08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein “Wertpapier”?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
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Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als “Wertpapier” zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

+++ Wie wird Washington entscheiden? Schicksalstag für Ethereum und Ripple +++

Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs “Wertpapier” existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein “Wertpapier”?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine “Veranlagung”?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum “Wertpapier”

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere “Austausch von Werten” ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

“Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier”

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach “jeder bisherige ICO ein Wertpapier” darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

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Alpbach
(c) EFA

Das European Forum Alpbach (EFA) hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1945 als eine bedeutende Plattform für den interdisziplinären Dialog etabliert. Jährlich versammelt das Forum führende Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im malerischen Alpbachtal in Tirol, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu diskutieren.

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Hinweis: Dies sind nur einige der Highlights des EFA24 rund um das Thema “Technologie & Innovation”. Das gesamte Programm des European Forum Alpbach findet ihr hier. Die Liste der Mitwirkenden wird laufend aktualisiert. brutkasten wird als Medienpartner im Vorfeld des Forums und vor Ort live berichten.


brutkasten-Networking-Session am EFA2024 zum Thema “Corporate Venturing”

Neben diesen Themen wird 2024 auch brutkasten als Programmpartner am European Forum Alpbach auftreten und die Ergebnisse seiner neuen Schwerpunktserie “Corporate Venturing” vorstellen.

Acht Pioniere aus dem Bereich – AVL, Elevator Ventures, Flughafen Wien, ÖBB, Plug and Play Austria, Raiffeisen Bank International, UNIQA Ventures und Verbund – teilen ihre wichtigsten Erkenntnisse und Best Practices. Gemeinsam werden in einem Whitepaper konkrete Empfehlungen an die Politik formuliert, um die Rahmenbedingungen für Corporate Venturing zu verbessern.

Im Zuge einer Networking-Session am Mittwoch, den 28. August (12:00 – 14:00 Uhr), werden die Ergebnisse des Whitepapers präsentiert. Diese Session bietet eine Plattform für wertvolle Kontakte und tiefere Einblicke in aktuelle Entwicklungen rund um das Thema. Nähre Infos zur Networking-Session werden demnächst veröffentlicht. Stay tuned!


Jetzt Tickets für das European Forum Alpbach Tickets sichern

Das European Forum Alpbach gliedert sich in fünf Module. Für jedes dieser Module können über den Ticketshop separate Tickets gekauft werden. Hinweis für Startups: EFA bietet ein limitiertes Kontingent an ermäßigten Tickets von 50 Prozent an (50 Tickets pro Modul). Berechtig sind unter anderem Vertreter:innen eines Startup-Unternehmens.


Überblick zu den fünf Modulen:

Während der “Euregio Days” (17. – 20. August) treffen Menschen aus der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino in Alpbach zusammenIm Rahmen der Euregio-Days werden herausragende Forschung und Innovation prämiert; der „Tirol-Tag“ bietet einen ersten festlichen Höhepunkt des EFA24.

Die Alpbach Seminars“ (18. – 24. August) bilden den internationalen Auftakt für über 600 Stipendiat:innen aus der ganzen Welt beim European Forum Alpbach – ein zentraler Teil des Forums, wie Treichl ausführt: „Junge Menschen aus über 70 Ländern kommen nach Alpbach und gemeinsam mit Entscheidungsträger:innen entsteht ein diverser, interdisziplinärer und generationsübergreifender Austausch, wie es ihn sonst nirgendwo gibt. So entstehen auch über ideologische Differenzen hinweg Ideen, wie wir Gegenwart und Zukunft gestalten können“

Konkrete Fragestellungen werden bei den „Lab Days“ (22. – 24. August) bearbeitet. Expert:innen aus den unterschiedlichsten Bereichen arbeiten dabei an Lösungen.

Die „Europe in the World Days“ (24. – 27. August) setzen verstärkt auf europäische Stakeholder. Zahlreiche Entscheidungsträger:innen der europäischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur treffen sich für den Saisonauftakt in Alpbach.

Bei den Austria in Europe Days” (27. – 30. August) steht die Rolle Österreichs in Europa im Mittelpunkt. Die wichtigsten Akteur:innen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmer:innen und Politiker:innen kommen nach Alpbach, um untereinander sowie mit der nächsten Generation in Austausch zu treten.

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