14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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VINtech, alkoholfreier Wein, Wein alkoholfrei
(c) VINtech - (v.l.) Dominik Seidel, Stephan Berendt und Hannah Erdmann.

In der Hitze des Gefechts greift man gerne mal zu etwas Kühlem. Nicht selten handelt es sich in unserer Republik dabei um alkoholische Getränke, die sich aber oftmals mit den Sommertemperaturen nicht vertragen, was den Kreislauf betrifft. Dazu schreibt die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA): “Wenn die Sonne brennt, wirkt Alkohol im Körper schneller und intensiver. Besonders an heißen Tagen kann zu viel Alkohol zu Kreislaufproblemen oder sogar zur Bewusstlosigkeit führen. Die Folge durch die Kombination von Alkohol und Hitze: Der Blutdruck sinkt, man fühlt sich müde und schlapp. Alkohol entzieht dem Körper weiteres Wasser und wertvolle Mineralstoffe. Das begünstigt die Gefahr von Hitzschlägen.” Doch wer nicht ohne den Geschmack eines der österreichischen Volksgetränke, Wein, auskommen möchte, wird vielleicht künftig bei VINtech fündig.

VINtech: Fokus auf Verfahrenstechnik und Aromarückgewinnung

Es begann alles mit der Ausbildung der Co-Founderin Hannah Erdmann zur Jung-Sommelière. Zu diesem Zeitpunkt fand ihr ausgeprägtes Interesse an Wein den Peak, wie sie andeutet: “Dadurch dass unser Team aber auch sehr sportbegeistert ist und wir gerne in den Bergen unterwegs sind, bietet es sich nicht immer an, Alkohol zu trinken. Als wir uns dann auf die Suche nach einem guten alkoholfreien Wein gemacht haben, wurden wir nicht fündig und so entstand die Idee, selber einen alkoholfreien Wein zu produzieren.”

Nach einiger Recherche über verschiedene Verfahren ist ihr und den beiden Co-Foundern Stephan Behrendt und Dominik Seidel bewusst geworden, dass keines der bestehenden Verfahren vom Geschmack und dem Preis überzeugt. Dadurch entstand die Idee, sich auf die Verfahrenstechnik, bzw. die Aromarückgewinnung zu konzentrieren – das war der Beginn von VINtech.

Klassische Vakuumdestillation

Das durch den “aws First Inkubator” geförderte Startup (mit Werner Wutscher als Mentor) paart bei der Weinerzeugung die klassische Vakuumdestillation mit Original-Aromen-Rückführung mittels ihres VINtech-Verfahrens: “Hier arbeiten wir ausschließlich mit Original-Aromen aus dem Grundwein und verzichten auf künstliche Zusätze”, erklärt Erdmann.

VINtech
(c) VINtech – Das VINtech-Team spürt eine steigende Offenheit für alkoholfreie Weine.

Auch wenn es in Österreich eine Herausforderung ist, Menschen von ihrer Idee und dem Potenzial zu überzeugen, spürt das VINtech-Team eine deutliche Entwicklung und auch steigende Offenheit in Bezug auf alkoholfreie Weine.

“Auf der VieVinum2024 gab es beispielsweise erstmals eine alkoholfreie Masterclass – für uns ein Zeichen, dass der österreichische Weinmarkt dieses Potenzial erkennt und auch Teil davon sein möchte”, so die Gründerin weiter. “Auf lange Sicht sollte sich der Weinbauer diversifizierte Möglichkeiten überlegen, weiterhin wirtschaften zu können.”

Aktuell befindet sich VINtech noch in der Forschung, mit Fokus auf ihrer Machbarkeitsstudie, um ein “Proof of Concept” auszuarbeiten – in Kooperation mit der Hochschule Geisenheim.

VINtech: “Alkoholfreier Wein kein Konkurrenzprodukt”

Für Erdmann und Co. ist alkoholfreier Wein kein Konkurrenzprodukt, sondern eine Erweiterung der geschmackvollen Alternativen im alkoholfreien Getränkemarkt.

“Wein ist eines der aromareichsten Lebensmittel der Welt und diese Vielfalt und Diversität möchten wir den Menschen ermöglichen, die auf die schädlichen Eigenschaften des Alkohols verzichten wollen. Auch die Entwicklung von alkoholfreiem Bier zeigt, dass es möglich ist qualitativ hochwertige alkoholfreie Produkte herzustellen. Die ersten alkoholfreien Biere waren wenig überzeugend – heutzutage hat jede Brauerei ihr eigenes alkoholfreies Bier und der Konsument nimmt diese gut an”, weiß die Founderin.

Zu den nächsten Zielen gehört die Fertigstellung des Verfahrens und die damit verbundene Finalisierung ihres Geschäftsmodells. “Ferne Ziele sind weitere Forschung im Bereich der Aromarückgewinnung und ganzheitlichen Weinbau-Konzepten für alkoholfreien Wein” erklärt Erdmann abschließend. “Außerdem ist ein Dienstleistungsstandort für Österreich eine gute Option für uns, um das Land Österreich im alkoholfreien Wein- und Getränkemarkt stark zu positionieren.”

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