darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

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„Nächstes Jahr haben wir die 100 voll“, sagt Elisabeth Mayerhofer. Sie moderierte auch dieses Jahr die Vergabe des S&B Awards des Rudolf Sallinger Fonds – gemeinsam mit Philipp Horvath. Mit 100 meint Mayerhofer Finalisten-Spinoffs, die beim Award gegeneinander antreten. Stand 2026 gab es bislang nämlich 99 davon – der Award wurde nun zum zehnten Mal vergeben.

Prominente Alumni

Welchen Impact der S&B Award hat, erläuterte nicht nur die frühere Casinos-Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner, die als langjährige Vorsitzende des Kuratoriums des Rudolf Sallinger Fonds im vorigen Jahrzehnt den entscheidenden Anstoß zu dessen Schaffung gegeben hatte. Auch prominente Alumni kamen bei der Award Ceremony zu Wort.

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„Das Preisgeld hat uns damals die Finanzierung eines entscheidenden Patents ermöglicht und die Aufmerksamkeit, die wir bekommen haben, war gerade in der Anfangsphase enorm wichtig“, erzählt Cubicure-Gründer Robert Gmeiner, der mit seinem Spinoff im 3D-Druck-Bereich die erste Ausgabe des Awards gewonnen hat und mittlerweile auf einen 79 Millionen Euro schweren Exit zurückblickt.

Das auf Lieferketten-Monitoring spezialisierte KI-Unternehmen Prewave, das mittlerweile zu den größten Scaleups des Landes zählt, holte sich beim Antritt 2018 zwar nicht den Sieg. Profitiert habe man aber dennoch sehr – sowohl von der Sichtbarkeit als auch von der Nachschärfung des eigenen Modells und Pitchs im Rahmen der Bewerbung, erzählt Co-Founder und CEO Harald Nitschinger. Sein Tipp an die aktuellen Finalist:innen: „Think big!“

Die Alumni Harald Nitschinger (l.) und Robert Gmeiner (m.) gaben den Finalist:innen Tipps aus ihrer Erfahrung | (c) Hannes Winkler

Es ist ein Ratschlag, den sich die Forscher:innen hinter den zehn diesjährigen Finalisten-Projekten – brutkasten berichtete im Vorfeld – gewiss zu Herzen nehmen. Denn zwar sind sie mit ihren Spinoffs mitunter noch in einer sehr frühen Phase, doch die forschungsbasierten Produkte haben denkbar großes Potenzial.

„Furchtbare“ Auswahl aufgrund durchwegs hoher Qualität

Entsprechend schwer war die Auswahl für die Jury, bei der Ceremony vertreten durch Rudolf Dömötör (WU Wien), Gertraud Leimüller (winnovation) und Josef Glössl (BOKU). Juryvorsitzender Dömötör verriet mit einem Augenzwinkern: „Es war furchtbar! Also nicht die Projekte, sondern bei dieser enormen Qualität einen Sieger zu ermitteln,“ und doch habe es, wie immer, nur einen geben können.

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Hauptpreis für Diamens

Den Hauptsieg und damit ein Preisgeld von 20.000 Euro holte sich schließlich das JKU-Linz-Spinoff Diamens (brutkasten berichtete bereits mehrmals). Das HealthTech-Startup entwickelt eine neue, nicht-invasive Diagnose-Methode für Endometriose, an der weltweit rund 190 Millionen Frauen leiden. Der Weg zum Award-Sieg sei ein spannender Prozess gewesen, sagt Co-Founderin und CEO Marlene Rezk-Füreder gegenüber brutkasten: „Die Jury war sehr kompetent und hat nicht die Fragen gestellt, die man sonst immer bekommt.“ Mit dem Preisgeld habe man bereits einen konkreten Plan: „Wir werden damit unser zweites Patent einreichen, um unsere Technologie weiter schützen zu können.“

Das Gründerinnen-Team von Diamens (v.l.n.r.): Clara Ganhör, Angelika Lackner, Marlene Rezk-Füreder und Eva Scharnagl | (c) Hannes Winkler

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Auch dieses Jahr vergab brutkasten einen Sonderpreis über 5.000 Euro Medienvolumen, dessen Sieger per Online-Voting ermittelt wurde. Diesen holte sich das TU-Graz-Spinoff Duramea, das eine Membran-Technologie für die effiziente Erzeugung von grünem Wasserstoff entwickelt. „Wir wollen damit grünen Wasserstoff günstiger machen, als Wasserstoff, der aus Erdöl produziert wird“, erklärt Gründer Sebastian Rohde. Vom S&B Award habe man sich vor allem Sichtbarkeit versprochen. Auch wie man die zusätzliche Sichtbarkeit über das brutkasten-Medienvolumen einsetzen wolle, verrät Rohde bereits: „Wir sind aktuell noch sehr gut durch Förderungen finanziert. Aber mit der weiteren Entwicklung werden wir früher oder später auch auf Investorensuche gehen.“

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Und noch ein weiterer Sonderpreis wurde dieses Jahr vergeben – von Onsight Ventures rund um Tech-Pionier und Investor Hermann Hauser. Das Siegerteam erhält ein Ticket für das Hermann Hauser Frontier Lab im Oktober in Graz. Den Preis holte sich das Montanuniversität-Leoben-Spinoff Cairos, das ein Verfahren zur Herstellung von erneuerbarem synthetischen Erdgas entwickelt. „Unser nächstes großes strategisches Ziel ist die erste kommerzielle Anlage und dafür werden wir Kapital brauchen. Da wird uns die Teilnahme am Hermann Hauser Frontier Lab definitiv weiterhelfen“, kommentiert Co-Founder Martin Peham gegenüber brutkasten.

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