14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Symbolbild (c) Adobe Stock

Unter dem Motto “nachhaltig und intuitiv” produziert der Oberösterreicher Aaron Jakob nicht nur Olivenöl, sondern hat nach diesem Credo vor gut eineinhalb Jahren auch das Startup neXus gegründet.

Mit seiner eigens entwickelten B2B-SaaS-Plattform soll es Unternehmen möglich sein, ihre Wertschöpfungskette zu visualisieren, Stakeholder zu managen und “einen effektiven Dialog zu führen”, wie Gründer und CEO Aaron Jakob im brutkasten-Gespräch verrät.

Olivenöl und CSRD-Reporting

Die Plattform zielt darauf ab, CSRD- und ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen. Bei CSRD handelt es sich um die am 5. Jänner 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive.

Die Richtlinie soll Regeln für soziale und ökologische Informationen, die von Unternehmen bereitgestellt werden müssen, modernisieren und verschärfen – und weitet die Informationspflicht auf Großunternehmen sowie börsenorientierte Klein- und Mittelunternehmen aus.

Konkret legt die CSRD-Richtlinie der Europäischen Union fest, dass alle Unternehmen Berichterstattung zu den festgelegten ESRS-Standards führen müssen. ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards und definiert unternehmensbezogene Informationen über Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Standards umfassen unter anderem Klimawandel (ESRS E1), eigene Arbeitskräfte (ESRS S1) sowie Governance, Umwelt und Soziales.

Nachhaltigkeitsberichte werden zum “Kinderspiel”

Das Software-Startup neXus will es Unternehmen in Hinblick darauf vereinfachen, Nachhaltigkeitsaspekte zu verwalten und Materialitätsanalysen intuitiv durchzuführen. “Unser Ziel war es, eine effiziente, leicht bedienbare und bezahlbare Lösung zu schaffen, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und darüber zu berichten”, sagt Gründer und CEO Jakob.

“Mit unserer App können nun die notwendigen Datenpunkte aus der ESRS abgeleitet und das Reporting erstellt werden.” Der Entwurf eines EU-konformen Nachhaltigkeitsberichtes sei damit “ein Kinderspiel” – unter anderem dank einem integrierten XBRL-Label (Extensible Business Reporting Language), das Datenanalysen und -freigaben erleichtern soll.

Sechsstelliges Investment und anonymer Business Angel

Nach Angaben des Gründers befindet sich ein Business Angel an Bord. Dieser habe ein Investment im sechsstelligen Bereich getätigt, wie Gründer Jakob gegenüber brutkasten bestätigte. Die vor eineinhalb Jahren gestartete Plattform sieht sich als “Projekt” der JAKOB Management Training & Consulting GmbH, mit der Inhaber und CEO Aaron Jakob Business-Simulationen für Unternehmen vornimmt – schon seit dem Jahr 1998. Das Startup erhalte sich außerdem aus “dem eigenen Cash Flow”, wie Jakob gegenüber brutkasten preisgibt.

NeXus zähle bereits erste Kunden “aus verschiedensten Branchen” im Kundenportfolio. Die Anzahl an Businesskunden sei zweistellig, so Gründer Jakob. Die Kundenunternehmen des Startups haben “in der Regel zwischen 1.000 und 10.000 Mitarbeiter”.

Und das Olivenöl?

Der Anbau von Olivenöl korreliert zwar nicht direkt mit seinem SaaS-Startup, aber hält zumindest denselben Bezug zur Nachhaltigkeit: Der vierfache Familienvater erwarb vor gut 25 Jahren seine eigens betitelte casa rustica im südlichen Mittelitalien, wie er brutkasten erzählt.

Das italienische Familienhaus zieren seither Olivenbäume, deren Früchte von Familie Jakob mit einer eigenen Ölmühle vor Ort verarbeitet werden: “Das Öl füllen wir dann in Pfaffstätt in Oberösterreich ab und verkaufen es auch hier”, meint der Gründer. Auf Nachhaltigkeit wird auch hier geachtet, denn Jakob produziert Olivenöl ohne jegliche Zusatzmittel.

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