14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
/artikel/landesgericht-koeln-gostudent-in-17-von-20-punkten-verurteilt
GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

Deine ungelesenen Artikel:
01.10.2026

Coinfinity: Raimund Ortner wird Geschäftsführer von Grazer Bitcoin-Broker

Ortner bildet fortan eine Doppelspitze mit Stefan Grill. Coinfinity-Gründer Max Tertinegg zieht sich als Geschäftsführer zurück, bleibt aber mit Fokus auf KI operativ im Unternehmen.
/artikel/coinfinity-raimund-ortner-wird-geschaeftsfuehrer-von-grazer-bitcoin-broker
01.10.2026

Coinfinity: Raimund Ortner wird Geschäftsführer von Grazer Bitcoin-Broker

Ortner bildet fortan eine Doppelspitze mit Stefan Grill. Coinfinity-Gründer Max Tertinegg zieht sich als Geschäftsführer zurück, bleibt aber mit Fokus auf KI operativ im Unternehmen.
/artikel/coinfinity-raimund-ortner-wird-geschaeftsfuehrer-von-grazer-bitcoin-broker
Raimund Ortner | (c) Coinfinity
Raimund Ortner | (c) Coinfinity

Er ist bereits seit 2023 im Unternehmen – bislang als „Head of Business & Wealth“. Als solcher war Raimund Ortner vergangenes Jahr auch zu Gast im brutkasten-Video-Talk. Nun wird er Co-Geschäftsführer des 2014 gegründeten Grazer Bitcoin-Brokers Coinfinity, der seit Dezember 2025 eine MiCAR-Lizenz hält, wie brutkasten berichtete.

Doppelspitze mit Stefan Grill

Ortner ersetzt damit Gründer Max Tertinegg in der Doppelspitze mit Stefan Grill. Tertinegg bleibt aber im Unternehmen, wo er „künftig das Thema Künstliche Intelligenz vorantreiben“ soll. „Ich freue mich, die Geschäftsführung in die Hände von Raimund zu legen. Er ist Bitcoiner, kennt unsere Kundinnen und Kunden und lebt unsere Werte. Und er wird Coinfinity mit seinem eigenen Stil weiterführen“, kommentiert Tertinegg.

Ortner als Gesicht nach außen

Konkret soll Ortner fortan das Unternehmen nach außen vertreten und den Kundenbereich verantworten, wie er es auch schon bisher vielfach gemacht hat. „In den vergangenen Jahren war es häufig er, der Coinfinity in Podcasts, auf Konferenzen und in unzähligen Kundenterminen ein Gesicht gegeben hat. Diese Nähe zum Kunden bringt er nun in die Geschäftsführung ein“, heißt es dazu vom Unternehmen. Grill sei indes für den Betrieb im Inneren zuständig.

B2B- und Vermögensanlagegeschäft sollen ausgebaut werden

Ortner habe das Geschäft mit Firmenkunden und vermögenden Privatpersonen aufgebaut und geprägt, heißt es weiter. Dieses Angebot wolle man konsequent vorantreiben. „In meiner bisherigen Funktion als Head of Business & Wealth konnte ich wertvolle Perspektiven sammeln, die ich nun als Geschäftsführer mit voller Dynamik einbringen werde“, kommentiert er. Er wolle „Bitcoin seinen berechtigten Platz in der breiten Anlegerschaft verschaffen“.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt