08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
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Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als „Wertpapier“ zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

+++ Wie wird Washington entscheiden? Schicksalstag für Ethereum und Ripple +++

Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs „Wertpapier“ existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein „Wertpapier“?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine „Veranlagung“?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum „Wertpapier“

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere „Austausch von Werten“ ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

„Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier“

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach „jeder bisherige ICO ein Wertpapier“ darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

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In der heißesten Zeit des Jahres können die Produkte und Dienstleistungen von Startups Abhilfe schaffen. | (c) AdobeStock

Von Sonnenbrillen für Kinder über vegane Grillalternativen bis zu effizienteren Klimaanlagen: Österreichische Startups verbessern den Sommer mit ihren innovativen Ideen. Rechtzeitig zur sonnenreichsten Zeit des Jahres stellen wir Produkte und Dienstleistungen vor, die auch für euch hilfreich sein können.  

SooNice

Die beiden Gründerinnen von SooNice Sunnies: Christina Reifeltshammer und Doris Reifeltshammer | (c) verenaschierl photography
Die beiden Gründerinnen von SooNice Sunnies: Christina Reifeltshammer und Doris Reifeltshammer | (c) verenaschierl photography

Im Sommer darf eines nicht fehlen: die passende Sonnenbrille. Das österreichische Startup SooNice produziert sie speziell für Kinder. Kratzfeste Brillengläser und Seitenklappen sollen hochwertigen UV-Schutz bieten. Dabei setzt das Unternehmen mit biobasiertem Kunststoff auf Nachhaltigkeit. Das Konzept scheint zu funktionieren, denn das vergangene Geschäftsjahr war für das Unternehmen das bisher erfolgreichste. 2026 rechnet man mit einer weiteren Gewinnsteigerung. Konkret brachte SooNice zur Saison 2026 zwei neue Modelle und eine neue Farbvariante auf den Markt. Mit den 10- bis 16-Jährigen will das Startup eine neue Zielgruppe erschließen. Zusätzlich kam 2026 eine Sonnenbrille für sportliche Aktivitäten auf den Markt. Geografisch setze die Firma laut Geschäftsführerin Christina Reifeltshammer aktuell einen Fokus auf die BeNeLux-Länder.

Like2camp

Legales, naturnahes Campen: like2camp macht es möglich. | (c) like2camp

Für viele ist es der Urlaub schlechthin: Campen in der Wildnis. Dabei ist es oft gar nicht so einfach, einen naturnahen Stellplatz zu finden, der auch noch legal ist. Das Salzburger Startup like2camp hat sich genau dieses Problems angenommen. Sie wollen Camper:innen eine Alternative zum Wildcampen bieten, indem sie auf ihrer Plattform naturnahe Stellplätze vermitteln. Im vergangenen Dezember wurde bekannt, dass die Schweizer Buchungsplattform Nomady das Salzburger Startup im Rahmen eines Asset-Deals übernimmt. Like2camp wurde dabei vollständig in nomady.camp integriert, blieb aber als Produkt und Marke innerhalb von Nomady bestehen. Die Schweizer Buchungsplattform hatte bereits davor eine Plattform für naturnahes Campen in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien betrieben. Durch den Zusammenschluss soll die Reichweite erhöht und die Community erweitert werden.

Die Pflanzerei

Gründerin Nadina Ruedl vertreibt vegane Hausmannskost in Wien. | (c) Die Pflanzerei

Für viele Österreicher:innen gehört Grillen einfach zum Sommer. Für all jene, die auf Fleisch verzichten, bietet das Startup “Die Pflanzerei” rund um Gründerin Nadina Ruedl eine geeignete Alternative. In ihrem Shop im siebten Wiener Gemeindebezirk bekommt man österreichische vegane Hausmannskost. Sie verkauft neben veganen Würsteln unter anderem auch pflanzlichen Leberkäse, Fleischknödel oder Schnitzel. Beim Wirtschaftspreis Trigos wurde die Pflanzerei 2025 in der Kategorie “regionale Wertschaffung” ausgezeichnet. Das Projekt „Regionale Wertschöpfung bei pflanzenbasierten Fleischalternativen“ wurde dabei hervorgehoben. Damit unterstützt die Pflanzerei regionale Traditionsbetriebe beim Einstieg in pflanzliche Alternativen. 

so.cool

(l.n.r.) Ben Assa, Philippe Schmit (CEO) und Alireza Eslamian (CTO) setzen auf innovative Lösungen. | © Alex Wieselthaler

Diesen Sommer hatte Österreich mit einer Hitzewelle nach der anderen zu kämpfen. Die Temperaturen in Wiens Wohnungen stiegen teilweise jenseits der 35 Grad, in den Nächten kühlte es nicht ab. Die Klimaanlagen des Startups so.cool (vormals Social Cooling) können Abhilfe schaffen. Das Besondere: Das patentierte thermische Energiespeichersystem Terra Breeze funktioniert ohne den klassischen Abluftaustausch und muss nicht installiert werden. Die Wärme wird nicht nach außen geleitet, sondern im Gerät gespeichert und wieder abgegeben, wenn niemand im Raum ist. Das System soll laut so.cool rund 40 Prozent weniger Energie verbrauchen als herkömmliche Klimaanlagen. Das Konzept scheint zu überzeugen, vergangenes Jahr holte das Startup ein Pre-Seed-Investment von 400.000 Euro. Lead-Investoren waren der Schweizer Krypto-Unternehmer Robert Lauko sowie das Wiener Family Office c.e.l.l. Investment, das vor allem im Nachhaltigkeitsbereich aktiv ist. Im März eröffnete so.cool einen neuen Standort im Wiener Technologiezentrum Seestadt. 

Dæly

Die Dæly-Gründer v.l.: Paul Truffner, Florian Ritter und Alexander Walliser | (c) Dæly
Die Dæly-Gründer v.l.: Paul Truffner, Florian Ritter und Alexander Walliser | (c) Dæly

Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Familien stellt sie vor organisatorische Herausforderungen. Das Grazer Startup Dæly setzt genau hier an: bei der Planung. Ein 15,6 Zoll großer Touchscreen soll die Zettelwirtschaft von Einkaufslisten, Kalendern, To-Do-Anwendungen etc. beseitigen und so die Organisation erleichtern. Kinder besäßen laut Co-Founder Florian Ritter noch kein Smartphone. Daher müssen Eltern neben digitalen auch analoge Kalender pflegen. Die Organisation werde daher auf bis zu acht verschiedenen Geräten abgewickelt, was zu mangelndem Überblick, ständigen Missverständnissen und Koordinationsstress im Alltag führe.

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Vereinsplaner-Gründer (v.l.) Lukas Krainz und Mathias Maier © Vereinsplaner

Egal ob Meisterschaft, Camps oder Trainingslager: Im Sommer blühen Österreichs Vereine auf. Auch bei ihnen ist die Organisation oftmals nicht leicht. Der Vereinsplaner soll Vereinsvorständen die tägliche Arbeit erleichtern. Das Online-Verwaltungstool kann von der Terminplanung über Mitgliedermanagement bis hin zu Dokumentenverwaltung eingesetzt werden. 2022 machte das Startup mit einem Auftritt bei “2 Minuten 2 Millionen” erstmals auf sich aufmerksam. Zuletzt dehnte das Unternehmen seine Aktivitäten nach Deutschland aus. Mit einer Niederlassung in Passau sollen die Betreuung vor Ort sowie lokale Partnerschaften intensiviert werden. 

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

In keiner Jahreszeit gibt es so viele Sonnenstunden wie im Sommer. Das erhöht auch die Stromproduktion von PV-Anlagen. Das Energy-Sharing-Startup Sonnnig verwaltet Energiegemeinschaften. So können z.B. Familien ihre Wohnsitze verbinden und Strom austauschen oder Einzelpersonen ihr Strom-Guthaben einlösen. Ursprünglich konzentrierte sich das Startup auf Endverbraucher, also Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Nun soll Sonnnig aber auch mit Energieversorgern kooperieren, denn Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem.     

infrared.city

Der Hitzestress in Wien wird hier visualisiert. (c) Live.infrared.city

Die Sommer werden immer heißer und Großstädte wie Wien stehen zunehmend unter Hitzestress. Die Hitze ist nicht nur unangenehm, sondern unter Umständen auch gefährlich. Das ClimateTech-Startup live.infrared.city möchte dem entgegenwirken. Es liefert eine kostenlos abrufbare Echtzeit-Hitzekarte, die das gesamte Wiener Stadtgebiet abdeckt. Dadurch sollen unkompliziert die kühlste Route, die schattigsten Straßen oder das heißeste Gebiet gefunden werden. Wien war die erste Stadt, die von live.infrared.city abgedeckt wurde. Mittlerweile sind auch London, New York und Stuttgart auf der Webseite zu finden.

Kennt ihr noch Startups, die euch den Sommer erleichtern? Dann schreibt uns unter [email protected].

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